Lärmbelastung

In der Schweiz ist tagsüber jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm betroffen. Die bedeutendste Störquelle ist der Strassenverkehr gefolgt vom Eisenbahn- und vom Flugverkehr. Der Verkehrslärm ist in erster Linie ein Umweltproblem der Städte und Agglomerationen.

Stand der Lärmbelastung

In der Schweiz sind rund eine Million Personen und damit jede siebte Person von lästigem und schädlichen Lärm betroffen. 90 Prozent von ihnen leben in Städten und Agglomerationen. Der Strassenverkehr ist der Hauptverursacher.

Grenzwerte für Lärm

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Immissionsgrenzwerten (Belastungsgrenzwerten) und Emissionsgrenzwerten. Die Belastungsgrenzwerte definieren, wie hoch der Schallpegel am Einwirkungsort (z.B. in einer Wohnung) sein darf. Die Emissionsgrenzwerte legen fest, wieviel Schall z.B. ein Fahrzeug maximal an die Umwelt abgeben darf.

Ermittlung & Beurteilung

Ein Lärmpegel wird auf standardisierte Weise gemessen oder berechnet, um den ermittelten Wert anschliessend mit den gesetzlichen Anforderungen vergleichen zu können. Diese Rubrik enthält eine Zusammenstellung der einschlägigen Dokumente zur Ermittlung von Lärmpegeln.

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Letzte Änderung 15.06.2023

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