Erdbebenspezifische Bauauflagen für Privatgebäude
Erdbebenschäden können vermindert werden, indem Neubauten erdbebensicher gebaut und bestehende Gebäude entsprechend saniert werden. Ohne staatliche Kontrolle der Bauauflagen werden Erdbebenvorschriften jedoch sehr oft vernachlässigt oder falsch umgesetzt. Erst wenn die Kantone und Gemeinden spezifische Bauauflagen zur Erdbebensicherheit verlangen, wird das erdbebengerechte Bauen systematischer und besser.


Zwar war bis 2014 eine positive Entwicklung zu beobachten, aber dennoch macht nach wie vor nur eine Minderheit der Kantone das Erteilen einer Baubewilligung für private Bauten von erdbebenspezifischen Auflagen abhängig. Zur Zeit sind dies die Kantone Basel-Stadt, Wallis, Nidwalden, Jura, Aargau, Freiburg, Luzern und Bern (chronologische Reihenfolge).
Der Umfang der Auflagen und die Strenge der Kontrolle variiert von Kanton zu Kanton.
Die Bau-, Planung,- und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone (BPUK) plant die Publikation einer Empfehlung «Berücksichtigung der Erdbebensicherheit in der Baugesetzgebung und dem Baubewilligungsverfahren» für Herbst 2022, mit dem Ziel, erdbebenspezifische Auflagen in den Kantonen zu fördern und zu homogenisieren.
- Verwandte Indikatoren
- Grundlagen zur lokalen Erdbebengefährdung
Der Indikator ist international nicht vergleichbar. Eine Zusammenstellung und ein Vergleich der Praxis bezüglich erdbebenspezifischer Bauauflagen im Rahmen von Baubewilligungen existiert auf internationaler Ebene nicht.
Die Daten wurden 2007 im Rahmen einer Umfrage bei den Baudirektionen der Kantone erhoben. Die Erhebung der Daten vor 2007 und die anschliessenden Aktualisierungen erfolgten auf Grund direkter Kontakte des BAFU mit den Kantonen.
Angestrebte Entwicklung | Anfangswert | Endwert | Veränderung in % | Beobachtete Entwicklung | Beurteilung |
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Zunahme | 2001 | 2021 | 700.00% | Zunahme | positiv* |
*Zwar war bis 2014 eine positive Entwicklung zu beobachten. Da jedoch seit 2014 nur ein einziger weiterer Kanton hinzugekommen ist, wird die Entwicklung als negativ bewertet.
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