Naturgefahren: Das Wichtigste in Kürze

Die Schweiz mit ihren vielen Gebirgen und Gewässern ist den Naturgefahren stark ausgesetzt. Ausgedehnte und weiterwachsende Siedlungen und Infrastrukturen vergrössern das Schadenspotenzial. Der Klimawandel wird die vorhandenen Risiken verschärfen und neue, wie zum Beispiel häufigere und intensivere Starkniederschläge und längere Trockenheitsperioden, mit sich bringen. Naturgefahren werden vermehrt in Gebieten und zu Jahreszeiten vorkommen, die bisher von Schadensereignissen verschont geblieben sind. Der bewusste, vorausschauende Umgang mit Naturgefahren wird deshalb noch wichtiger.


1.  Klimawandel, Gefahrenprozesse und deren Veränderungen (Ursachen)

Die Schweiz ist regelmässig von Hochwasser und Murgängen, Rutschungen, Sturzprozessen (Stein- und Blockschlag wie auch Fels- und Bergstürzen), Lawinen und Stürmen betroffen. Auch Waldbrand, Trockenheit, Hitze- und Kältewellen können sich ereignen. Starke Erdbeben sind zwar selten; wie die Geschichte zeigt, können sie jedoch auch in der Schweiz vorkommen und stellen ein bedeutendes Risiko dar.

Es ist zu erwarten, dass mit dem Klimawandel Naturereignisse in der Schweiz häufiger und intensiver werden. Ereignisse können vermehrt auch in bislang verschonten Gebieten und zu unüblichen Jahreszeiten auftreten.


2. Raumnutzung und Gefahrensituation (Belastungen)

Damit auf Naturgefahren angemessen reagiert werden kann, muss zuerst die Gefährdung erkannt werden. Verschiedene Gefahrengrundlagen liefern entsprechende Informationen. Als zentrales Produkt zeigen die Gefahrenkarten auf, wo, in welchem Ausmass und mit welcher Wahrscheinlichkeit in der Schweiz Siedlungen und Verkehrswege durch Naturgefahren bedroht sind.

Naturereignisse werden erst zur Gefahr, wenn durch sie Personen, Gebäude oder Infrastrukturen betroffen sind. Aufgrund der Intensivierung der Raumnutzung sowie deren Ausdehnung in potenziell gefährdete Gebiete steigen die möglichen Schäden ständig an. Kenntnisse über die Nutzung des Raums sind deshalb eine weitere wichtige Grundlage für das integrale Risikomanagement zum Schutz von Menschen und Sachwerten vor Naturgefahren.


3. Risiken (Zustand)

Allgemein versteht man unter einem Risiko die Möglichkeit, dass durch ein bestimmtes Ereignis Schäden auftreten können. Risiken können ermittelt und bewertet werden und dienen somit als Mass für die Sicherheit.

Die Risiken infolge Naturgefahren haben in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Hauptursache ist, dass sich das Schadenspotenzial durch die Zunahme der Bevölkerung, die Ausdehnung des Siedlungsgebiets in gefährdete Regionen und die Wertsteigerung von öffentlichen Infrastrukturen und privaten Sachwerten vergrössert hat.

Gut ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung ist heute der Gefahr von Überschwemmungen ausgesetzt, rund 7 % wohnen in Gegenden, die von Lawinen, Rutschungen, Felsstürzen oder Steinschlag betroffen sein können. Knapp 2 Millionen oder rund ein Drittel aller Arbeitsplätze liegen in diesen Gebieten.


4. Schäden und Lehren (Auswirkungen)

Seit Menschengedenken ist die Schweiz immer wieder Schauplatz von Naturkatastrophen. Neun von zehn Schweizer Gemeinden waren schon einmal von Naturgefahren betroffen.

Naturereignisse können grosse Schäden an Umwelt und Sachwerten verursachen und auch Menschenleben fordern. Trotz des stark verbesserten Schutzes vor Naturgefahren nehmen die Risiken aus Naturgefahren infolge der Nutzungsintensivierung und einer Häufung von Extremereignissen kontinuierlich zu, sofern ihre Entwicklung nicht bewusst und vorausschauend erfasst, bewertet und gesteuert wird.

Zwischen 1972 und 2023 verursachten Hochwasser, Murgänge, Rutschungen und Sturzprozesse in der Schweiz durchschnittliche Schäden von rund CHF 306 Mio. pro Jahr.   Über 90 % der Schäden sind auf Hochwasser und Murgänge zurückzuführen. Bei Lawinen sowie Felsstürzen und Steinschlag sind hingegen überdurchschnittlich oft Todesopfer und Verletzte zu beklagen. Grosse Sachschäden entstehen auch durch Winterstürme und sommerliche Hagelgewitter. Trockenheit schädigt landwirtschaftliche Kulturen, auf Feuchtigkeit angewiesene Ökosysteme sowie Wälder und führt zu Waldbrandgefahr. Erdbeben sind in der Schweiz die Naturgefahr mit dem grössten Schadenspotenzial. Starke Beben sind zwar selten, können aber jederzeit und überall auftreten – auch ausserhalb der bekannten Erdbebengebiete.

Ausserordentliche Ereignisse bieten die Gelegenheit, ihre Ursachen und Auswirkungen zu analysieren, um daraus zu lernen. Somit können Lücken bei den Gefahrengrundlagen erkannt und die Wirkung bestehender Schutzmassnahmen geprüft werden. 


5. Umgang mit Naturgefahren (Massnahmen)

Das Meiden gefährdeter Gebiete mittels planerischer Massnahmen respektive einer risikobasierten Raumplanung ist der wirksamste Beitrag, um Risiken auszuschliessen.  

Wo dies nicht möglich ist, werden technischebiologische oder organisatorische Massnahmen eingesetzt, um die Gefahr abzuwenden oder die Schäden zu reduzieren. Eine bestehende Schutzwirkung wird durch einen sachgerechten Unterhalt  von Gewässern, Schutzwäldern und Schutzbauten langfristig gewährleistet.

Mit einem permanenten Monitoring (Beobachten) der Gefahrenprozesse wird sichergestellt, dass sowohl aktuell drohende Gefahren wie auch generelle Veränderungen der Gefährdungssituation frühzeitig erkannt werden. Durch eine zeitgerechte Warnung, Alarmierung und Information im Ereignisfall werden Schäden reduziert.

Die Schutzmassnahmen der letzten Jahre haben sich vielerorts als wirksam erwiesen. Projekte zur Behebung von erkannten prioritären Schutzdefiziten werden vom Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen oder von Einzelprojekten mitfinanziert. 2016 hat der Bundesrat 67 Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vor Naturgefahren beschlossen. Aktuell sind 50% dieser Massnahmen umgesetzt. Der Schutz vor Naturgefahren folgt der Strategie «Umgang mit Risiken aus Naturgefahren» als  Verbundaufgabe, bei der alle Beteiligten ihren Beitrag zu leisten haben:

  • In der Schweiz sind primär die Gemeinden und Kantone für den Schutz vor Naturgefahren verantwortlich.
  • Der Bund nimmt seine strategische Führungsrolle wahr und unterstützt die Kantone finanziell und fachlich.
  • Alle durch Naturgefahren potenziell betroffenen Personen, beispielsweise Hauseigentümer/innen oder Infrastrukturbetreibende, nehmen ihre Eigenverantwortung wahr, indem sie ihr Gebäudeeigentum naturgefahrengerecht erstellen und den Schutz mithilfe von Objektschutzmassnahmen erhöhen. Persönliche und betriebliche Vorsorge, sowie das korrekte Verhalten im Ereignisfall mindern den Schaden ebenfalls.
  • Die Versicherungen sichern potenzielle Elementarschäden ab.

Seit 2001 koordiniert der Bund seine Aktivitäten im Bereich Erdbebenvorsorge im Rahmen eines Massnahmenprogramms. Die einzige Möglichkeit, Schäden bei Erdbeben zu mindern, besteht im erdbebengerechten Bauen von Neubauten sowie in der gezielten Verbesserung der Erdbebensicherheit bestehender Bauten durch die konsequente Berücksichtigung der Normen. Eine Versicherung gegen Erdbebenschäden besteht nur auf freiwilliger Basis.

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Letzte Änderung 19.04.2024

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