Seit 2005 wandern in regelmässigen Abständen Braunbären aus dem nahegelegenen italienischen Nationalpark Adamello Brenta (Trentino) in die Schweiz ein. Der Bund hat ein Konzept für das Management des Bären in der Schweiz erstellt und leistet Beiträge an Schäden.
In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Italien und Österreich kein Bärenansiedlungsprojekt. Der Bär wandert allerdings auf natürliche Art und Weise von selbst in die Schweiz ein.
Ein erster Bär wurde im Juli 2005 im Nationalpark im Kanton Graubünden gesichtet, 100 Jahre nach der Ausrottung des Grossraubtiers in der Schweiz. Der eingewanderte Bär stammt aus der Population des Nationalparks Adamello Brenta im Trentino.
Im Winter 2007/08 kam es zur ersten Überwinterung zweier Bären in der Schweiz. Im Frühling 2008 wurde der Bär JJ3 geschossen, weil er ein für Menschen riskantes Verhalten zeigte und Vergrämungsmassnahmen wirkungslos blieben.
Konzept Bär
Basierend auf den Erfahrungen im Kanton Graubünden hat das BAFU gemäss Artikel 10bis der Eidgenössischen Jagdverordnung JSV das Konzept Bär - Managementplan für den Braunbären in der Schweiz erarbeitet und dieses nach Anhörung von Kantonen und Organisationen veröffentlicht. Aufgrund der Erfahrungen mit den Bären MJ4 und JJ3 wurde das Konzept am 8. Juli 2009 mit neuen Anhängen erweitert. Es basiert auf folgenden Grundsätzen und Zielen:
- Die Sicherheit des Menschen hat in jedem Fall Vorrang gegenüber dem Schutz der Bären.
- Der Bär ist eine einheimische und streng geschützte Art.
- Ein Zusammenleben von Menschen und Bären ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Schweiz möglich.
Das Konzept regelt Verhütung und Vergütung von Schäden. Es nennt auch die Voraussetzungen für den allfälligen Abschuss eines Bären.
Gemäss dem Konzept Bär sind der Einfang und die Verbringung in ein Gehege oder eine Umsiedlung nie eine Option. Tierethische Überlegungen sprechen gegen die Gefangenschaft von wildlebenden Bären.
Bär und Mensch: Verhaltensregeln
Bei jeder Begegnung mit einem Bären gilt es zu bedenken, dass der Bär ein Wildtier ist. Der Bär kann unberechenbar auf die Anwesenheit von Menschen reagieren. Deshalb gelten folgende Verhaltensregeln:
- Stehen bleiben, durch lautes Reden auf sich aufmerksam machen.
- Nicht näher gehen, nicht fort rennen, sondern sich langsam entfernen.
- Den Bären auf keinen Fall füttern.
- Den Bären nicht provozieren.
Das korrekte Verhalten bei der Begegnung mit einem Bären ist im Anhang 4 des Konzeptes Bär Schweiz festgehalten.
Internationale Zusammenarbeit
Der Bär bewegt sich über Landesgrenzen hinweg. Wie beim Luchs oder Wolf werden die Bären, die in die Schweiz einwandern und sich hier niederlassen, immer Teil einer alpenweiten Bärenpopulation sein. Eine Zusammenarbeit der Alpenländer ist deshalb wichtig.
Zu diesem Zweck treffen sich die betroffenen Alpenländer (Schweiz, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Österreich und Slowenien) in regelmässigen Abständen. Es werden folgenden Ziele verfolgt:
- Harmonisierung der nationalen Managementpläne für den Umgang mit den Bären
- Koordination von Managementmassnahmen über Landesgrenzen hinweg (z.B. Vergrämungsaktionen)
- Regelmässiger Informationsaustauch über Bären (z.B. über abwandernde Tiere)
Weiterführende Informationen
Dokumente
Umgang mit dem Bären in der Schweiz (PDF, 875 kB, 27.01.2021)Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 12.4196 Rusconi vom 13. Dezember 2012
Bärenprävention - Praxishilfe für das Management anthropogener Nahrungsquellen für Bären (PDF, 2 MB, 01.08.2011)Im Auftrag des BAFU
Bärenprävention – Zum Umgang mit anthropogenen Nahrungsquellen in Bärengebieten (PDF, 758 kB, 04.10.2011)Kurzbericht im Auftrag des BAFU
Recht
Council of Europe: Bern Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats
Letzte Änderung 27.01.2021