Verpackungsglas

Dank den Konsumentinnen und Konsumenten werden grosse Sammelmengen von Glasflaschen und Konservengläser dem Recycling zugeführt. Dadurch können Energie und Rohstoffe eingespart werden. Erschwerend für das Recycling sind Fremdstoffe aller Art.

Glas ist zwar ein schweres Verpackungsmaterial, weist aber zahlreiche Vorteile auf: Es ist geschmacks- und geruchsneutral, hitze- und säurebeständig und lässt keine Gase durch. Somit ist es ideal für das Aufbewahren  „heikler" Inhalte wie Weine, von Früchten  und Gemüse sowie gewissen Medikamenten. Glas, das für Verpackungen verwendet wird, unterscheidet sich in seiner Zusammensetzung von Glas für Fensterscheiben, Möbel, Spiegel und Trinkgläser.

Ökologische Beurteilung

Glas wird hauptsächlich aus Quarzsand, Kalk und Soda hergestellt. Diese Rohstoffe sind reichlich vorhanden und deren Gewinnung für die Umwelt unproblematisch. Die Produktion hingegen ist sehr energieintensiv. Sie verlangt Temperaturen von fast 1600° C.

Altglas wird entweder wiederverwendet oder stofflich verwertet. Bei der Wiederverwendung wird das Glas, meist sind es Flaschen, gereinigt und von den Getränkeherstellern wieder aufgefüllt. Bei der stofflichen Verwertung wird zerbrochenes Verpackungsglas eingeschmolzen und neu geformt oder als Isolationsmaterial oder Glassand im Bau verwertet. Das Recycling spart Energie im Vergleich zur Neuglas-Herstellung. Das separate Sammeln von Altglas entlastet zudem Kehrichtverbrennungsanlagen und Deponien.

Separate Sammlung

Seit vielen Jahren sammeln die Konsumentinnen und Konsumenten jeweils über 90% des jährlich in Umlauf gebrachten Verpackungsglases ein. Jede Person führt pro Jahr weit über 40 kg Glas der stofflichen Verwertung zu. Das Sammelsystem kann auf eine seit den 70er Jahren bestehende Tradition zurückblicken und ist gut etabliert.

Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) schreibt eine Verwertungsquote von mindestens 75 % vor. Wird die Quote nicht erreicht, kann der Bund ein Pfand einführen. Für alle Marktteilnehmer besteht eine Mitteilungspflicht: Die VGV (Art. 18 und 19) schreibt vor, dass dem Bund die in Umlauf gebrachten und zurückgenommenen Mengen von Getränkeverpackungen aus Glas zu melden sind, ebenso die Importe und Exporte. Diese gesetzlichen Bestimmungen betreffen nur Getränkeverpackungen, d. h. in der Regel Glasflaschen Gemäss der Technischen Verordnung über Abfälle sind die Kantone verpflichtet, die Sammlung zu organisieren. Meist handelt es sich dabei um ein Bringsystem: Die Konsumentinnen und Konsumenten werfen das Verpackungsglas an öffentlichen Sammelstellen in Container ein. Einzelne Gemeinden haben ein Holsystem und sammeln Glas am Strassenrand ein.

Altglas wird mehrheitlich in Form von Bruchglas (Scherben) gesammelt. Für eine optimale Verwertung ist die Farbtrennung wichtig (in der Regel weiss, braun und grün resp. übrige Farben). In einigen Gemeinden stehen spezielle Behälter für Ganzglas. Die so gesammelten Altflaschen sind für die Wiederverwendung bestimmt.

Fremdstoffe aller Art erschweren das Recycling. Zigarettenkippen oder flüssige Chemikalien erhöhen den Reinigungsaufwand. Beim Umschmelzen vermindern vor allem Keramikteile und Scherben von Trinkgläsern mit ihrem hohen Bleianteil die Qualität. Geschirr (Glas, Keramik), Tontöpfe und Flachglas (Fenster, Spiegel, Möbelglas) sollten daher nicht in den Glascontainer gelangen. Kleinmengen dieser Materialien werden zusammen mit Bauschutt auf Deponien entsorgt. Für grössere Mengen einheitlicher Abfälle aus Industrie und Gewerbe bestehen teilweise Verwertungslösungen.

Die Website der Recyclingverbände gibt auf einer Karte an, wo sich die Sammelstellen befinden.

Entsorgung/Recycling

Das gesammelte Altglas wird zum grösseren Teil eingeschmolzen. Ein Drittel davon verarbeiten Unternehmen im Inland, ein weiteres Drittel Glashütten im benachbarten Ausland. Daraus werden neue Glasbehälter geformt. Aus dem restlichen Drittel entstehen grösstenteils Bau- und Isoliermaterialien (z. B. Schaumglas). Nur ein kleiner Teil, derjenige aus der Ganzglassammlung, geht zur Wiederverwendung an Waschanlagen.

Finanzierung

VetroSwiss handhabt die Finanzierung der Glas-Sammlung und  des-Recyclings. Seit 2002 erhebt die Organisation im Auftrag des BAFU auf jede Getränkeflasche aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG), die im Verkaufspreis inbegriffen ist. Die Verordnung über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas bestimmt die Höhe der Gebühr, die zwischen 2 und 6 Rappen liegt. Die Mittel setzt sie für Vergütungen an Sammler (oft Gemeinden oder Zweckverbände), Transport, Aufbereitungszentren sowie für die Öffentlichkeitsarbeit ein. Farbgetrenntes Sammeln wird angesichts des höheren Aufwandes besser entschädigt.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 27.03.2023

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