Webinar «Legaler Holzhandel Schweiz»

Die Holzhandelsverordnung in Kürze und Auswirkungen für Unternehmen. Wir informieren Sie in einer zweiteiligen Veranstaltung darüber.

Holzhandelsregulierung - Terassenmöbel
© Adobe Stock

Seit dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte auf den Markt zu bringen. Gleichzeitig mit dem revidierten Umweltschutzgesetz (USG) ist die neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft getreten. Sie verlangt von allen Marktakteuren ihre Pflicht zur Sorgfalt einzuhalten und die Risiken für illegales Holz zu minimieren.

Besonders betroffen sind Unternehmen, die Holz und Holzerzeugnisse aus Drittländern – auch aus der EU – erstmalig in die Schweiz einführen, sogenannte «Erstinverkehrbringer». Sie sind verantwortlich sicherzustellen, dass diese legal geerntet und gehandelt wurden. Dafür müssen die Unternehmen schon im Vorfeld ein System der Sorgfaltspflicht mit Information und Dokumentation, Risikobewertung und -minderung aufbauen, anwenden und regelmässig aktualisieren.

Das Wichtigste in zwei Webinars

Als Vorbereitung für die Unternehmen vor der Einführung der Holzhandelsverordnung informiert die zweiteilige Veranstaltung über:

  • die neue Regelung in der Schweiz und ihre Bedeutung
  • die Rolle der Unternehmen für den legalen Holzhandel
  • die Pflicht der Unternehmen zur Sorgfalt und ihre Umsetzung

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Letzte Änderung 04.11.2021

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