Laute Fahrzeuge

Übermässig laute Fahrzeuge sind der Grund für viele Beschwerden. Diese störenden Lärmspitzen sind durch ein angepasstes Fahrverhalten in aller Regel vermeidbar.

In der Schweiz sind rund eine Million Personen von Strassenverkehrslärm über dem Grenzwert gemäss Lärmschutzverordnung betroffen. Aus Sicht Gesundheitsschutz sind Massnahmen mit grossflächiger Wirkung, wie beispielsweise der Einbau von lärmarmen Belägen oder die Umsetzung von Temporeduktionen wo sinnvoll, zu priorisieren. Neben dem üblichen Strassenlärm verursachen abrupt auftretende Lärmspitzen lauter Fahrzeuge zusätzlich eine grosse Störwirkung.

Im Bereich Strassenlärm sind hauptsächlich Motorräder und nachträglich abgeänderte Personenwagen Grund für übermässige
Lärmspitzen und eine Vielzahl von Beschwerden. Lärmseitig bestehen gesetzliche Grundlagen, um gegen vermeidbare Belästigungen durch eine nicht angepasste Fahrweise oder gegen übermässig laute Fahrzeuge vorzugehen.

Vermeidbare Belästigung

Der Grund für übermässige Lärmspitzen des Strassenverkehrs liegt oftmals beim Fahrverhalten. Durch eine moderate und konstante Fahrweise lassen sich solche Lärmspitzen bei den meisten Fahrzeugen vermeiden. Hier greifen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ein, wonach Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung durch Lärm zu unterlassen haben. Untersagt sind zum Beispiel hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen, zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs beim Anfahren oder auch fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften (Art. 42 SVG, Art. 33 VRV). Die Durchsetzung dieser Bestimmungen liegt bei den kantonalen Vollzugsbehörden.

Durch eine umweltschonende und rücksichtsvolle Fahrweise mit tiefen Drehzahlen kann viel unnötiger Lärm verhindert werden. Gerade an lärmsensiblen Orten zu lärmsensiblen Zeiten ist Rücksicht angesagt!

Laut ist out

Da das Fahrverhalten einen entscheidenden Einfluss auf die Lärmemissionen hat, ist das BAFU bestrebt, die Fahrzeughalter diesbezüglich besser zu informieren und zu sensibilisieren. Das sogenannte Lärmdisplay stellt eine mögliche Massnahme dar. Analog zu den bereits bekannten Geschwindigkeitsanzeigen informiert hier eine Anzeige über den Lärm des eigenen Fahrzeugs. Die Wirkung von Lärmdisplays wird gegenwärtig untersucht (siehe unter weiterführende Informationen / Dokumente).

Übermässig laute Fahrzeuge

Damit Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen zugelassen werden, müssen unter anderem Lärm-Grenzwerte eingehalten werden. Grenzwerte und Prüfverfahren sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) festgehalten. Der Verordnung liegen EU-weit geltende Vorschriften zugrunde, an welche die Schweiz durch die bilateralen Verträge mit der EU gebunden ist. Nach den aktuellen Vorschriften dürfen für die Zulassungsprüfung keine Vorrichtungen mehr eingesetzt werden, die beim üblichen Betrieb auf der Strasse nicht zum Einsatz kommen. Es ist also untersagt, Fahrzeuge für die Zulassungsprüfung lärmoptimiert auszurüsten. Beispielsweise müssen lärmsteigernd wirkende Klappenauspuffe gleich konfiguriert sein wie später auf der Strasse.

Das Umweltbundesamt Deutschland ermittelte den Lärm, den zugelassene Fahrzeuge verursachen können:

Zusätzlich zu den Grenzwerten dürfen gemäss VTS vom Fahrzeug erzeugte Geräusche das technisch vermeidbare Mass nicht überschreiten, unnötig lärmsteigernde Eingriffe sind generell untersagt. Auch zu Anbauteilen wie umgebauten Auspuffen gibt es lärmseitig Bestimmungen. Beispielsweise müssen Ersatz-Schalldämpfer über eine Genehmigung verfügen und ebenso wirksam wie die ursprünglich zugelassenen sein (Art. 53 VTS). Ob ein Fahrzeug den Vorgaben entspricht wird unter anderem im Rahmen der periodischen Motorfahrzeugkontrolle geprüft.

Auskunft zu den gesetzlichen Grundlagen

Weitere Informationen sowie einige FAQ finden Sie auf der Internetseite zu Lärmvorschriften für Personenwagen und Motorräder des Bundesamts für Strassen (ASTRA): Lärmvorschriften für Personenwagen und Motorräder (admin.ch).

Für Fragen zu den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), der Verkehrsregelnverordnung (VRV) oder der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) können Sie sich an das dafür zuständige ASTRA wenden: info@astra.admin.ch.

AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System)

Im Rahmen eines vom BAFU in Auftrag gegebenen Forschungsprojekt wurde die Akzeptanz verschiedener Hinweissignalen unterschiedlicher Hersteller untersucht. Es zeigt sich, dass das AVAS für alle Teilnehmenden des Akzeptanztests für eine erhöhte Sicherheit auf dem Strassenverkehr sorgt und dass die heute vorhandenen Hinweissignale eher angenehm als störend empfunden werden. Zudem hat sich innerhalb der Tests gezeigt, dass ein AVAS sowohl blinde als auch sehende Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Gefahrenwarnung und Orientierung im Strassenverkehr helfen kann. Die befragten Personen verbinden die AVAS nicht mit Lärm und finden die Geräusche angenehmer als die Geräusche von Verbrennungsmotoren.
Das AVAS wird bei geringeren Geschwindigkeiten dominanter, es zeigt sich jedoch, dass dies daraufhin nicht als störenden Lärm empfunden wird.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 08.12.2023

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