Vereinbarung mit Kehrichtverbrennungsanlagen

Die Vereinbarung hat zum Ziel, die Emissionen aus der Abfallverbrennung zu reduzieren, Anreize für eine effizientere Energienutzung in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) zu setzen und die Anwendung von Anlagen zur Abscheidung von CO2 bei KVA voranzutreiben. Sie wurde im März 2022 unterzeichnet und schliesst an die vorgängige Vereinbarung an, die Ende 2021 auslief.

Die 29 Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) in der Schweiz verursachen rund 5% der gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz. Die Emissionen aus der Abfallverbrennung haben insbesondere wegen der Konsumgewohnheiten sowie des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums in der Schweiz seit 1990 zugenommen, haben sich aber in den letzten Jahren stabilisiert.

Im August 2014 schloss das UVEK mit dem Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) erstmals eine Vereinbarung ab. Damit wurde der Abfallsektor in die schweizerische Klimapolitik integriert und dazu verpflichtet, einen angemessenen Beitrag an die klimapolitischen Ziele der Schweiz zu leisten. Die KVA wurden im Gegenzug von einer Teilnahme am Emissionshandel (EHS) befreit. Die Vereinbarung lief bis Ende des Jahres 2021.

Reduktionsziele bis 2020 unter Berücksichtigung der Witterung erreicht

Die Vereinbarung sah eine Reduktion der sogenannten Netto-CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung vor. Die bei der Verbrennung anfallende Wärme wird für die Stromerzeugung und zu Heizzwecken genutzt und ersetzt Strom und Wärme aus fossilen Quellen. Diese indirekten Emissionseinsparungen wurden an die Zielerreichung angerechnet. Ebenso anrechenbar waren Einsparungen durch die Rückgewinnung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen. Die Netto-CO2-Emissionen mussten bis im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2010 um 200‘000 Tonnen CO2 sowie über den gesamten Zeitraum 2010–2020 um total 1 Million Tonnen CO2 sinken. Der VBSA hat beide Ziele der Vereinbarung erreicht, wenn entgegen der Vereinbarung der Einfluss der Wintertemperatur auf die Wärmelieferungen berücksichtigt wird, wie dies auch in der CO2-Statistik angewandt wird.

Nachfolgevereinbarung mit Reduktionsziel für das Jahr 2030

Die Vereinbarung wurde im Jahr 2022 erneuert und neu ausgerichtet. Sie soll die Einführung von Technologien zur Abscheidung von CO2 an Schweizer KVA und dessen Speicherung vorantreiben. In seiner langfristigen Klimastrategie hält der Bundesrat fest, dass der Einsatz solcher Technologien zwingend notwendig ist, um schwer vermeidbare Emissionen auszugleichen und die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu senken. Es ist daher wichtig, Pilotprojekte und die industrielle Anwendung von NET und CCS-Anlagen voranzutreiben. Hier setzt die Vereinbarung an. Sie verpflichtet die KVA-Betreiber dazu, bis 2030 mindestens eine Anlage zur CO2-Abscheidung in Betrieb zu nehmen. Die Anlage soll eine minimale Nennkapazität von jährlich 100'000 Tonnen CO2 aufweisen und so viel CO2 abscheiden, wie es die Transport-, Speicherungs- und Nutzungsbedingungen zulassen. Gleichzeitig müssen die KVA-Betreiber die Grundlagen dafür legen, dass die CO2-Abscheidung und Speicherung mittel- bis längerfristig im grossen Massstab eingesetzt werden kann. Die Vereinbarung gibt dafür jährliche Zwischenziele vor. Zudem wird der VBSA dafür sorgen, dass die betroffenen Betreiber ihre Netto-CO2-Emissionen gemäss der Vereinbarung von 2014 weiter reduzieren. Er verpflichtet sich, dem UVEK jährlich über die Entwicklung der Netto-CO2-Emissionen der Branche Bericht zu erstatten. Mit Abschluss der Vereinbarung sind die KVA weiterhin von einer Teilnahme am EHS befreit. Die neue Vereinbarung legt jedoch fest, dass die KVA am EHS teilnehmen müssen, wenn die Mindestmenge von 100'000 Tonnen CO2 bis zum 31. Dezember 2030 nicht erreicht wird.

Vereinbarung (PDF, 778 kB, 16.03.2022)zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen

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Letzte Änderung 07.09.2023

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