Gefährliche Schadorganismen für den Wald

Der Klimawandel und der stetig zunehmende internationale Handels- und Reiseverkehr führen dazu, dass immer mehr Arten neue Lebensräume fern ihres Ursprungsgebietes erreichen, sich dort etablieren und zum Teil ein erhebliches Risiko für die Umwelt, die Wirtschaft und die menschliche Gesundheit darstellen können. Die Schweiz ist aufgrund ihrer geografischen Lage und der vielfältigen internationalen Handelsbeziehungen besonders betroffen und gefordert. Häufig werden Schadorganismen für den Wald mit Pflanzenmaterial oder Holzverpackungen verschleppt und tauchen daraufhin im Wald auf.

Schädlich für den Wald können Insekten, Fadenwürmer (Nematoden), Phytoplasmen, Bakterien, Pilze, Viren,Viroide und Pflanzen sein. Diese Organismen bedrohen Waldbäume und -sträucher innerhalb und ausserhalb des Waldes.

Je nach Verbreitungsgrad und Bekämpfungsmöglichkeiten unterscheidet man zwischen gefährlichen (gSO) und besonders gefährlichen Schadorganismen (bgSO).

Besonders gefährliche Schadorganismen

Seit dem Inkrafttreten der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) am 1.1.2020 unterscheidet man zwischen vier Kategorien der bgSO: Quarantäneorganismen, prioritäre Quarantäneorganismen inkl. potentielle Quarantäneorganismen, Schutzgebiet-Quarantäneorganismen und geregelte nicht-Quarantäneorganismen. All diese Organismen sind gebietsfremd, weisen ein sehr hohes Schadenspotential auf und kommen je nach Kategorie noch gar nicht oder nur lokal in der Schweiz vor. Daher haben die Behörden Schutzmassnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung dieser Organismen erlassen. Auch die anderen Länder Europas haben entsprechende Massnahmen erlassen, um sich vor diesen gefürchteten Schadorganismen zu schützen. Wenn sie doch einmal auftreten, müssen sie je nach Kategorie den Pflanzenschutzbehörden gemeldet und bekämpft werden. In der Schweiz sind die allgemeinen Massnahmen zum Schutz vor bgSO in der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) geregelt. In den Anhängen der Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK) sind die einzelnen bgSO sowie ihre Kategorien aufgeführt. Anpassungen dieser Verordnung sind europaweit koordiniert. Für einzelne Organismen gibt es weitere Präzisierungen in der Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald (VpM-BAFU), sowie in der Vollzugshilfe Waldschutz des BAFU.

Beispiele für besonders gefährliche Schadorganismen:

Einschleppung und Ausbreitung verhindern

Um den Schweizer Wald vor schädlichen Auswirkungen durch bgSO zu schützen, ist deren Einschleppung und Ausbreitung zu verhindern. Dieses Ziel soll je nach Kategorie mit gezielter Prävention und der konsequenten Bekämpfung eines allfälligen Befalls erreicht werden. In der Schweiz ist der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen für die amtlichen Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen gegen besonders gefährliche Schadorganismen verantwortlich. Um für aktuelle und künftige biotische Gefahren für den Wald schweizweit besser gerüstet zu sein, werden für ausgewählte bgSO Bekämpfungsstrategien entwickelt.

Gefährliche Schadorganismen

Neben den bgSO gibt es viele weitere Schadorganismen, die den Wald bedrohen können. Diese werden als gefährliche Schadorganismen (gSO) bezeichnet. Dazu gehören Organismen, die einheimisch sind, wie zum Beispiel der Borkenkäfer, oder gebietsfremde Organismen, die so weit verbreitet sind, dass sie nicht oder nicht mehr als bgSO geregelt werden können, wie zum Beispiel das Eschentriebsterben und die Edelkastaniengallwespe. Auch waldrelevante invasive Neophyten wie der Götterbaum oder der Kudzu gehören zu den gSO. Für gSO erlassen die Behörden nicht in jedem Fall Vorschriften, sondern geben falls nötig Empfehlungen zur Schadensbegrenzung ab.

Beispiele für gefährliche Schadorganismen:

Priorisierung von waldrelevanten Schadorganismen

Die Arbeitsgruppe «Artenpriorisierung» hat im Auftrag der Abteilung Wald des BAFU und des KOK-Ausschusses eine Priorisierung der waldrelevanten Schadorganismen vorgenommen. Das Ziel dieser Arbeit war, eine Liste prioritärer Sachorganismen für den Wald sowie entsprechende Kriterien für die Bestimmung deren Schadengrösse zu erarbeiten. Allfällige kantonale oder regionale Besonderheiten wurden berücksichtigt, indem die Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen bestand und indem alle Ergebnisse von der Arbeitsgruppe in gemeinsamen Workshops mitgestaltet und verabschiedet wurden. Das Schlussergebnis wurde in einem Bericht publiziert.

Der Bericht zur Artenpriorisierung ist ein Instrument für Bund und Kantone, welches nicht nur auf der strategischen Ebene bei der personellen und finanziellen Ressourcenplanung hilft, sondern auf operativer Ebene auch den Einsatz der Mittel beim Umgang mit biotischen Risiken für den Wald vereinfacht (Zum Beispiel im Rahmen der Programmvereinbarungen). Die Anhänge des Berichts werden regelmässig von der KOK-Arbeitsgruppe Waldschutz überprüft.

Priorisierung von waldrelevanten Schadorganismen (PDF, 655 kB, 11.12.2020)Bericht der KOK und des BAFU, 2. Aktualisierung November 2020 (geänderte Anhänge)


Merkblatt für die Praxis über Neophyten im Tessin

Invasive gebietsfremden Pflanzenarten (sogenannte invasive Neophyten) breiten sich in Schweizer Wäldern zunehmend aus. Ihr Vorkommen beeinträchtigt die natürliche Waldentwicklung, und die Artenvielfalt und führt zu höheren Bewirtschaftungskosten. Die Alpensüdseite und der Kanton Tessin im Speziellen, sind besonders von der Verbreitung von Neophyten betroffen, wegen den warmen Temperaturen, einer ausgeprägten Tendenz zur Sommerdürre und die geographische Position (Nähe zu Italien, wichtiger Transitkorridor in Europa). Auch in den Wäldern nördlich der Alpen können die von Neophyten verursachten Probleme lokal gross sein, sind aber im Allgemeinen noch nicht so ausgeprägt wie im Süden. Mit dem Klimawandel werden jedoch ähnliche Szenarien im Norden erwartet.

Im Rahmen eines viereinhalbjährigen Pilotprojekts (2017-2021) des Kantons Tessin und der Abteilung Wald des BAFU zum «Umgang mit Neophyten zur langfristigen Erhaltung der Waldfunktionen im Tessiner Wald» hat der Kanton differenzierte waldbauliche Empfehlungen je nach Eingriffsart und Neophytenvorkommen entwickelt. Im Allgemeinen wird eine regelmässige Kontrolle durch Forstpersonal während und vor allem nach waldbaulichen Eingriffen empfohlen, um sicherzustellen, dass sich Neophyten nicht unkontrolliert ausbreiten. Die Empfehlungen sind in dem folgenden Merkblatt zu finden:


Weiterführende Informationen

Vollzugshilfe Waldschutz

Cover Vollzugshilfe Waldschutz

Richtlinien zum Umgang mit Schadorganismen des Waldes. 2. aktualisierte Ausgabe 2020

Allgemeine Informationen über Insekten, Fadenwürmer (Nematoden), Phytoplasmen, Bakterien, Pilze, Viren und Viroide,  die den Wald bedrohen können, sind auf der Datenbank von Waldschutz Schweiz zu finden.

Informationen zu Pflanzen, die den Wald bedrohen können, sind bei Infoflora zu finden

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Letzte Änderung 20.12.2023

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