Altlastenbearbeitung 4. Schritt: Sanierung

Die Altlast wird saniert

Grundsätze der Sanierung:

  • Das Ziel der Sanierung ist die Unterbindung der widerrechtlichen Einwirkungen auf die Umwelt. Die Sanierung gilt erst nach Erreichung ihrer Ziele als abgeschlossen.
  • Die Sanierung muss die Gefahr langfristig und nachhaltig beseitigen; die Behandlung von Sickerwässern soll nicht den folgenden Generationen aufgebürdet werden.
  • Die Sanierung einer Altlast soll in ihrer Gesamtheit die Gefährdung der Umwelt wesentlich reduzieren.
  • Das Sanierungsprojekt muss vollständige und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen für die definitive Festlegung der Sanierungsziele und der Fristen liefern.
  • Bei Altlastensanierungen ist eine angepasste Information und Kommunikation unabdingbar.

Das Sanierungsprojekt - keine Schikane, sondern Basis für eine erfolgreiche und letztendlich kostengünstige Sanierung

Eine optimale und möglichst nachhaltige Vorgehensweise bei der Sanierung bedarf einer soliden Grundlage: Das ist Zweck und Aufgabe des Sanierungsprojekts, welches der Sanierungspflichtige erarbeiten muss. Mit ihm sind auch die auf den Einzelfall ausgerichteten Sanierungsmassnahmen zu erarbeiten - ökologisch sinnvoll, technisch realisierbar und finanziell tragbar. Das Sanierungsprojekt gibt der Behörde ein Instrument in die Hand, mit dem sie die vorgesehenen Massnahmen beurteilen und in Absprache mit den Betroffenen definitiv die Sanierungsziele und -massnahmen festlegen kann.

Nicht jedes Sanierungsprojekt erfordert jedoch den gleichen Aufwand. Umfang und Detaillierungsgrad orientieren sich grundsätzlich an der Komplexität der Altlast. Vereinfachungen sind insbesondere bei dringenden oder kleineren Sanierungsfällen sowie bei Fällen mit bekannter Lösung. Während der Altlastenbearbeitung müssen sich die beteiligten Parteien laufend gegenseitig abstimmen, um rasch und kosteneffizient einen Konsens bei der Festlegung der erforderlichen Massnahmen zu finden - zum Beispiel bei der Evaluation der geeigneten Sanierungsvariante. Zudem kann eine offene Informationspolitik im Rahmen einer Altlastensanierung dazu beitragen, dass nicht jeder Bearbeitungsschritt ein juristisches Nachspiel zur Folge hat.

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Ausarbeitung des Sanierungsprojekts

In welchen Fällen sind welche Sanierungsvarianten geeignet?

Die Dekontamination eines Standorts ist in der Regel angezeigt, wenn sich dessen Sanierungsbedürftigkeit auf persistente organische Verbindungen oder Schwermetalle zurückführen lässt. In vielen Fällen besteht die Dekontamination darin, das belastete Material auszubaggern und extern zu entsorgen. Dabei muss jeweils abgeklärt werden, ob eine Triagierung zur Abtrennung brennbarer oder verwertbarer Abfallfraktionen möglich ist. Und auf jeden Fall muss dafür gesorgt sein, dass die standortfremde (off-site) Ablagerung des belasteten Materials gemäss der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und entsprechend den Regelungen der Aushubrichtlinie geschieht. Dekontaminationsmassnahmen ohne Ausbaggern (in-situ-Massnahmen: z.B. biologisches Verfahren oder Abpumpen) erfüllen in der Regel nur bei biologisch gut abbaubaren Stoffen, wie bei Mineralölen, die Anforderungen an einen nachhaltigen Quellenstopp.

Langfristig wirksam und nachhaltig sanieren heisst:

Der sanierte Standort kann nach spätestens ein bis zwei Generationen ohne weitere Massnahmen der Nachwelt überlassen werden.

Sicherungsmassnahmen sind in erster Linie dort angezeigt, wo man den Standort in Anbetracht der vorliegenden Erkenntnisse über die Schadstoffbelastung und auf Grund des voraussichtlich weitgehenden Abbaus der Schadstoffe nach spätestens 1-2 Generationen ohne weitere Behandlungsmassnahmen sich selbst überlassen kann (z.B. bei vielen Hausmülldeponien, Mineralölverunreinigungen). Bei der Sicherung von Standorten ist zu berücksichtigen, dass in der Regel für längere Zeit Unterhalt, Kontrolle, Nachbesserung und die entsprechenden finanziellen Mittel organisiert werden müssen. Bei gesicherten belasteten Standorten werden die negativen Umwelteinwirkungen nur solange unterbunden, wie auch die Sicherungssysteme funktionieren.

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Letzte Änderung 07.07.2021

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