Chemikalien: Fachstellen und Behörden

Bundesstellen

Der Bund ist zuständig:

  • für alle Melde- Anmelde- und Bewilligungsverfahren.
  • für die stichprobenweise Überprüfung der Selbstkontrolle von Chemikalien, die nicht anmelde- oder bewilligungspflichtig sind.

Kantonale Fachstellen

Die Kantone sind zuständig:

  • für die Marktkontrolle aller Chemikalien, wobei der Bund eine koordinative und unterstützende Funktion wahrnimmt. Zur Marktüberwachung gehören die Überprüfung der Einhaltung diverser produktebezogener Vorschriften und die Überprüfung der Melde- und Bewilligungspflichten.
  • für die Überwachung von Vorschriften über den Umgang mit Chemikalien

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EU-Fachstellen

Internationale Fachstellen

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Letzte Änderung 16.11.2022

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