Wer eine stationäre Anlage mit mehr als 3 kg Kältemitteln in Betrieb genommen hat, in Betrieb nimmt oder ausser Betrieb nimmt, muss dies dem BAFU melden (Anhang 2.10 Ziffer 5.1 Absatz 1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung). Dies gilt sowohl für Kälte- und Klimaanlagen als auch für Wärmepumpen. Die Informationen und Formulare auf dieser Seite dienen als Unterstützung bei der Erfüllung der Meldepflicht.
Meldeverfahren
Neuerungen
Neuerungen bei der Meldung von Wärmepumpen
Bei der Meldung von Anlagen, die zum Heizen oder zum Heizen und Kühlen genutzt werden (Wärmepumpen) und die nach dem 30. September 2022 in Betrieb genommen werden, sind gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) neu auch Angaben über die genutzte Energiequelle und die Wärmeleistung erforderlich (siehe Anhang 2.10 Ziffer 5.1 Absatz 2 ChemRRV). Diese Angaben dienen der Erfolgskontrolle betreffend den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere die aktuell zunehmende Verbreitung von Wärmepumpen.
Unter «Formulare» finden Sie die aktualisierten Meldeunterlagen. Auch auf der digitalen Plattform www.cooling-reg.ch können die obengenannten Angaben erfasst werden.
Zusätzliche Neuerungen bei der online-Meldung sind:
- die Meldung von Anlagen für Privateigentümer bei vorhandener Vignette (ohne Registrierung);
- der Export von Anlagendokumenten zur Archivierung im PDF-Format;
- die Admin-Funktion für Fachfirmen zur eigenständigen Benutzerkonten-Verwaltung.
Die Meldungen können (wie bisher) in Papierform eingereicht werden. Neu steht unter cooling-reg.ch nun auch eine digitalen Plattform für die elektronische Meldung zur Verfügung (empfohlen). Diese Plattform kann auch von Mobilgeräten aus verwendet werden und bietet folgende Haupt-Funktionalitäten:
- Übersicht über eigene und selbst gemeldete Anlagen
- Bestellung von Vignette mit Anlagennummer
- Erstmalige Anmeldung einer neuen oder bestehenden Anlage
- Meldung einer Änderung einer bestehenden Anlage
- Abmeldung einer bestehenden Anlage (Ausserbetriebnahme)
- Verwaltung von Zugriffsdaten
In der folgenden Übersicht sind die wesentlichen Vorgänge im Rahmen der Meldung einer Anlage mit Kältemitteln dargestellt. Die darin enthaltenen Links führen direkt zum entsprechenden Meldevorgang.
Vorgang | Elektronisch | In Papierform / via Telefon |
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Bestellung der Vignette mit Anlagen-Nummer und ggf. gedruckter Meldeformulare | via digitale Plattform nach einmaliger Registrierung via E-Mail (mit Angabe gewünschter Sprache, Anzahl Vignetten und Bedarf gedruckter Meldeformulare) |
via Telefon
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Erstmalige Anmeldung einer Anlage (nach Erhalt der Vignette) | Einsenden des ausfüllbaren PDF-Formulars via E-Mail |
Einsenden des ausgefüllten Anmeldeformulars (mit der Bestellung erhalten oder selber gedruckt) mit der Post. |
Meldung einer Änderung (Mutation) | via E-Mail |
via Telefon |
Anfrage auf Einsicht in die eigenen gemeldeten Anlagen | via E-Mail |
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Abmeldung einer Anlage (bei Ausserbetriebnahme) | Einsenden des ausfüllbaren PDF-Formulars via E-Mail |
Einsenden des ausgefüllten Abmeldeformulars (mit der Bestellung erhalten oder selber gedruckt) per Post. |
Formulare
Vignette

Beispiel einer Vignette zur Kennzeichnung gemeldeter Anlagen. Ab 1. Oktober 2021 enthält die Vignette einen QR-Code für den direkten Zugriff auf die elektronische Meldung (in Kürze funktional).
Kontakt
Die Meldestelle wird durch die Firma Lombardi SA im Auftrag des BAFU betrieben. Fragen zum Meldeverfahren richten Sie bitte an:
Lombardi SA
Ingegneri Consulenti
CP 933
6512 Bellinzona-Giubiasco
E-Mail cooling-reg@lombardi.group
Telefon 091 873 53 62
Weiterführende Informationen
Anlagen und Geräte mit Kältemitteln: Betrieb und Wartung

Vollzugshilfe des BAFU zu den Regelungen über Wartungsheft, Dichtigkeitskontrolle und Meldepflicht. 4. aktualisierte Auflage 2022.
Letzte Änderung 27.09.2022