12. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich Februar 2014

Daniel Lehmann, Leiter Sektion Finanzen & Controlling
Daniel Lehmann, Leiter Sektion Finanzen & Controlling

Mitten in der zweiten Programmperiode

Daniel Lehmann, Sektionschef Finanzen & Controlling

Bereits befinden wir uns in der Mitte der zweiten Vertragsperiode zur programmorientierten Subventionspolitik! In diesen Tagen haben die Kantone die Formulare für die zweite Jahresberichterstattung zur Umsetzung der zweiten Programmvereinbarung erhalten - und dies mit der Aufforderung, das BAFU bis zum 31. März 2014 über den Stand der Umsetzung der Programme zu informieren. Dieser zweiten Berichterstattung kommt besondere Bedeutung zu: Sie liefert die letzten Informationen zur Vorbereitung der nächsten Vertragsperiode. Die umfangreichen Prozesse zur Anpassung von Verordnungen, zur Aktualisierung des Handbuchs Programmvereinbarungen sowie anschliessend zu den Programmverhandlungen führen zu diesen langen Vorlaufzeiten. Erst jetzt können die detailliert erhobenen und ausgewerteten Daten und Erfahrungen aus der ersten Programmperiode genutzt werden, um die Förderstrategien des Bundes in den verschiedenen Programmen weiter zu entwickeln.

Im Sommer 2014 soll das aktualisierte Handbuch zur programmorientierten Subventionspolitik im Umweltbereich den Kantonen zur Anhörung unterbreitet werden. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Kantonen wird es anschliessend finalisiert. Ziel ist es, sämtliche Grundlagen Ende Jahr so aufbereitet zu haben, dass das BAFU den Kantonen die Grundlagen für die Erarbeitung der Eingaben zur dritten Programmperiode im Januar 2015 und damit rechtzeitig zustellen kann.


Stichprobenkontrolle: Aufgaben und Ziele

Franziska Furrer, Leiterin Zentrale Koordinationsstelle Programmvereinbarungen, Sektion Finanzen & Controlling

Zusätzlich zum jährlichen Controlling-Prozess führen die Fachabteilungen des BAFU mindestens einmal pro Programmperiode eine Stichprobenkontrolle bei den Kantonen durch. Diese Stichprobe verfolgen zwei Ziele:

  • Qualitätskontrolle zur Programmumsetzung: Das BAFU überprüft die Umsetzung der Programmvereinbarung den Kanton im Sinne einer hoheitlichen Qualitätskontrolle. Im Rahmen der Stichproben werden ausgewählte, im Handbuch definierte Qualitätsindikatoren geprüft - und dies auf Projekt- oder Massnahmenebene. Dabei werden sowohl die schriftlichen Unterlagen als auch die Umsetzung «im Feld» überprüft. Aufgabe der Stichprobenkontrolle ist also nicht eine lückenlose Überprüfung der kantonalen Umsetzungsarbeiten, sondern eine qualitative Beurteilung der Umsetzung einzelner Qualitätsindikatoren - und dies an ausgewählten Projekten oder Massnahmen.
  • Erfahrungsgespräch: Die Stichprobenkontrollen bieten überdies die Chance zu einem Erfahrungsaustausch der Fachexperten/innen von Bund und Kanton zur Umsetzung und Weiterentwicklung der programmorientierten Subventionspolitik. Auf diese Weise gewinnt das BAFU wichtige Erkenntnisse aus der Praxis.

Die Stichprobenkontrollen sind somit ein wichtiges Instrument der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Bund und Kanton im Rahmen der programmorientierten Subventionspolitik - wie dies auch im nachfolgenden Erfahrungsbericht deutlich wird.

 


 

Stichprobenkontrolle bei der Jungwaldpflege - ein Erfahrungsbericht

Investitionen für einen naturnahen und leistungsfähigen Wald sicherstellen

Bruno Röösli, Sektionschef, Stellvertretender Leiter Abteilung Wald

Artikel 20 des Waldgesetzes beauftragt uns, den Wald so zu bewirtschaften, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Nachhaltigkeit). Die Weichen zur gezielten Gestaltung des Waldes mit Blick auf seine prioritären Funktionen werden bereits in den ersten Wachstumsjahren gestellt. Im Rahmen der Programmvereinbarung Waldwirtschaft unterstützt der Bund deshalb die Pflege naturnaher und stabiler junger Waldbestände auch ausserhalb des Schutzwaldes und ausserhalb spezieller Biodiversitätsflächen mit pauschalen Flächenbeiträgen («Jungwaldpflege»). Diese Unterstützung findet im vorwettbewerblichen Bereich statt; mit anderen Worten: Es fallen dabei noch keine vermarktbaren Holzprodukte an.

Im Rahmen einer Stichprobenkontrolle, welche in der Regel in einem Kanton einmal pro Vertragsperiode stattfindet, wird auf ausgewählten Flächen exemplarisch überprüft, inwiefern die geltenden Qualitätsvorschriften zur Jungwaldpflege eingehalten werden. Dazu ist erstens den Anforderungen des naturnahen Waldbaus Rechnung zu tragen. Diesbezüglich wird geprüft, ob eine standortgerechte Bestockung gefördert wird, ob bei der vorgängigen Holzernte ein flächiges Befahren vermieden wurde und ob die Strukturvielfalt zur Förderung der Biodiversität berücksichtigt wurde. Zweitens sind die Qualitätsvorschriften der Vollzugshilfe Wald-Wild zu berücksichtigen. Das heisst: Ist die Verjüngung mit standortgerechten Baumarten auf mindestens 75% der Waldfläche ohne Schutzmassnahmen gegen Wildschäden möglich? Wird andernfalls ein Wald-Wild-Konzept erstellt und umgesetzt? Und drittens wird im Rahmen einer Stichprobenkontrolle untersucht, ob der Kanton die vereinbarten Leistungen nachvollziehbar ausweisen kann.

Ebenfalls wichtig ist der Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Kanton anlässlich der Stichprobenkontrolle. In einem naturgeprägten System lassen sich Qualitätsindikatoren nicht immer in metrischen Einheiten genau messen und prüfen. Die Interpretation der Daten und Erfahrungen verlangt deshalb ein gemeinsames Gespräch. Zudem fliessen die Erfahrungen der Kantone bei der Umsetzung mit den Waldeigentümern in die Weiterentwicklung der Programmvereinbarung ein. Dies nützt allen Beteiligten!

 


Q&A

Wann sollen Alternativerfüllungen geplant werden?

Im Rahmen der Programmverhandlungen ist es meist schwierig, den Mittelbedarf und die Leistungserwartungen genau einzuschätzen. Um die die vereinbarten Zielvorgaben zu erreichen, sollte deshalb die Möglichkeit der Alternativerfüllung über den ganzen Programmverlauf optimal genutzt werden. Im jährlichen Reporting kann der Kanton bei den Kommentaren zu den geplanten Massnahmen auf eine allfällig nötige Alternativerfüllung hinweisen. Daraufhin wird die zuständige Fachabteilung des BAFU zusammen mit dem Kanton eine mögliche Alternativerfüllung identifizieren und konkretisieren; die Programmvereinbarung kann dann entsprechend angepasst werden.

 


 

News aus dem BAFU und aus den Kantonen

Im Magazin «umwelt» 1/14 ist ein Artikel zu den Programmvereinbarungen: «Neue Subventionspolitik bewährt sich» erschienen.

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Letzte Änderung 26.02.2014

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