1,2,3,4,10,10-Hexachlor- 6,7-epoxy-1,4,4a,5,6,7,8,8a-octahydro- 1,4-endo-5,8-endodimethanonaphthalin
CAS-Nummer
72-20-8
Eigenschaften
- weisses, kristallines Pulver
- zählt zu den persistenten organischen Schadstoffen
Hauptquellen
- Landwirtschaft: Insektizid für Baumwolle und Getreide
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 1 kg/Jahr
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- starkes Nervengift
- sehr giftig für Fische
- starke Anreicherung in der Nahrungskette
- sehr langsamer Abbau (bis zu zwölf Jahre für Abbau zur Hälfte)
Massnahmen
- seit dem Inkrafttreten der Stockholm Konvention 2004 verboten