Geschwindigkeitsreduktion

Eine Reduktion der Geschwindigkeit ist eine wirksame Massnahme, um Strassenlärm deutlich zu vermindern. Auf diese Weise lässt sich der Lärm an der Quelle bekämpfen. Wenn Tempo 30 statt Tempo 50 gilt, werden die Lärmemissionen um rund drei Dezibel reduziert. Dies entspricht einer Halbierung des Verkehrs.

Die Verminderung des Lärms hängt mit dem geringeren Tempo zusammen, aber auch damit, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer bei einer geeigneten Strassengestaltung konstanter fahren und weniger oft und weniger lang bremsen und beschleunigen. Dadurch entsteht ein flüssigerer Verkehr.

Lärmwirkung

Um die lärmseitigen Vorteile einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu berechnen, müssen sowohl der durchschnittliche Schallpegel, der die Lärmbelastung als gemittelten Wert wiedergibt, als auch der Maximalpegel von Einzelereignissen berücksichtigt werden. Solche Einzelereignisse sind entscheidend für die Lästigkeit des Lärms. Der durchschnittliche Schallpegel kann um rund 3 dB(A) reduziert werden. Dazu, sind bei Tempo 30 hohe Schallpegelwerte deutlich seltener.

Vorteile einer Geschwindigkeit von 30km/h gemäss dem VSS-Forschungsprojekt 2012/214:

  • Der Strassenlärm wird dank einer Reduktion auf Tempo 30 signifikant vermindert.
  • Bei 30 km/h ist der Verkehr flüssig. Brems- und Beschleunigungsvorgänge nehmen ab. Zusätzlich kann der Verkehrsfluss noch regelmässiger werden mit der Möglichkeit zum Verzicht von Fussgängerübergängen. Die Benutzer verhalten sich vorsichtiger und kommunizieren besser miteinander.
  • Eine einfache Signalisation (wenn respektiert) ohne bauliche Elemente reicht aus, um den Lärm mit einem Tempo 30 Strecke oder einer Tempo 30 Zone deutlich zu reduzieren.
  • Bei Tempo 30 fahren Autofahrerinnen und Autofahrer mehrheitlich im 3. Gang, wodurch der Lärm zusätzlich vermindert wird.
  • Der Bericht beinhaltet ein Modell zur Einschätzung der Lärmminderung durch eine Geschwindigkeitsreduktion.

Auswirkung der Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 30 km/h auf die Lärmbelästigung, Schlafstörungen und das Verkehrssicherheitsempfinden.

Die Ergebnisse einer Studie in der Stadt Zürich, nachdem auf verschiedenen Streckenabschnitten aus Lärmschutzgründen die Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h reduziert wurde, zeigen dass:

  • Die befragten Personen sich bei gleichem Pegel bei Tempo 30 weniger belästigt als bei Tempo 50 fühlen
  • Die Strassenlärmbelastung und selbstberichteter Schlafstörungen nach Umsetzung von Tempo 30 signifikant abnehmen und das Verkehrssicherheitsempfinden signifikant zunimmt
  • Der Strassenlärmpegel konnte im Mittel um 1.6 dB am Tag und 1.7 dB in der Nacht reduziert werden
  • Die geringere Belästigung bei Tempo 30 darauf hinweist, dass neben dem Rückgang des Mittelungspegels andere Faktoren wie zum Beispiel das Fahrverhalten die Lärmbelastung und Schlafstörungen zusätzlich reduzieren

Umsetzung

Prüfung der Verhältnismässigkeit

Führt Strassenlärm zur Überschreitung der Grenzwerte ist die Reduktion der Geschwindigkeit eine mögliche Massnahme, welche die zuständige Behörde nur nach Prüfung der Verhältnismässigkeit anordnen kann. Die Rechtsgrundlagen im Umwelt (USG), insbesondere im Lärmbereich (LSV) definieren bis zu einem gewissen Grad die Schritte unter Verwendung präziser Begriffe. Handelt es sich bei der geplanten Massnahme zur Verringerung des Strassenverkehrslärms um eine Geschwindigkeitsreduktion, also um eine Abweichung von der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung, so werden in den Rechtsgrundlagen des Strassenverkehrs (SVG, SSV) unterschiedlich bezeichnete, aber gleichwertige Stufen der Verhältnismässigkeitsprüfung vorgeschlagen.

Das unten vorgeschlagene Schema zur Prüfung der Verhältnismässigkeit verbindet die Begriffe der beiden Rechtsgrundlagen und zeichnet die notwendigen Schritte nach, indem es Bewertungsmethoden vorschlägt, um zu einer endgültigen Entscheidung zu gelangen.

Um eine Prüfung der Verhältnismässigkeit im Rahmen einer Geschwindigkeitsreduktion durchzuführen ist es nötig, deren Auswirkungen zu beurteilen. Im Auftrag des BAFU und in Zusammenarbeit mit Fachleuten wurde eine Methode entwickelt, um die Parameter zu beurteilen, welche durch diese Änderung beeinflusst werden, und um die positive oder negative Wirkungen zu analysieren.

Best Practice List

Die Liste enthält gute Beispiele von Tempo 30 Zonen und Strecken, die zu einer wahrnehmbaren Minderung des Strassenlärms führen. Jedes Beispiel wird auf einem separaten Blatt beschrieben und ist über die nachstehende Tabelle zugänglich. Diese Beispiele dienen dazu, Ideen für die Umsetzung der Massnahme in Form konkreter Fälle zu liefern. Die Liste wird regelmässig mit neuen guten Beispiele ergänzt werden.

Lärmwirkung kombinierter Lärmschutzmassnahmen: Tempo 30 und lärmarme Beläge

Als effektive Lärmschutzmassnahmen an der Quelle sind sowohl lärmarme Strassenbeläge als auch Temporeduktionen etabliert. Die Lärmwirkung von kombinierten Lärmschutzmassnahmen - Geschwindigkeitsreduktion und lärmarmer Belag - setzt sich aus der Wirkung des Belags sowie der Wirkung der Temporeduktion zusammen. Die Lärmreduktion einer Temporeduktion bei lärmarmen SDA4 Belägen ist aber im Vergleich zu konventionellen Belägen etwas kleiner, da die Temporeduktion zu einer Minderung des Rollgeräuschs führt und bei konventionellen Belägen der Rollgeräuschanteil höher ist als bei lärmarmen SDA4 Belägen. 

Im Rahmen eines vom BAFU in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts wurde das Potential zur Lärmminderung dieser beiden quellennahen Massnahmen in Kombination untersucht. Es zeigt sich, dass bei einem Anteil schwerer Fahrzeuge (N2) von 12%, der geschätzte Effekt bei etwa -5 dB liegt. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Methode zur Berechnung der kombinierten Wirkung, sondern um eine Hilfe zur Prognose der Wirkung in Abhängigkeit der geplanten Geschwindigkeitsreduzierung.

Zusätzliche Vorteile einer Lärmverminderung

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 23.05.2024

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