CAS-Nummer
7439-92-1
Eigenschaften
- Schwermetall
- metallisch, als Salz oder in Verbindungen
Hauptquellen
- Strassen- und Flugverkehr (Spuren von Blei im Benzin)
- Abfallverbrennung
- Korrosionsschutzarbeiten
- bleihaltige Munition
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben
gemäss Anhang 2 PRTR-V (Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 200 kg/Jahr
- Wasser 20 kg/Jahr
- Boden 20 kg/Jahr
Auswirkungen
- Beeinträchtigung der Blutbildung und der Entwicklung von Kindern
- Schädigung von Pflanzen und Tieren
- Anreicherung in Nahrungsketten
- Störung der Bodenfruchtbarkeit
Immissionsgrenzwerte
- Im Schwebestaub (PM10) 500 ng/m3 Jahresmittelwert (arithmetischer Mittelwert)
- Im Staubniederschlag 100 µg/m2 Tag Jahresmittelwert (arithmetischer Mittelwert)
Massnahmen
- Einführung unverbleites Normalbenzin (1985)
- Rauchgasreinigungsverfahren
Zustand und Entwicklung
Seit den 1970er-Jahren haben die Bleiemissionen stark abgenommen. Die Konzentrationen von schwebestaubgebundenem Blei sind seit 1988 an allen Standorten stark zurückgegangen. In der Regel liegen die gemessenen Schwermetallbelastungen weit unter den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung.