Die KWO eröffnet Ausgleichsbecken zur Dämpfung künstlicher Abflussschwankungen (Schwall-Sunk)

29.08.2016 – Die KWO feiert heute die Eröffnung des Tandem-Projekts. Ein aus ökologischer Sicht wichtiger Bestandteil dieses Projekts ist das Ausgleichsbecken bei Innertkirchen – die erste Schwall-Sunk Sanierungsmassnahme, welche im Rahmen des neuen Gewässerschutzgesetzes umgesetzt wurde. Seit 2011 müssen alle Anlageninhaber die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer bis 2030 reduzieren.

Beruhigungsbecken bei Innertkirchen
© Kraftwerke Oberhasli AG

Das Ausgleichsbecken und ein zusätzlicher Speicherstollen sorgen mit einem Gesamtvolumen von 80‘000 m3 dafür, dass die durch den Kraftwerksbetrieb verursachten Schwankungen (Schwall-Sunk) in der Hasliaare reduziert werden und die Wasserrückgabe sanfter erfolgt. Dies verschafft den aquatischen Organismen eine längere Reaktionszeit, um sich auf die hydraulischen Änderungen einstellen zu können. Die Gefahr abgeschwemmt zu werden, wird deutlich verringert. Zudem ermöglicht die neue Wasserrückgabe direkt in die Aare den Aufstieg der Seeforelle in das Gadmerwasser.

Das Ausgleichsbecken nimmt seinen definitiven Betrieb auf, sobald die Optimierung der Steuerung abgeschlossen ist. Anfangs 2017 sollen die ersten gewässerökologischen Untersuchungen starten, um die Wirksamkeit der Massnahme zu überprüfen.

Sanierung von Wasserkraftwerken

Wasserkraftwerke haben verschiedene negative Auswirkungen auf den Gewässerlebensraum und dessen Bewohnerinnen und Bewohner. Die Ableitung von Wasser zur Stromproduktion führt zu Restwasserstrecken, welche oft nur noch einen Bruchteil des natürlich vorhandenen Wassers führen. Zusätzlich verursachen Kraftwerke mit einer Speicherhaltung häufig künstliche Abflussschwankungen im Fluss, wobei Tiere bei Abflussspitzen (Schwall) weggeschwemmt werden, und bei Niedrigwasser (Sunk) stranden. Wehre und andere Querbauwerke behindern den Auf- und Abstieg von Fischen, und in den Stauräumen lagert sich Geschiebe ab, das unterhalb der Staumauern und Wehre als Laichsubstrat, aber auch als Erosionsschutz fehlt.

Dementsprechend haben die vom Gesetz vorgesehenen Massnahmen das Ziel, angemessene Restwassermengen sicherzustellen, Schwall und Sunk zu dämpfen, die Fischgängigkeit wieder herzustellen und einen naturnahen Geschiebehaushalt wieder zu ermöglichen.

Bezüglich Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit haben die Kantone bis Ende 2014 den Zustand der Gewässer untersucht. Sie ermittelten, welche Gewässer durch Wasserkraftanlagen so beeinflusst sind, dass Tiere und Pflanzen wesentlich beeinträchtigt sind. Aufgrund dieser kantonalen Planungen wurden jene Anlagen bestimmt, die zur Beseitigung der Defizite saniert werden müssen. Schweizweit sind das:

  • 100 Wasserkraftwerke, die künstliche Abflussschwankungen (Schwall-Sunk) verursachen;
  • 1000 Fischwanderhindernisse von Wasserkraftanlagen;
  • 500 Wasserkraftwerke und andere Anlagen, die zu Geschiebedefiziten führen.

Massnahmen werden vollständig entschädigt

Die Inhaber von Wasserkraftanlagen, die nach Gewässerschutzgesetz entsprechende Sanierungsmassnahmen durchführen müssen, erhalten von der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid) die vollen anrechenbaren Kosten der Massnahmen zurückerstattet. Hierfür wird von Swissgrid ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze erhoben. Die Massnahmen werden also von Stromkonsumentinnen und -konsumenten finanziert. Damit die Mittel effizient eingesetzt werden, begleiten Kantone und BAFU die Projekte eng. Bis heute wurden Gelder für insgesamt vier Massnahmen im Bereich Schwall-Sunk, für zwei Massnahmen im Bereich Geschiebe und für 14 Massnahmen zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit gesprochen.

Weiterführende Informationen

Dokument

Die Sanierungspläne der Kantone ab 2015 (PDF, 5 MB, 06.11.2015)Bericht Renaturierung der Gewässer - 2015

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Letzte Änderung 29.08.2016

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