Aufgabenverteilung und Organisation

In Vertragsverhandlungen legen Bund und Kantone gemeinsam die Ziele der vierjährigen Programmvereinbarungen fest. Die operative Umsetzung wird den Kantonen überlassen, während der Bund die Programme durch Globalbeiträge unterstützt und einmal im Jahr die Arbeiten der Kantone überprüft.

Verhandlungsmanagement

Als Einstieg in die Programmverhandlungen macht das BAFU den Kantonen  für die Programmgesuche grobe kantons- und programmspezifische Rahmenvorgaben inhaltlicher und finanzieller Art. Die Kantone entwerfen anschliessend ein Gesuch und reichen es dem BAFU ein. Nach einer Gesamtsichtung der Gesuche durch das BAFU findet die Verhandlungsphase zwischen den Fachabteilungen des BAFU und der Kantone statt.

Programmcontrolling

Das gemeinsame Programmcontrolling von Bund und Kanton folgt dem Grundsatz der Partnerschaft und umfassen:

Jahresberichte
Die Kantone reichen jährlich programmspezifische Berichte ein. Diese Jahresberichte machen in geraffter Form Angaben über den Programmfortschritt in inhaltlicher sowie finanzieller Hinsicht (Soll/Ist-Vergleich) und listen sämtliche für die Zielerreichung eingesetzten Mittel auf. Sie ermöglichen die Überprüfung des Stands und der Perspektiven der Zielerreichung. Das BAFU gibt die Minimalvorgaben für die Jahresberichte vor. Die zuständigen Fachabteilungen des BAFU werten die Jahresberichte aus und teilen die Ergebnisse anschliessend den Kantonen mit.

Stichproben und  Erfahrungsgespräche
Die Fachabteilungen des BAFU überprüfen die Programmumsetzung in der Regel mit einer Stichprobe während der Programmperiode auf Projekt- oder Massnahmenebene. Die Stichproben werden in der Regel im zweiten und dritten Jahr der Programmperiode durchgeführt. Je nach Bedarf finden überdies gemeinsame Erfahrungsgespräche von Bund und Kanton statt. Die Erfahrungsgespräche dienen dem gegenseitigen Lernen und liefern weitere Informationen zum Programmverlauf.

Organisation BAFU-intern
Im BAFU bilden Vertreter aus allen in die Programmvereinbarung involvierten Fachabteilungen die Koordinationskommission Programmvereinbarungen (KoKo PV). Diese stellt eine harmonisierte Umsetzung und Weiterentwicklung der programmorientierten Subventionspolitik sicher. Darüber hinaus nimmt die zentrale Koordinationsstelle  Programmvereinbarungen (ZKo PV) Koordinations- und Kommunikationsaufgaben war und ist für die Vorbereitung, das Management und das Controlling der PV zuständig.

Finanzaufsicht

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und die Kantonale Finanzkontrolle (KFK) können vor Ort die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kanton weitergeleiteten Daten überprüfen.

Kontakt
Letzte Änderung 28.11.2018

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