Verminderungsziel 2030 (für die Jahre 2021–2030)

Im Übereinkommen von Paris hat sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 % gegenüber 1990 zu vermindern. Dazu werden Massnahmen im In- und Ausland umgesetzt.

Das Übereinkommen von Paris verlangt, dass die Staaten alle fünf Jahre ein aktualisiertes Verminderungsziel einreichen. Die Schweiz hat sich ein Ziel bis 2030 gesetzt. Bis dann müssen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 50 % und im Durchschnitt über die Jahre 2021–2030 um mindestens 35 % sinken. Dabei werden die anrechenbare Senkenleistung (Treibhausbilanz der Vegetation und Böden) sowie internationale Bescheinigungen berücksichtigt.

Das Parlament hat diesen Verminderungszielen mit der Genehmigung der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris im Juni 2017 zugestimmt. Derzeit berät das Parlament eine Teilrevision des CO2-Gesetzes, welche die nationale Umsetzung regelt. 

Details zur Überprüfung der Zielerreichung für die Jahre 2021–2030 finden Sie auf der folgenden Seite:

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Letzte Änderung 11.04.2023

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