Bauvorhaben des Bundes

Der Bund als Eigentümer ist für die Erdbebensicherheit seiner Bauten und Anlagen verantwortlich. Als Eigentümervertretung fungieren die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO), die aus armasuisse Immobilien, dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und dem ETH-Rat bestehen. Zur Dokumentation und Kontrolle der Einhaltung der Normenanforderungen an die Erdbebensicherheit sowohl bei Neubauten als auch im Rahmen von Instandsetzungs- und Veränderungsvorhaben wenden die BLO das BAFU-Instrumentarium „Erdbebenschutz bei Bauvorhaben des Bundes“ an. Weiter stehen den BLO für die frühen Phasen eines Bauvorhabens «Hilfsmittel für die Bauherrschaft» in Bezug auf den Erdbebenschutz zur Verfügung.

BAFU Instrumentarium «Erdbebenschutz bei Bauvorhaben des Bundes»

Die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO) verwenden im Rahmen ihrer Bauvorhaben das BAFU-Instrumentarium «Erdbebenschutz bei Bauvorhaben des Bundes». Dies ermöglicht den BLO die Erdbebensicherheit gemäss den geltenden SIA Tragwerksnormen zu dokumentieren und zu kontrollieren und wurde sowohl für Neubauten und Erweiterungen als auch für Instandsetzungs- und Veränderungsprojekte an bestehende Bauten entwickelt.

Das Instrumentarium wurde zwischen 2006 und 2007 in die Projektabläufe der BLO integriert. Auf Antrag der Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) Weisungen zum Erdbebenschutz erlassen, welche seit dem 1. Februar 2008 die Anwendung des Instrumentariums für die BLO regeln. Die Anwendung ist bei Bauvorhaben des Bundes mit einer Investitionssumme ab 10 Mio CHF obligatorisch und mit einer Qualitätsprüfung durch ein Korreferat zu ergänzen. Für Bauvorhaben des Bundes mit einer Investitionssumme unter 10 Mio CHF wird die Anwendung empfohlen. Über ein Korreferat entscheiden die BLO im Einzelfall. Das Instrumentarium wurde 2018 vollständig revidiert und steht seit 2020 als interaktive PDF-Anwendung zur Verfügung.

Das Instrumentarium besteht aus zwei Berichtsvorlagen, die die technische Dokumentation über die erdbebengerechte Projektierung von Neubauten und Erweiterungen (Instrument #1) sowie die Überprüfung der Erdbebensicherheit bei Umbau- oder Instandsetzungsprojekten an bestehenden Bauten (Instrument #2) vereinheitlichen. Es beinhaltet zudem eine Anwendungshilfe zur Festlegung der Bauwerksklasse und eine Mustervorlage für die Nutzungsvereinbarung gemäss der Norm SIA 260. Für Fälle mit einem potentiellen Versagen von querbeanspruchten Mauerwerkswänden («out-of-plane») unter Erdbebeneinwirkungen steht eine technische Anwendungshilfe zur Verfügung, die begleitend zum Instrument #2 anzuwenden ist. Das BAFU-Instrumentarium stellt damit eine nachhaltige Dokumentation der Kenntnisse zur Erdbebensicherheit der Bauwerksbestände der BLO sicher.

BAFU Instrumentarium „Erdbebenschutz bei Bauvorhaben des Bundes“ (Revisionsfassung 2022)

Hilfsmittel für die Bauherrschaft 

Den Bau- und Liegenschaftsorganen des Bundes (BLO) stehen für ihre Rolle als Bauherrschaften Hilfsmittel zur Verfügung. Sie ermöglichen den BLO in den frühen Phasen eines Bauvorhabens die wesentlichen Ziele und Anforderungen an den Erdbebenschutz zu definieren und die entsprechenden Aufgaben der Fachplanenden zu beschreiben. Die Hilfsmittel wurden sowohl für Neubauten und Erweiterungen als auch für Instandsetzungs- und Veränderungsprojekte an bestehenden Bauten entwickelt.

Die Hilfsmittel für die Bauherrschaft wurden 2019/20 entwickelt und behandeln für die Bauherrschaft relevante Themen zur Erdbebensicherheit. Sie können durch die bauherrenseitige Projektleitung fakultativ in den frühen Projektphasen eines Bauvorhabens (gemäss der Verständigungsnorm SIA 112: Phase 1 «Strategische Planung» und Phase 2 «Vorstudien») verwendet werden. Sie sind dem BAFU Instrumentarium «Erdbebenschutz bei Bauvorhaben des Bundes» (Anwendung ab Phase 3 «Projektierung») vorgeschaltet.

Die Hilfsmittel für Neubau- oder Erweiterungsprojekte bestehen aus:

  • Textvorschlägen zur Erdbebensicherheit für die Projektdefinition und das Projektpflichtenheft
  • Textvorschlägen zur Erdbebensicherheit für die Aufgabenbeschreibung der Fachplanenden
  • Textvorschlägen für die Aufgabenbeschreibung des Erdbeben-Korreferats

Die Hilfsmittel für Instandsetzungs- oder Veränderungsprojekte an bestehenden Bauten bestehen aus:

  • Veranlassung für eine Überprüfung der Erdbebensicherheit gemäss der Norm SIA 269/8
  • Grobe Kostenschätzung für allfällige Erdbebensicherheitsmassnahmen
  • Textvorschlägen zur Erdbebensicherheit für die Projektdefinition und das Projektpflichtenheft
  • Textvorschlägen zur Erdbebensicherheit für die Aufgabenbeschreibung der Fachplanenden
  • Textvorschlägen für die Aufgabenbeschreibung des Erdbeben-Korreferats

«Hilfsmittel für die Bauherrschaft» (Fassung 2022)

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Letzte Änderung 27.01.2022

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