Rundfunk als Elektrosmog-Quelle

Rundfunksendeanlagen dienen der Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen durch die Luft. Sie befinden sich meist an erhöhten Standorten auf Hügeln oder Bergen. Einige der grossen Anlagen sind nach bekannten Berggipfeln benannt – so zum Beispiel die Sender La Dôle, Chasseral, Rigi, Säntis oder Monte San Salvatore. Daneben gibt es eine Vielzahl kleinerer Anlagen. Die meisten Rundfunksender strahlen abseits der Siedlungsgebiete.


1. Sendeleistungen

Rundfunkanlagen, die ein grosses Gebiet versorgen, arbeiten mit hohen Sendeleistungen. Auf Grund der Topografie unseres Landes befinden sich diese leistungsstarken Anlagen vorwiegend an erhöhten Standorten, so dass im kritischen Nahbereich meist keine Wohnhäuser vorhanden sind.

Die Strahlung von solchen Rundfunksendern wird vertikal eng gebündelt und, leicht gegen den Boden gerichtet, in alle Himmelsrichtungen abgegeben. Zusätzlich gibt es Füllsender, deren Sektorantennen mit niedrigen Sendeleistungen Täler versorgen.

Ausserhalb der Städte und Agglomerationen tragen Rundfunksender zumeist den Hauptteil zur Hintergrundbelastung an hochfrequenter Strahlung bei. In dicht besiedelten Gebieten dominieren dagegen häufig die Immissionen durch Mobilfunkantennen.

Darstellung der elektrischen Feldstärke im Umkreis der Sendeanlage Bantiger BE (zum Vergrössern, Bild anklicken). Es handelt sich um eine Berechnung unter vereinfachten Annahmen, welche die Beugung und Reflexion der Strahlung nicht berücksichtigt. Auf Grund der Topografie besteht im Bereich der weissen Flächen kein Sichtkontakt zum Sender. Obwohl die elektrische Feldstärke hier mit weniger als 0,1 V/m gering ist, sind Radio- und Fernsehempfang meistens noch möglich. Die Bedeutung der Farben ist in der unten stehenden Skala aufgeführt.

Skala der elekrischen Feldstärke in Volt pro Meter

2. Vorsorgevorschriften der NISV

An Orten mit empfindlicher Nutzung müssen Rundfunksender den Anlagegrenzwert der NISV einhalten. Zu einer Anlage gehören alle Rundfunk-Sendeantennen, die auf demselben Mast angebracht sind oder in einem engen räumlichen Zusammenhang stehen.

Der Anlagegrenzwert muss bei maximaler Sendeleistung eingehalten sein. Er beträgt:

  • 8.5 Volt pro Meter (V/m) für Mittelwellensender
  • 3.0 V/m für alle übrigen Sendeanlagen

Da die meisten Rundfunkanlagen ausserhalb von Siedlungsgebieten stehen, kann der Anlagegrenzwert meist problemlos eingehalten werden. Einzig bei gewissen Bergrestaurants oder Bergbahnstationen direkt neben einem Sender besteht die Möglichkeit, dass der Grenzwert überschritten wird. Im Gegensatz zu Mobilfunkanlagen, die ihren Anlagegrenzwert zwingend einhalten müssen, können die Behörden bei Rundfunkanlagen in begründeten Ausnahmefällen eine Überschreitung bewilligen.

Rundfunk: Vollzugshilfen

Diese Publikation richtet sich an die Vollzugsbehörden, welche die nichtionisierende Strahlung von Rundfunk- und Funkrufsendeanlagen zu beurteilen haben sowie an die Inhaber dieser Anlagen und an Messlabors. Es werden die rechtlichen Grundlagen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erläutert und präzisiert. Die Empfehlung behandelt die Berechnung und Deklaration der Strahlung solcher Sendeanlagen vor der Errichtung und Inbetriebnahme, die Messung der Strahlung sowie die Grundsätze zur Sanierung bestehender Anlagen.

Zuständigkeiten 

Für die Bewilligung und Kontrolle von Rundfunksendeanlagen sind die Kantone und Gemeinden zuständig:

Kontakt
Letzte Änderung 17.10.2023

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