Einfuhrbestimmungen für Waren in Holzverpackungen

Mit Holzverpackungen können gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Daher gilt für den Import bestimmter holzverpackter Warengruppen (z.B. Steinprodukt) eine Meldepflicht.

Für Holzverpackungen aus Ländern ausserhalb der EU gilt der Internationale ISPM 15 - Standard. Damit soll das Risiko reduziert werden, dass Schadorganismen eingeschleppt werden. Da seine Umsetzung in verschiedenen Ländern teilweise ungenügend ist, besteht zusätzlich eine Meldepflicht beim Import bestimmter Warengruppen, und der Bund führt an der Grenze Kontrollen durch.

Meldepflicht für Warenimporte in Holzverpackungen

Um grössere volkswirtschaftliche Schäden durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) sowie andere, besonders gefährliche Schadorganismen abzuwenden, hat der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD am 1. Mai 2015 die Meldepflicht für Importe von Steinprodukten und weiteren Warengruppen mit Holzverpackungen aktualisiert. 
Die Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald bestimmt, welche Warenimporte aus Drittstaaten beim EPSD vorangemeldet werden müssen, damit die entsprechenden Holzverpackungen kontrolliert werden können.

Informationen und Voranmeldung:

Voranmeldung Import von Produkten mit Verpackungsholz (DOCX, 54 kB, 20.12.2019)gemäss Liste der Zolltarifnummern in der VpM aus Drittstaaten

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Letzte Änderung 10.08.2023

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Andrea De Boni
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Wald
3003 Bern

Tel. +41 58 485 04 83
E-Mail: Andrea De Boni

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