13. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich Juni 2014

Christine Hofmann
Christine Hofmann, Vizedirektorin BAFU

Lernen für die nächste Programmperiode

Christine Hofmann, stellvertretende Direktorin

Die programmorientierte Subventionspolitik brachte für das BAFU wie auch für die Kantone vielfältige und grundsätzliche Neuerungen mit sich. Die Ausrichtung der Subventionspolitik im Umweltbereich auf mehrjährige, leistungsorientierte Programme veränderte Abläufe und Kooperationsformen zwischen Bund und Kanton. So waren während der ersten Programmperiode alle Beteiligten mit wichtigen Lernprozessen konfrontiert. Nachdem bereits 2008 die Form der ersten Vertragsverhandlungen evaluiert und anschliessend angepasst wurde, soll nun eine weitere Evaluation der programmorientierten Subventionspolitik im Umweltbereich stattfinden - und dies mit dem Ziel einer weiteren Optimierung von Instrumenten, Kooperationsformen und Abläufen. Der Fokus der Evaluation liegt also auf der Umsetzung der programmorientierten Subventionspolitik. Den Evaluationsgegenstand bilden sowohl BAFU-interne Abläufe als auch die Prozesse zwischen Bund und Kanton, wie insbesondere die Programmverhandlungen oder der Controlling-Prozess. Zudem soll die Tauglichkeit der wichtigsten Instrumente der programmorientierten Subventionspolitik, wie das Handbuch oder die Reporting-Vorlagen, evaluiert werden. Um die Resultate der Evaluation bereits für eine Optimierung der dritten Programmperiode nutzen zu können, wird diese Evaluation im Sommer/Herbst 2014 durchgeführt. Ein externes Büro wird dazu mandatiert werden. Das BAFU wird die Kantone im Detail über die Form ihres Einbezugs informieren. Bereits heute möchten wir allen Beteiligten für die Unterstützung dieser Evaluation bestens danken - Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der programmorientierten Subventionspolitik!


Halbzeit zur 2. Programmperiode

Franziska Furrer, Zentrale Koordinationsstelle Programmvereinbarungen, Sektion F&C

Mit den Jahresberichten und den Rückmeldungen vom BAFU an die Kantone wird das zweite Jahr der zweiten Programmperiode abgeschlossen. Die Jahresberichte wurden von den Kantonen Ende März eingereicht und anschliessend von den Fachverantwortlichen beim BAFU geprüft. Insgesamt zeigen die Jahresberichte, dass man in der Halbzeit der Programmperiode weiterhin auf Kurs ist und die geplanten Leistungen voraussichtlich bis Ende 2015 erreicht werden können. Der gute Rücklauf der Jahresberichte, die erbrachten Leistungen und die kontinuierliche Prüfung der Notwendigkeit von Alternativerfüllungen- und Vertragsanpassungen verdeutlichen, wie gut sich das Controlling der programmorientierten Subventionspolitik eingespielt hat.

Mit den Jahresberichten unterbreiteten die Kantone auch diverse Anträge auf Alternativerfüllungen bzw. Vertragsanpassungen. Gemäss Handbuch sind solche Anpassungen der Leistungsvereinbarung möglich, wenn ein Erreichen der ursprünglichen Vereinbarung durch vom Kanton unverschuldete Umstände verhindert wird. Die Anträge wurden in dieser Hinsicht von den Fachabteilungen des BAFU geprüft. Insbesondere in den Programmbereichen Naturgefahren und Lärm haben kantonsinterne Budgetkürzungen die Erbringung der ursprünglichen Leistungsvereinbarung verunmöglicht.

Herzlichen Dank für die geleisteten Arbeiten in den Kantonen und BAFU-intern!


Programmvereinbarungen als Instrument des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren

Hans Peter Willi, Abteilung Gefahrenprävention

Programmorientierte Subventionspolitik als Bestandteil des IRM

Das integrale Risikomanagement (IRM) ist ein strategisches Konzept, mit dem versucht wird, den Schutz vor Naturgefahren mit einer optimierten Kombination von aufeinander abgestimmten Massnahmen anzugehen (vgl. PLANAT 2013). Innerhalb des Risikokreises wird der Fokus auf die Handlungsfeldern Gefahren- und Risikogrundlagen sowie Vorsorge und Prävention gelegt. Um die Umsetzung des IRM zu unterstützen, sieht das Subventionsmodell für Schutzbauten und Gefahrengrundlagen vor, besonders wirksame Einzelprojekte mit zusätzlichen Abgeltungen zu fördern. Aufgrund der zusätzlichen Leistungen kann die Bundesbeteiligung um maximal 10 % erhöht werden. Die Umsetzung des integralen Risikomanagements wird anhand eines gemeindebezogenen Kriteriensets beurteilt. Die Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung. Insbesondere die Teilaspekte der organisatorischen (Warnung) und der planerischen Massnahmen (Nutzungsplanung) liegen in ihrem direkten Einflussbereich. Wird in einer Gemeinde das integrale Risikomanagement vollständig umgesetzt, werden für Projekte in dieser Gemeinde zusätzliche 6 % Bundessubventionen ausbezahlt. Erfüllt das Projekt besondere technische Kriterien und wurde es nachweislich partizipativ geplant, so können dafür zusätzliche 4 % Bundessubventionen bezahlt werden.

Bericht «Naturgefahren Schweiz»

In Antwort auf das Postulat 12.4271 von Nationalrat Christophe Darbellay hat der Bundesrat dem Bundesamt für Umwelt BAFU den Auftrag gegeben, die gesamte Naturgefahrensituation und laufende Aktivitäten in den Bereichen Hochwasser, Steinschlag, Erdrutsche, Felsstürze, Lawinen und Erdbeben zu analysieren. In der Analyse soll ein allfälliger Handlungsbedarf aufgezeigt und Angaben über wahrscheinliche Kosten und den Nutzen der Massnahmen gemacht werden. Allfällige notwendige Anpassungen an den gesetzlichen Grundlagen sind aufzuzeigen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden im Bericht «Naturgefahren Schweiz» zusammengefasst. Der Bericht «Naturgefahren Schweiz» wird in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren im Bereich Naturgefahren (Bundesverwaltung, Kantonale Fachstellen, Gemeinde-/Städteverband, Nationale Infrastrukturbetreiber, Liegenschaftsvertreter, Versicherungen Wissenschaft, Fachgremien und Umweltverbände) erstellt. Dazu finden im Zeitraum März bis Juli 2014 Workshops statt. Die Erkenntnisse der Workshops werden bei der Weiterbearbeitung des Berichts «Naturgefahren Schweiz» reflektiert und berücksichtigt. Zudem werden alle beteiligten Stakeholder zu einem abschliessenden Workshop am 1. September 2014 eingeladen mit dem Ziel den Handlungsbedarf und Massnahmenvorschläge gemeinsam zu priorisieren. Ziel ist, dass der Bericht und das Normenkonzept Anfang 2015 in die Ämterkonsultation und Anhörung gehen.


Handbuch für die 3. Programmperiode

Kaspar Sollberger, Abteilung Recht

Das Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich wird für die dritte Programmperiode 2016-2019 überarbeitet. Die Fachabteilungen des BAFU haben die Ziele, Indikatoren und Erläuterungen der einzelnen Programme unter Einbezug der kantonalen Fachstellen überprüft und den bisherigen Erfahrungen sowie zukünftigen Zielsetzungen angepasst. Einzelne Änderungen setzen Anpassungen des Verordnungsrechts voraus.

Die Änderungen stellen in erster Linie Ergänzungen, Vereinfachungen und Feinjustierungen im bewährten System der Programmvereinbarungen dar. Hervorzuheben sind folgende Bereiche:

  • Waldschutz: Die Überwachung und Bekämpfung von Schadorganismen soll nicht mehr auf den Schutzwald beschränkt sein, sondern flächendeckend subventioniert werden, sofern die Walderhaltung auf dem Spiel steht. Das neue Programmziel soll dem bisherigen Programm Schutzwald angegliedert werden; es steht noch unter dem Vorbehalt der Gutheissung durch das Parlament.
  • Revitalisierung von Gewässern: Die Ergebnisse der strategischen Revitalisierungsplanungen, welche die Kantone bis Ende 2014 abschliessen, sollen sich neu auf den Fördersatz des Bundes auswirken. Vorhaben mit erhöhtem Nutzen für Natur und Landschaft sollen stärker gefördert werden. Kommt eine grosszügige Ausführung bezüglich Gewässerraum hinzu, kann modular ein Bundesbeitrag von maximal 80% erreicht werden.
  • Schutz vor Naturgefahren: Die anrechenbaren Kosten sollen präzisiert werden, insbesondere bei Massnahmen unmittelbar nach Unwetterereignissen (Programm Schutzbauten und Gefahrengrundlagen). Auch die Berechnung der Flächenpauschalen für den Schutzwald sollen präzisiert werden (Programm Schutzwald).
  • Lärm: Im Sinne des Ziels, Lärm möglichst an seiner Quelle zu bekämpfen, sollen die finanziellen Mittel beim Lärmschutz konzentriert und beim Schallschutz reduziert werden.
  • Natur- und Landschaftsschutz: Insbesondere beim Biotopschutz sollen die Leistungsindikatoren reduziert und damit das Programm entschlackt werden. Die Finanzhilfen für den Landschaftsschutz sollen in Zukunft auf die Landschaftsplanungen und das Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) konzentriert werden. Bei den Pärken von nationaler Bedeutung sollen die Leistungen zugunsten der Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz und der Landschaftsstrategie höher gewichtet werden.

Nach seiner Übersetzung schickt das BAFU das erneuerte Handbuch im Juli 2014 für gute drei Monate in eine Anhörung bei den Kantonen und interkantonalen Koordinationsgremien. Zusätzlich wird über die Verordnungsänderungen vom UVEK im Sommer 2014 eine Anhörung bei den betroffenen Institutionen eröffnet. Das Handbuch bildet die Grundlage für die Verhandlungen der Programmvereinbarungen 2016-2019 zwischen BAFU und den Kantonen, die im Jahr 2015 stattfinden werden.


Q&A

Wie sieht der Fahrplan aus mit Blick auf die dritte Programmperiode?

Im Januar 2016 startet die dritte Programmperiode. Dafür stehen in nächster Zeit diverse Vorbereitungsarbeiten an:

  • Überarbeitung des Handbuches: Das Handbuch für die dritte Programmperiode wurde vom BAFU überarbeitet. Die Anhörung bei den Kantonen findet in den kommenden Monaten, zwischen Juli und Oktober 2014, statt. Im Januar 2015 wird die definitive Version des Handbuches vorliegen.
  • Programmverhandlungen- und Vereinbarungen: Im Januar 2015 werden die Programmvorgaben des Bundes den Kantonen mitgeteilt. Die Kantone werden anschliessend bis Ende März 2015 ihre Eingaben machen. Die Verhandlungsrunde findet zwischen Mai und August 2015 statt. Damit werden die Programmvereinbarungen rechtzeigt zu Beginn der dritten Programmperiode im Januar 2016 vorliegen.

News aus dem BAFU und aus den Kantonen

Der nächste Newsletter PV im Umweltbereich erscheint im Januar 2015. Anregungen dazu nimmt Franziska Furrer gerne entgegen

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Letzte Änderung 26.06.2014

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