1,2,3,4,10,10-Hexachlor-1,4,4a,5,8,8a-hexahydro-1,4-endo-5,8-exo-dimethanonaphthalin
CAS-Nummer
309-00-2
Eigenschaften
- fast geruchlose, kristalline Masse oder Puder
- in Organismen Umwandlung in Dieldrin
- zählt zu den persistenten organischen Schadstoffen
Hauptquellen
- Landwirtschaft: Insektizid gegen Bodeninsekten (z. B. Termiten, Heuschrecken) und Insektenlarven (z. B. Drahtwurm)
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben
gemäss Anhang 2 PRTR-V (Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 1 kg/Jahr
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- für Menschen giftig: 5 Gramm können für einen Erwachsenen tödlich sein (Schätzung)
- Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- sehr langsamer Abbau
Massnahmen
- seit dem Inkrafttreten der Stockholm Konvention 2004 verboten