CAS-Nummer

7439-92-1

Eigenschaften

  • Schwermetall
  • metallisch, als Salz oder in Verbindungen

Hauptquellen

  • Strassen- und Flugverkehr (Spuren von Blei im Benzin)
  • Abfallverbrennung
  • Korrosionsschutzarbeiten
  • bleihaltige Munition

Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben

gemäss Anhang 2 PRTR-V (Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)

  • Luft                 200 kg/Jahr
  • Wasser            20 kg/Jahr
  • Boden              20 kg/Jahr

Auswirkungen

  • Beeinträchtigung der Blutbildung und der Entwicklung von Kindern
  • Schädigung von Pflanzen und Tieren
  • Anreicherung in Nahrungsketten
  • Störung der Bodenfruchtbarkeit

Immissionsgrenzwerte

  • Im Schwebestaub (PM10)  500 ng/m3 Jahresmittelwert (arithmetischer Mittelwert)
  • Im Staubniederschlag 100 µg/m2 Tag  Jahresmittelwert (arithmetischer Mittelwert)    

Massnahmen

  • Einführung unverbleites Normalbenzin (1985)
  • Rauchgasreinigungsverfahren

Zustand und Entwicklung

Seit den 1970er-Jahren haben die Bleiemissionen stark abgenommen. Die Konzentrationen von schwebestaubgebundenem Blei sind seit 1988 an allen Standorten stark zurückgegangen. In der Regel liegen die gemessenen Schwermetallbelastungen weit unter den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung.

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Letzte Änderung 06.03.2018

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