Holzfeuerungen: Die Ofenbetreiber sind gefordert

Die gelockerten Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung setzen auf Eigenverantwortung. Denn neuerdings darf nicht nur naturbelassenes Holz verbrannt werden, in kleinen Holzfeuerungen ist auch unbehandeltes Rest- und gewisses Altholz erlaubt. Um zu vermeiden, dass problematische Stoffe in die Luft gelangen, gilt es, die Vorgaben strikt einzuhalten.

Text: Pieter Poldervaart 

In Öfen und Cheminées darf kein behandeltes Holz verbrannt werden.
© Joël Käser/BAFU

Lokal, nachwachsend und CO2-neutral: Holz verfügt als Heizmaterial über unbestrittene Trümpfe. Doch wenn es nicht unter optimalen Bedingungen verbrannt wird oder wenn Holz verfeuert wird, das mit Farben oder Lacken behandelt wurde, entstehen giftige Verbrennungsprodukte. Aus diesem Grund war bis anhin als Brennstoff für Cheminées, Schwedenöfen und kleinere Zentralheizungen nur naturbelassenes Holz zugelassen. In diese Kategorien von Feuerungen fallen sämtliche Holzheizungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Seit April 2017 gelten neu gelockerte Bestimmungen. Hintergrund ist ein Vorstoss im Nationalrat, der forderte, in Kleinfeuerungen solle alles unbehandelte Holz zu Heizzwecken genutzt werden dürfen. Die Idee dabei war: Wenn Holzreste im eigenen Ofen verbrannt werden, statt in der Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt zu werden, reduziert dies Transportwege und stärkt den inländischen Energieträger Holz. Mit Holzresten ist Material gemeint, wie es in Landwirtschaftsbetrieben, Privathaushalten oder Gewerbebetrieben anfällt, also auch Restholz aus Schreinereien oder gebrauchte Zaunbretter und -pfähle.

Mehr Schwermetall- und Dioxinausstoss möglich

Zunächst fand das Anliegen in beiden zuständigen Parlamentskommissionen Anklang. Doch die Reaktionen auf den Entwurf zur Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), die nun nötig wurde, fielen mehrheitlich negativ aus. 70 Prozent der Kantone, 40 Prozent der Wirtschafts- und Fachverbände sowie alle Umwelt- und Gesundheitsorganisationen lehnten bei der Anhörung die Lockerung ab. Wichtigstes Argument der Gegner war die gefährdete Gesundheit der Bevölkerung. «Bei der Frage, ob ein Holzstück behandelt worden ist oder nicht, wird es zu häufigen Fehleinschätzungen durch die Betreiber kommen», bringt der Bericht über die Anhörungsergebnisse die zentrale Befürchtung auf den Punkt. Die unabsichtliche Verbrennung von belastetem Holz werde zu höheren Emissionen von Feinstaub, Schwermetallen sowie Dioxinen und Furanen führen. 

Trotz dem überwiegend negativen Echo sprach sich der Nationalrat dafür aus, die parlamentarische Initiative nicht einfach abzuschreiben. Das BAFU wurde beauftragt, eine weniger weit gehende Änderung der Luftreinhalte-Verordnung auszuarbeiten. Dieser stimmte der Bundesrat dann zu, und Anfang April 2017 wurde die revidierte Verordnung in Kraft gesetzt.

«Dass Restholz zur Energiegewinnung genutzt wird und dabei möglichst kurze Transportwege zurückgelegt werden, ist zweifellos sinnvoll», sagt Beat Müller, Chef der Sektion Industrie und Feuerungen im BAFU. Er weist aber auch auf die Herausforderungen hin, die mit neuen Bestimmungen verbunden sind. «Alten, verwitterten Holzgegenständen oder solchen, die druckimprägniert sind und damit eventuell problematische Stoffe enthalten, ist häufig nicht mehr anzusehen, ob sie vor Jahrzehnten lackiert, bemalt oder behandelt wurden.» Auch wenn nichts darauf hindeute, könne sich ein grosser Teil der Chemikalien nach wie vor im Holz befinden und beim Verbrennen als giftige Abgase in die Luft geraten. Eine nicht zu vernachlässigende Belastung, denn schweizweit sind heute rund 580 000 Kleinfeuerungen und Cheminées in Betrieb.

«Es ist deshalb wichtig», so Beat Müller, «dass die Betreiber von Öfen und Cheminées verantwortungsvoll mit Brennstoff umgehen.» Bestünden Zweifel über die chemische Behandlung, müsse Alt- und Restholz der öffentlichen Entsorgung zugeführt werden. Holz zu verbrennen, dessen Herkunft nicht bekannt ist und das behandelt sein könnte, ist besonders in dicht besiedelten Agglomerationen oder Städten ein Problem, da die Abluft dort potenziell viele Menschen belastet.

Neue Herausforderungen bei der Kontrolle

Die Kontrolle, ob tatsächlich nur unbedenkliches Holz verbrannt wird, ist Aufgabe der kantonalen Luftreinhaltefachstellen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen stellen diese Behörden vor neue Herausforderungen. «Bisher konnte man mit Sichtkontrollen auf einen Blick entscheiden, ob in einer Scheiterbeige gebrauchtes Holz oder behandelte Brettabschnitte gestapelt waren und den Feuerungsbetreiber entsprechend beraten», erklärt Beat Müller. «Heute hingegen müsste dieses Holz im Detail analysiert werden, was in der Praxis kaum handhabbar ist.» 

Kommt dazu, dass es selbst einem Fachmann nicht immer möglich ist, ohne chemische Analyse zu erkennen, ob ein Stück Holz behandelt wurde oder nicht. Umso eindringlicher appelliert BAFU-Fachmann Müller deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Ofenbetreiber: «Wer Holz verfeuert, muss sich strikt an die Vorgaben halten – nicht zuletzt im eigenen Interesse.» Mit Schwermetallen und Dioxinen belasteter Feinstaub aus dem Holzofen lagert sich nämlich auch in der unmittelbaren Umgebung des Kamins ab, etwa im Gemüsegarten. Und durch den Luftaustausch gelangt er auch in die Innenräume des eigenen Hauses und der Nachbargebäude. 

Sauber heizen mit Holz

  • Verfeuern Sie nur naturbelassenes Holz und garantiert unbehandelte Holzreste.
  • Sind Sie unsicher, ob ein Brett oder ein Balken vor Jahren mit Lack, Schutzanstrich oder Farbe behandelt wurde, führen Sie das Holz der öffentlichen Entsorgung zu.
  • Auch zur Herstellung von Pellets und Schnitzeln ist neu unbehandeltes Restholz erlaubt. Mit dem Label ENplus zertifizierte Pellets bieten eine hohe Qualitätssicherheit. Lassen Sie sich vom Lieferanten von Schnitzeln bestätigen, dass kein behandeltes Holz beigemischt wurde.
  • Wenden Sie eine Anfeuerungsmethode ohne Zeitungen an: Anzündhilfen aus Holzwolle und Wachs ermöglichen das Abbrennen der Holzscheite von oben nach unten, sie sind günstig und verbreitet im Handel erhältlich. In der kritischen Startphase des Verbrennungsprozesses entstehen so deutlich weniger Abgase.
  • Verbrennen Sie kein frisches Holz, sondern mindestens zwei Jahre lang getrocknete Scheite in der richtigen Grösse.
  • Sorgen Sie für genügend Luftzufuhr, und unterbrechen Sie diese erst nach vollständigem Ausbrand.

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Letzte Änderung 29.11.2017

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