1,1,1-Trichlor- 2,2-bis- (4-chlorophenyl)ethan
CAS-Nummer
50-29-3
Eigenschaften
- farb- und geruchlose, leicht aromatische Kristalle
- zählt zu den persistenten organischen Schadstoffen
Hauptquellen
- Insektizid (Malariabekämpfung)
- früher: Baumwollanbau, Landwirtschaft, Läusebekämpfung
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben
gemäss Anhang 2 PRTR-V (Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 1 kg/Jahr
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- Anreicherung in der Nahrungskette
- Reproduktionsstörungen unterschiedlicher Art bei Tieren (z. B. Eischalenverdünnung bei Vögeln)
Massnahmen
- in der Schweiz seit 1972 verboten
- seit dem Inkrafttreten der Stockholm Konvention 2004 verboten (Ausnahme: Malariabekämpfung)