Biodiversitätspolitik

Wirtschaft und Gesellschaft profitieren von einer reichhaltigen Biodiversität und ihren Ökosystemleistungen. Die Bundesverfassung verpflichtet deshalb Bund und Kantone, sich gemeinsam für eine dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einzusetzen. Das BAFU betreut die Umsetzung und Weiterentwicklung einer kohärenten Biodiversitätspolitik des Bundes.

Eine reichhaltige biologische Vielfalt ist kein Luxus, sondern die Grundlage allen Lebens – also auch für uns Menschen. Mit dem Beitritt zum internationalen Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) hat sich die Schweiz schon 1992 für die langfristige Erhaltung und Förderung der Biodiversität verpflichtet. Auf nationaler Ebene formuliert die Strategie Biodiversität Schweiz (2012) die Biodiversitätsziele des Bundesrats:

  • Die Biodiversität ist reichhaltig und gegenüber Veränderungen reaktionsfähig
  • Die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen sind langfristig zu erhalten

Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz

Der Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (2017) unterstützt mit Pilotprojekten sowie Sofort- und Synergiemassnahmen die Umsetzung der Strategie. Das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (2020) konkretisiert die raumrelevanten Ziele für die Behörden.

Mit der Strategie «Anpassung an den Klimawandel» berücksichtigt der Bundesrat zudem die Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität. Er formuliert darin intersektorale Massnahmen.

Rechtliche Grundlagen

Die Bundesverfassung (BV) schreibt vor, dass sich die Schweiz für eine dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen muss und die Natur nicht stärker beanspruchen darf, als dass sie sich wieder erneuern kann. Verschiedene Rechtserlasse sind für den Schutz und die Erhaltung der Biodiversität massgebend, insbesondere das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG), das Jagdgesetz (JSG), das Bundesgesetz über die Fischerei (BGF), das Raumplanungsgesetz (RPG), das Nationalparkgesetz, das Landwirtschaftsgesetz (LwG), das Gewässerschutzgesetz (GSchG) sowie das Waldgesetz (WaG).

Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Zentrales Instrument zur partnerschaftlichen Umsetzung der Biodiversitätspolitik sind die Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen. Der Bund formuliert die strategischen Zielvorgaben. Daraufhin legen Bund und Kantone alle vier Jahre in enger Zusammenarbeit fest, mit welchen Massnahmen die Kantone die Ziele erreichen sollen und welche Subventionen sie für den Vollzug erhalten. Das BAFU unterstützt die Kantone mit Arbeitshilfen.

Aufbau einer ökologischen Infrastruktur

Die Biodiversität braucht Raum. Der Bund kann dafür zum Beispiel Biotope von nationaler Bedeutung bezeichnen. Zudem hat er sich verpflichtet, eine «ökologische Infrastruktur» weiterzuentwickeln. Diese bietet der Natur ein Netzwerk aus Kerngebieten (ökologisch wertvolle Gebiete), die durch Vernetzungsgebiete funktionell miteinander verbunden sind. Die ökologische Infrastruktur ist für das Überleben der Arten notwendig. Sie trägt den Entwicklungs- und Mobilitätsansprüchen der Arten in ihren Verbreitungsgebieten Rechnung, auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen wie dem Klimawandel.

Weitere Vollzugsaufgaben

Bei jedem Vorhaben, das der Bund plant, baut und finanziert, ist er gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet zu überprüfen, ob die Aspekte Natur und Landschaft genügend berücksichtigt sind.  

Internationale Zusammenarbeit

Der Schutz von Arten und Lebensräumen sowie die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sind eine weltweite Aufgabe. Die Produktions- und Konsummuster der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft führen jedoch dazu, dass die Schweiz die Belastbarkeitsgrenzen der Natur regelmässig überschreitet. Die Schweiz steht deshalb auch international in der Pflicht und ist daher Mitglied verschiedener globaler und regionaler Abkommen.

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Letzte Änderung 17.04.2024

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