20. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich Dezember 2019

Entscheidendes Element der Programmvereinbarungen sind die Verhandlungen

Christine Hofmann, stellvertretende Direktorin des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Die Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und den Kantonen sind ein entscheidendes Element der Programmvereinbarungen im Umweltbereich. Im 2. und 3. Quartal 2019 haben Dutzende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantone und des BAFU die Programmvereinbarungen für die vierte PV-Periode 2020–2024 verhandelt.

In diesem Newsletter lassen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diversen Themenbereichen und unterschiedlich grossem Erfahrungsschatz zu Wort kommen. Die Interviews mit zwei Personen aus dem BAFU und vier Personen aus den Kantonen sollen aus verschiedenen Perspektiven Vorbereitung, Durchführung und Stellenwert der Verhandlungen beleuchten.

Der ganze Prozess der Verhandlungen bis zum Abschluss der Verträge kann grob in folgende Phasen gegliedert werden: In einer ersten Phase unterbreitet das BAFU den Kantonen programm- und kantonsspezifische Informationen zu den finanziellen Möglichkeiten und den inhaltlichen Vorgaben. In einer zweiten Phase erstellen die Kantone auf dieser Basis eine Eingabe oder ein Gesuch zuhanden des BAFU. Als Drittes bereiten BAFU und Kantone die eigentlichen Verhandlungen vor. In der vierten Phase wird zwischen den beiden Parteien verhandelt. Bei Bedarf finden mehrere Verhandlungsrunden statt. In der fünften und letzten Phase werden die Verträge zu den Programmvereinbarungen erstellt, gegenseitig zur Kontrolle unterbreitet und schliesslich unterzeichnet.

Das BAFU dankt allen Personen, die im Hintergrund und am Verhandlungstisch einen Beitrag geleistet haben, dass das BAFU mit den 26 Kantonen insgesamt 174 Programmvereinbarungen erfolgreich abschliessen konnte. Ein besonderer Dank geht an die sechs interviewten Personen, die einen – auch persönlichen – Einblick in ihre Arbeit gewährt haben.

Das BAFU freut sich, ab Januar 2020 mit den Kantonen die vierte PV-Periode in Angriff zu nehmen.


Arthur Sandri, Abteilung Gefahrenprävention, BAFU

Arthur Sandri hat bis Ende Oktober 2019 die Sektion Rutschungen, Lawinen und Schutzwald geleitet. Er ist im Jahr 2006 in das BAFU eingetreten. Arthur Sandri hat die Programmvereinbarungen im Umweltbereich von der Vorbereitung über die Einführung bis und mit zur Verhandlung der vierten Programmperiode 2020−2024 an vorderster Front mitgestaltet.

Arthur Sandri, Sie sind seit Beginn der Programmvereinbarungen im Umweltbereich mit dabei. Was ist der Stellenwert der Verhandlungen für die Vereinbarungen zwischen BAFU und Kantonen?

In den Verhandlungen werden das gemeinsame Verständnis für die Ziele des Bundes und des Kantons im jeweiligen Programm vertieft sowie nach Möglichkeit die konkreten Leistungen definiert. Die Verhandlungen zeigen auf, wo noch Unklarheiten bezüglich der Leistungserbringung in quantitativer und qualitativer Hinsicht bestehen und wo noch zusätzliche Abklärungen auf beiden Seiten notwendig sind. Die Verhandlungen – in welcher Form sie auch immer geführt werden – sind das zentrale Element für die Definition der quantitativen Ziele, die in der von Bund und Kanton unterzeichneten Vereinbarung für die nächste Programmperiode festgeschrieben werden.

Sie haben Verhandlungen zu vier Programmperioden geführt. Haben sich die eigentlichen Verhandlungen verändert?

Die Verhandlungen für die Vereinbarungen der ersten Programmperiode 2008−2011 waren geprägt von der beidseitigen Unsicherheit, ob sich das Instrument überhaupt bewähren würde. Es stellte sich die Frage, welche Auswirkungen das neues Instrument auf jene Leistungen haben wird, die in den meisten Fällen bereits vorher im Rahmen anderer administrativer Abläufe erbracht wurden. Es bestand deshalb die Tendenz, Reserven einzubauen, die dann am Ende der Programmperiode übrig blieben. In den Verhandlungen für die zweite Programmperiode 2012−2015 waren diese Unsicherheiten bedeutend kleiner. Allerdings waren in den einschlägigen Verordnungen und im PV-Handbuch viele Änderungen vorgenommen worden, was zu viel Klärungsbedarf bei Detailfragen führte. Auf die dritte Programmperiode 2016−2019 hin hatten die meisten Kantone eigene Vorstellungen der quantitativen Leistungsziele entwickelt, die sie erreichen wollten. Dadurch wurden die Verhandlungen härter geführt. Zudem wurde auf Bundesseite der Verhandlungsspielraum aufgrund der eingeschränkten finanziellen Mittel immer kleiner. In den Verhandlungen für die vierte Programmperiode 2020−2024 hat sich diese Situation noch akzentuiert. Einige Kantone haben deshalb in gewissen Programmen die Verhandlungen nur noch per E-Mail geführt.

Welche Empfehlungen können Sie an weniger erfahrene Mitarbeiter/-innen von Bund und Kantonen weitergeben? Was ist aus Ihrer Sicht wichtig, um ein vertrauensvoller Verhandlungspartner zu sein?
Entscheidend ist die genaue Kenntnis der Ziele des jeweiligen Programms und der dazugehörigen Erläuterungen im PV-Handbuch. Wenig wirkt sich fataler auf die Glaubwürdigkeit als Verhandlungspartner aus, als wenn man nicht weiss, was der Bund eigentlich will und welche Rahmenbedingungen ihm bei der Leistungserbringung wichtig sind. Noch schlimmer ist, wenn man sich während der Verhandlungen von Teilzielen oder Rahmenbedingungen distanziert! Wichtig ist deshalb in diesem Sinne nicht nur die profunde Kenntnis des Programms, sondern auch die Identifikation damit.

Mit wie vielen Kantonen haben Sie jeweils verhandelt? Und wie haben Sie sich auf den Tag der Verhandlung vorbereitet?

Die Anzahl war in allen vier Verhandlungsrunden unterschiedlich, weil ich immer auch Stellvertretungen übernommen habe. Es waren aber nie weniger als sechs Kantone. Zusätzlich zu den bereits erörterten Voraussetzungen habe ich mich vorbereitend mit der Eingabe des Kantons im Detail auseinandergesetzt. Ich habe versucht, mir über die grössten Herausforderungen des Kantons im jeweiligen Programm Klarheit zu verschaffen. Grundlage dazu bildeten die Protokolle der Stichproben aller Programmperioden, Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, Jahresberichte der jeweiligen Dienststellen im Internet und weitere Informationen.


Simone Baumgartner, Abteilung Wasser, BAFU

Simone Baumgartner hat an der Universität Zürich Biologie studiert und an der Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz Eawag promoviert. Anschliessend hat sie bei einer Stadt und in der Privatindustrie im Bereich Umweltmanagement und Qualitätssicherung gearbeitet. Im Jahr 2017 hat sie in der Sektion Revitalisierung und Gewässerbewirtschaftung des BAFU ihre Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin angetreten. Zusammen mit einer Kollegin hat sie die Verhandlungen ihrer Sektion vorbereitet. Mit den sechs Kantonen, für die sie beim BAFU die Ansprechperson ist, hat sie die Vereinbarungen der vierten Programmperiode 2020−2024 verhandelt.

Sie haben 2019 das erste Mal Verhandlungen für die Programmvereinbarungen zwischen BAFU und Kantonen durchgeführt. Ganz generell, wie haben Sie diese Monate von der Vorbereitung bis zum Abschluss der Verhandlungen erlebt?

Die Zeit war spannend, aber auch arbeitsintensiv. Im Frühling jedes Jahres stehen neben dem Tagesgeschäft auch Arbeiten im Zusammenhang mit den laufenden Programmvereinbarungen an. Im Jahr 2019 waren dies nicht nur die Kontrolle der jährlichen Reportings der Kantone und allenfalls Anpassungen der Verträge, sondern auch die Vorbereitungsarbeiten für die Verhandlungen. Im Rahmen ebendieser Vorbereitungen und der Verhandlungen konnte ich viel dazulernen, weshalb ich diese anstrengende Zeit dennoch als eine positive Erfahrung erlebt habe.

Die Sektion Revitalisierung und Gewässerbewirtschaftung ist so organisiert, dass die Mitarbeiter/ innen zuständig sind für eine bestimmte Zahl von Kantonen. In Ihrem Fall sind dies die Kantone BL, GR, OW, SH, SO, SZ. Wie lange arbeiten Sie mit diesen Kantonen zusammen? Und wie wichtig war für die Verhandlungen, dass sie die zuständigen Personen aus diesen Kantonen schon kannten?

Ich arbeite mit den genannten Kantonen seit Februar 2018 zusammen. Dass ich die zuständigen Personen sowie die politischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Kantone bereits im Voraus kannte, war und ist sehr wertvoll für die Verhandlungen. So kann man sich auf Augenhöhe begegnen.

Wie haben Sie sich persönlich und in der Sektion auf die Verhandlungen vorbereitet? Was würden Sie bei einem nächsten Mal mehr beachten?

In der Sektion begannen die Vorbereitungen der Verhandlungen mit der Bearbeitung der kantonalen Eingaben und der Erarbeitung von Vorschlägen für die Verhandlungsmandate. Grundlage dazu bilden Kriterien, die von der BAFU-Direktion genehmigt werden mussten. Die Verhandlungsmandate wurden den Kantonen vor der Verhandlung zugestellt, da die verhandelbaren Bundesbeiträge in vielen Fällen wesentlich kleiner ausfielen als die Eingaben der Kantone. Des Weiteren erarbeiteten ich und meine Kollegin einen Katalog häufig gestellter Fragen (FAQ), um den Kantonen einheitlich antworten zu können. Da ich gemeinsam mit einer Kollegin die Verantwortung für diese Vorbereitungen unserer Sektion trug, hielt sich der zusätzliche Aufwand für meine persönlichen Vorbereitungen in Grenzen. Konkret studierte ich vorbereitend die Protokolle der Verhandlungen zur dritten Programmperiode 2016–2019, die noch geltenden Verträge und die letzten Jahresberichte.

Sind Sie zufrieden mit der Art und Weise, wie die Verhandlungen abgelaufen sind und mit den erzielten Ergebnissen?

Der Betrag der Eingaben aller Kantone war mehr als doppelt so hoch wie der zur Verfügung stehende Kredit für Revitalisierungen. Entsprechend schwierig war die Ausgangssituation für einige der Gespräche mit den Kantonen. Zum Schluss konnten jedoch alle Verhandlungen einvernehmlich abgeschlossen werden, wozu sicherlich auch der vorausgehende persönliche Kontakt wesentlich beitrug. Wir sind insofern zufrieden mit den Ergebnissen, als dass die zur Verfügung stehenden Mittel den Kantonen anhand objektiver Kriterien fair zugesprochen werden konnten.


Lea Bernath, Projektleiterin Schutzwald/Waldschutz, Kanton Zug

Lea Bernath hat Umweltnaturwissenschaften an der ETH Zürich studiert. Nach dem Studium hat sie ein Praktikum beim Amt für Wald und Wild im Kanton Zug absolviert. Nach einer zeitlich befristeten Anstellung wurde sie im September 2017 vom Kanton Zug fest angestellt. Sie ist als Projektleiterin verantwortlich für den Schutzwald und den Waldschutz.

Sie haben dieses Jahr das erste Mal Verhandlungen mit dem BAFU zu den Programmvereinbarungen geführt. Wie haben Sie diese Verhandlungen und auch den Verhandlungstag in Bern erlebt?

Da wir insgesamt mit dem Angebot des Bundes zufrieden waren, haben wir auf eine persönliche Verhandlung in Bern verzichtet. Die Verhandlung mit der zuständigen Person der Sektion Rutschungen, Lawinen und Schutzwald erfolgte also per E-Mail und per Telefon. Ich habe diese Verhandlungen als unkompliziert, klar und offen erlebt.

Wie haben Sie sich persönlich und im Amt für Wald und Wild des Kantons Zug auf die Verhandlungen vorbereitet?

Ich habe die Programmvereinbarungen der vergangenen PV-Perioden genau studiert. Auf dieser Basis habe ich die zukünftig anfallenden Flächen und Kosten für die Schutzwaldpflege abgeleitet und für die folgenden Jahre zusammengestellt.

Welche Erfahrungen haben Sie aus den abgeschlossenen Verhandlungen und in Bezug auf die Umsetzung der Programmvereinbarungen gewonnen? Was nehmen Sie mit für zukünftige Verhandlungen?

Da für die Schutzwaldpflege von den Kantonen deutlich mehr Geld gefordert wird als beim Bund zur Verfügung steht, ist der Verhandlungsspielraum relativ gering. Trotzdem ist es sinnvoll, von Seiten des Kantons in einem ersten Schritt alle Ansprüche geltend zu machen. Dies auch im Hinblick auf allfällige Verhandlungen für die Anpassung der Programmvereinbarung während der Umsetzung der PV-Periode.

Der Kanton Zug hat aufgrund seiner topografischen Situation im Vergleich zu anderen Kantonen kleine Schutzwaldflächen. Was hat das für Konsequenzen für Sie als zuständige Projektleiterin Schutzwald kantonsintern, aber auch gegenüber dem BAFU?

Der Kanton Zug hat einen Schutzwaldanteil von rund 45 Prozent, was dem schweizerischen Durchschnitt entspricht. Die gesamte Waldfläche des Kantons ist mit gut 6’000 Hektaren aber relativ klein. Da wir ein kleiner Kanton sind, übernehme ich sowohl die Funktion einer «Zentralstelle» zum Beispiel für die Verhandlung der Programmvereinbarung als auch die Funktion einer «Kreisförsterin», die mit den Revierförstern die Eingriffe im Schutzwald plant und die Holzschläge anzeichnet. Von Seiten des BAFU habe ich nie negativ zu spüren bekommen, dass wir ein Kanton mit einer verhältnismässig kleinen Waldfläche sind.


Laurent Filippini, Ufficio dei corsi d'acqua, Kanton Tessin

Laurent Filippini arbeitet seit 26 Jahren für den Kanton Tessin und ist seit 2001 Leiter der Abteilung Wasserbau des Dipartimento del territorio. Er war bereits bei der Konzipierung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich engagiert und führt seit der Einführung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich Verhandlungen mit dem BAFU.

Was ist der Stellenwert der Verhandlungen der Vereinbarungen für den Kanton Tessin?

Die Einführung der Programmvereinbarungen an sich hat die Art und Weise des Verhandelns mit dem BAFU verändert. Es war ein grosser Schritt, um den Kantonen mehr Verantwortung im Vereinbarungsprozess zu übertragen. Die Realitäten in den Regionen der Schweiz sind unterschiedlich. Die Programmvereinbarungen ermöglichen es, angepasste kantonale Lösungen zu finden, obwohl die Rahmenbedingungen auf Bundesebene für alle Kantone gleichermassen gelten. Wir schätzen diese Möglichkeit einer kantonalen Flexibilität sehr. Die eigentlichen Verhandlungen, die vor jeder Programmperiode stattfinden, sind einerseits einfacher geworden. Andererseits stellen sie die Kantone und das BAFU vor die Herausforderung, die kantonalen Realitäten in den Budgets zu berücksichtigen. Die Schwierigkeit für uns als Kanton liegt darin, die vorgegebenen kantonalen Budgets und die vorrangigen kantonalen Projekte mit den finanziellen Vorgaben des BAFU zusammenzubringen. Bis jetzt haben wir jedoch immer eine Lösung gefunden. Während der Programmperiode gibt es ja die Möglichkeit, die Anpassungen der Bundesbeiträge nachzufragen.

Der ganze Verhandlungsprozess läuft so, dass erst das BAFU den Kantonen die vorgesehenen programm- und kantonsspezifischen Vorgaben bezüglich Inhalt und Finanzmittel kommuniziert, die Kantone darauf ihre Vorstellungen dem BAFU unterbreiten und dann verhandelt wird. Wo sehen Sie die Vor- und die Nachteile dieses Systems? Wo sehen Sie Potenzial zur Verbesserung?

Diese Art von Verhandlung ist eine Gegenüberstellung von Budgets und ein «Aufeinanderzugehen». Die Verhandlungen gestalten sich eher als Dialog, weil der Kanton im Prozess sein Budget nicht verändern kann. Die Vorteile bestehen vor allem darin, innerhalb der vierjährigen Periode Verhandlungen darüber führen zu können, ob man mehr Mittel vom Bund erhält oder Mittel zurückgibt. Mit unseren Kollegen/-innen im BAFU haben wir regelmässig Kontakt. Bei den Stichprobenkontrollen und den Erfahrungsgesprächen wird sehr offen gesprochen. Die Entwicklung des Mittelverbrauchs ist dabei immer ein Thema. Falls wir beim Kanton bemerken, dass wir die Mittel nicht wie vorgesehen ausschöpfen können, dann verzichten wir auf einen Teil. Solche Anpassungen finden meistens in der zweiten Hälfte einer Programmperiode statt.

Wie gross ist der Aufwand für Sie, sich auf die Verhandlungen vorzubereiten? Können Sie kurz beschreiben, wie Ihre Vorbereitungsarbeiten aussehen?

Die Vorbereitungen bestehen hauptsächlich darin, eine gute Finanzplanung für die Projekte und für das gesamte Programm zu erstellen. Dazu müssen wir die kantonalen Budgets im Vorfeld innerkantonal anfragen und verhandeln. Darauf basierend können wir eine Prognose unserer Bedürfnisse erstellen. Dabei gibt es natürlich immer Unsicherheiten, die in den Verhandlungen mit dem Bund berücksichtigt werden müssen. Im Verlauf der Programmperiode werden diese Unsicherheiten immer kleiner. Aufgrund der erwähnten finanziellen Flexibilität können wir gut mit den Unsicherheiten umgehen. Bei den Verhandlungen selbst diskutieren wir nicht so viel. Wichtiger ist, dass wir uns während der Programmperiode mit dem BAFU abstimmen können. Das Vertrauensverhältnis mit den Kollegen/-innen des BAFU ist gut. Der ganze Prozess ist transparent.

Simon Ammann, Leiter Waldentwicklung und Ressourcen, Kanton Zürich

Simon Ammann betreut beim Kanton Zürich seit sieben Jahren das forstliche Beitragswesen und auch die Programmvereinbarungen zur Thematik Wald mit dem Bund. Gleichzeitig ist er Stellvertreter des Kantonsforstingenieurs (Leiter Abteilung Wald) des Kantons Zürich. Zuvor war er während elf Jahren Leiter eines grösseren Forstbetriebs.
Sie sind für die Programmvereinbarungen Wald, Schutzbauten und das Teilprogramm Pärke von nationaler Bedeutung der Programmvereinbarung Landschaft zuständig. Wie sind Sie im Kanton die Verhandlungen betreffend zu diesen unterschiedlichen Vereinbarungen organisiert?

Ich bereite die Eingabe des Kantons materiell zuhanden unserer Amtsjuristin vor, die alle Programmvereinbarungen im Umweltbereich sammelt und zentral beim BAFU einreicht. Interne Schnittstellen zu anderen Ämtern und Abteilungen bestehen bei den Schutzbauten mit der Abteilung Wasserbau des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), bei der Waldbiodiversität mit der Fachstelle Naturschutz des Amts für Landschaft und Natur (ALN) und bei den Pärken ebenfalls mit der Fachstelle Naturschutz des ALN und dem Amt für Raumentwicklung.

Die Vorbereitung der Verhandlungen ist bei allen drei Programmvereinbarungen etwas anders: Für die Programmvereinbarung Wald bereite ich ausgehend vom kantonalen Waldentwicklungsplan, der unsere kantonalen Ziele enthält, einen Vorschlag vor. Den Teil «Waldnaturschutz» gleichen der Kantonsforstingenieur und ich mit der Leiterin der Fachstelle Naturschutz ab. Bei den Schutzbauten findet ein informelles Gespräch mit den Zuständigen der Abteilung Wasserbau statt. Zum Teilprogramm Pärke von nationaler Bedeutung formuliert die Leitung des Wildnisparks Zürich Sihlwald einen Zielkatalog, den ich mit ihnen dann im Detail bereinige.

Wie verhandeln Sie mit dem BAFU? Sie alleine, gemeinsam mit Ihren zuständigen Mitarbeitern/-innen oder die zuständigen Mitarbeiter/-innen alleine?

Unsere Themen betreffend führe ich die Verhandlungen zusammen mit meinem Chef, dem Kantonsforstingenieur.

Sie verhandeln mehrere Programmvereinbarungen und haben folglich unterschiedliche Verhandlungs-partner/-innen auf der Seite des BAFU. Was prägt die eigentliche Verhandlungssituation stärker, der Gegenstand oder die Personen?

Die verschiedenen Programmvereinbarungen haben teilweise recht unterschiedliche Ausprägungen. Bei der Programmvereinbarung Wald ist das System mit Pauschalansätzen weitgehend umgesetzt. Die Programmvereinbarung Schutzbauten ist stark projektbezogen, und das Teilprogramm Pärke wird individuell auf die Situation des entsprechenden Parks mit recht frei formulierbaren Zielen zugeschnitten. Obwohl die Ausgangslagen ziemlich verschieden sind, unterscheidet sich der Verhandlungsablauf eigentlich wenig. Konkret bedeutet das, dass bezüglich des Finanzierungsrahmens des Bundes bei allen Programmvereinbarungen wenig Spielraum besteht und sich die Verhandlung vornehmlich auf die Zusammensetzung der Leistungen konzentriert. Die Programmvereinbarung Wald und die Programmvereinbarung Schutzbauten konnten wir auf dem Korrespondenzweg verhandeln. Beim Teilprogramm Pärke haben wir in einem Gespräch vor Ort Details zu den Zielformulierungen geklärt.

Sie haben Verhandlungen zu mehreren Programmperioden geführt. Aus der Sicht des Kantons Zürich, inwiefern haben sich die Verhandlungen mit dem BAFU verändert?

Ich kann nur die PV-Perioden 2016–2019 und 2020–2024 vergleichen. Der wichtigste Unterschied ist, dass die früheren Programmvereinbarungen Schutzwald, Waldbiodiversität und Waldbewirtschaftung neu in einer Programmvereinbarung Wald zusammengefasst wurden. Die Verhandlungen wurden nach wie vor mit den Vertretern/-innen der einzelnen Teilprogramme geführt – insofern war vom Zusammenfassen zu einer Programmvereinbarung Wald bei den Verhandlungen noch nichts zu spüren. Die Formulierungen in der zusammengefassten Programmvereinbarung lassen aber darauf schliessen, dass im Hinblick auf die Umsetzung – insbesondere bei Alternativerfüllungen – der Prozess einfacher wird, was wir als wichtigen Fortschritt werten.

Francesca Cheda, Sektorleiterin Natur und Landschaft, Kanton Freiburg

Francesca Cheda ist seit 1997 als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Amt für Wald und Natur (WNA) des Kantons Freiburg tätig und hat Anfang 2019 die Leitung des Sektors Natur und Landschaft übernommen. Francesca Cheda war an der Vorbereitung und der Umsetzung der dritten PV-Periode beteiligt und hat nun erstmals als Sektorleiterin die Verhandlungen für die vierte PV-Periode geführt.

Die Programmvereinbarungen in den Bereichen Landschaft und Naturschutz haben für die vierte PV-Programmperiode (2020–2024) grössere Neuerungen erfahren (z.B. Zusammenfassung der Themen Landschaft, Moorlandschaften, Pärke und UNESCO-Weltnaturerbe zu einer Programmvereinbarung Landschaft, Ergänzung des neuen Themas Landschaften in Agglomerationen). Wie wirken sich solche Neuerungen auf einen Kanton aus in Bezug auf die Vorbereitung der Programmvereinbarungen im Allgemeinen und die Verhandlungen im Speziellen?

Es ist die erste PV-Periode, die ich verantworte, weshalb es für mich schwierig ist, die Auswirkungen dieser Neuerungen zu beurteilen. Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, die Aufwertung der Moorlandschaften mit der Thematik Landschaft zusammenzulegen. Der Handlungsspielraum des Kantons in diesem Bereich bleibt jedoch aufgrund der Rahmenbedingungen wie auch der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nach wie vor begrenzt. Wir hoffen, dass mit dieser Neuerung die Moorlandschaften eine bessere Sichtbarkeit erhalten und dies zu einem höheren Bewusstsein auf der Ebene der Kantone, aber auch der Gemeinden und der Bevölkerung führt. Die Berücksichtigung der Agglomerationen in den Programmvereinbarungen schliesst eine Lücke und stärkt die bereits geleistete Arbeit in diesem Bereich.

Die erste Frage weist bereits auf die Vielseitigkeit der Programmvereinbarungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich hin. Vor diesem Hintergrund, wie läuft Ihre Vorbereitung auf die Verhandlungen mit dem Bund ab? Wie behalten Sie die Übersicht über so viele zu verhandelnde Gegenstände? Bereiten Sie eine bestimmte Verhandlungstaktik vor (z.B. Themen, bei welchen Sie extra mehr oder weniger Leistung offerieren)?

Die Materie ist in der Tat komplex, und der Aufwand für die Vorbereitung der Programmvereinbarung gross. Die Hilfstabellen, die durch das BAFU bereitgestellt werden, helfen, einen Überblick über alle Leistungen zu bekommen. Dennoch bleiben die Leistungen, die sich in der Programmvereinbarung aus dem Ziel 2 «Schutz und Pflege von Biotopen sowie des ökologischen Ausgleichs nach NHG» ergeben und für die Pauschalen eingeführt wurden, in ihrer Gesamtheit schwierig fassbar und erfordern eine sorgfältige Planung seitens des Kantons.

Bei so vielen Themen und diversen involvierten Akteuren ist mit Anpassungen der Programmvereinbarungen im Verlaufe der Programmperiode zu rechnen. Wie laufen diese «Verhandlungen» ab? Welchen Stellenwert haben diese «Nachverhandlungen»?

Es ist äusserst wichtig, während der Periode der Umsetzung der Programmvereinbarung Handlungsspielraum zu haben. Im Bereich des Naturschutzes können sich unerwartete Gelegenheiten ergeben, und es wäre schade, sie nicht nutzen zu können. Auf der anderen Seite sind die Prozesse manchmal lang und Projekte können sich unabhängig von unserem Zutun verzögern. Man muss einen gewissen Grad an Flexibilität und Pragmatismus bei der Umsetzung behalten.

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Der Newsletter zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich erscheint in unregelmässigen Abständen, wenn der Bund oder die Kantone über wichtige Termine, relevante Entwicklungen oder interessante Themen informieren wollen. Deshalb wird der nächste Newsletter in unbestimmter Zeit versendet. Anregungen und Themen nimmt Franziska Furrer gerne jeder Zeit entgegen:

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Letzte Änderung 18.12.2019

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