Möglichkeiten für Ausnahmen und neue Regelungen für Organismen, die missbräuchlich verwendet werden können: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will die so genannte Einschliessungsverordnung neuen Anforderungen anpassen und schickt am 18. Oktober 2018 eine Teilrevision in die Vernehmlassung. Sie dauert bis am 1. Februar 2019.