Fischerei

Die fischereirelevanten Rechtsgrundlagen des Bundes regeln den Schutz und die Nutzung der Fischbestände und der Gewässerlebensräume. Für einige Tätigkeiten zur Verbesserung der Fischbestände können Subventionen angefordert werden. Angler, Fischereiaufseher, Berufsfischer und Fischzüchter benötigen eine Aus- oder Weiterbildung für die Ausübung ihres Hobbies oder Berufs.


Rechtliche Grundlagen

Die Vorschriften über den Schutz und die Nutzung der Fisch- und Krebsbestände sind im Bundesgesetz über die Fischerei und in dessen Ausführungsverordnung festgehalten.

Die natürliche Artenvielfalt und die Bestände einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume sind zu erhalten, zu verbessern oder nach Möglichkeit wiederherzustellen.

Schutz und Nutzung der Fischbestände müssen sowohl fischbiologische als auch fischereiwirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.

Weitere wichtige gesetzliche Erlasse für die Schweizer Fischerei sind das Gewässerschutzgesetz und die dazugehörige Gewässerschutzverordnung sowie das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung.


Die Schweiz als Hotspot der Fischartenvielfalt

Mit dem grossen Forschungsvorhaben, das 2010 begann, haben die Eawag und die Universität Bern zusammen mit verschiedenen nationalen und internationalen Partnern und mit der Unterstützung vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), erstmals umfassende und standardisierte Aufnahmen von Fischbeständen in grossen, natürlichen und tiefen Alpenrandseen durchgeführt. Um vergleichbare Aufnahme der Fischartenvielfalt und deren Bestandsgrössen zu erhalten, wurde in allen untersuchten Seen eine standardisierte Befischungsmethode angewendet, die reproduzierbar ist und sämtliche Lebensräume des Sees erfasst (https://modul-stufen-konzept.ch/befischung-von-seen/).

Fische gelten als sehr gute Bioindikatoren für den Zustand unserer Gewässer. Gleichzeitig sind Fische in der Schweiz für ihren grossen Reichtum an endemischen (nur heimisch in einem begrenzten Gebiet) und daher besonders gefährdeten Arten bekannt. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte (Nährstoffentwicklung, Klimawandel, Auftreten nicht-einheimischer Arten) haben gezeigt, wie rasch sich Seeökosysteme verändern können. Anhand von standardisierten Aufnahmen kann gezeigt werden, welche Auswirkungen solche Umweltveränderungen auf Artengesellschaften und auf spezifische Arten haben. Diese grundlegenden Informationen sind für verschiedene Aufgaben der Kantone und des Bundes wichtig, sowohl im Artenschutz als auch für die fischereiliche Bewirtschaftung.

Für das Forschungsvorhaben «Projet Lac» wurden insgesamt 35 Seen in der Schweiz und in benachbarten Ländern der Alpenregion untersucht. 106 Fischarten wurden dabei in der Schweiz nachgewiesen. Mit beinahe 20 Prozent aller in Europa bekannten Fischarten (derzeit insgesamt 525), gehört die Schweiz in Europa zu den Hotspots für die Fischartenvielfalt. Für die meisten der untersuchten Seen wurden spezifische Berichte verfasst, die den Zustand der Fischbestände einzelner Seen beurteilen. (https://www.eawag.ch/de/abteilung/fishec/projekte/projet-lac/).

Im nun vorliegenden Synthesebericht (PDF, 26 MB, 30.08.2022) wurden die Ergebnisse aus den seenspezifischen Berichten zusammengetragen. So konnten die Daten zwischen den Seen verglichen werden und übergreifende Zusammenhänge analysiert werden. Damit liegt nun ein Überblick über den Zustand der Fischartenvielfalt und der Fischbestände aller grösseren Seen des Alpenraums vor. Zusätzlich wurde am Naturhistorischen Museum Bern mit den Aufsammlungen des Projet Lac eine wissenschaftliche Referenzsammlung einheimischer Fische aufgebaut, die für die Öffentlichkeit in der neuen Daueraustellung “Wunderkammer” zugänglich ist.

Mit dem ausführlichen Datensatz von Projet Lac konnten einige Wissenslücken in der Forschung und im Vollzug geschlossen werden. So können Rechtsgrundlagen und Vollzugsmassnahmen überprüft und bei Bedarf so angepasst werden, damit der Schutz der Fischartenvielfalt und die Nutzung der Bestände bestmöglich in Einklang gebracht werden. Das Projet Lac liefert auch eine Grundlage für ein regelmässiges Monitoring der Fischbestände mit standardisierten Methoden.
Der ausführliche Synthesebericht Projet Lac erscheint in englischer Sprache. Zusammenfassungen sind im Bericht in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch enthalten.

Drei neue Berichte zum Thema - AQUA & GAS No 4, 7+8 | 2022

Forschungsprojekt «Progetto Fiumi»

Die Biodiversität in Fliessgewässern ist stark bedroht und muss besser geschützt werden. Grundlage für einen effektiven Schutz sind genaue Kenntnisse der Fischbiodiversität. Doch daran mangelt es zumindest teilweise, weshalb sich ein möglicher Rückgang der Artenvielfalt gar nicht dokumentieren lässt. Für mehr Wissen zur Biodiversität der Fische in den Schweizer Fliessgewässer waren flächendeckende, standardisierte Probenahmen und Untersuchungen in vielen Ökosystemen nötig. Im Rahmen des Progetto Fiumi wurden solche Erhebungen erstmals flächendeckend für die ganze Schweiz durchgeführt.
 

Beide Forschungsprojekte trugen zum Aufbau einer einzigartigen und wissenschaftlich wertvollen Referenzsammlung zur Fischbiodiversität in der Schweiz bei. Exemplare der im Zuge dieser Untersuchungen gefangenen Fische werden im Naturhistorischen Museum in Bern aufbewahrt und ausgestellt. Die Nutzung der Daten oder der Sammlung für weiterführende Forschungsprojekte ist gewährleistet und für alle Interessierten zugänglich.

Schutz und Nutzung der Fischbestände in den Binnengewässern

Der Bund legt die Grundsätze für die fischereiliche Bewirtschaftung fest (Fangmindestmasse, minimale Dauer der Schonzeit,Prinzipien der nachhaltigen Bewirtschaftung).

Der Kanton fixiert Beginn und Ende der Schonzeit, legt das Schonmass fest und fördert eine nachhaltige Bewirtschaftung im Rahmen der Vorgaben des Bundes.

Genetik und Fischerei

Cover Genetik und Fischerei

Zusammenfassung der genetischen Studien und Empfehlungen für die Bewirtschaftung. 2016

Nachhaltiger Fischbesatz in Fliessgewässern

uw-1823-d

Rahmenbedingungen und Grundsätze. 2018

Bei den Bewirtschaftungsverfügungen sind auch verschiedene Umweltaspekte zu berücksichtigen, insbesondere ist der Vollzug im Bereich Gewässerschutz zu unterstützen.

 

Schutz und Nutzung der Fischbestände in den Grenzgewässern

Zur grenzüberschreitenden Harmonisierung der fischereilichen Bewirtschaftung und der Schutzmassnahmen in den Grenzgewässern bestehen internationale Fischereiabkommen. Der Bundesrat regelt in der Fischereiverordnung, wie die verschiedenen Entscheidgremien der Fischereikommissionen besetzt werden.


Subventionen

Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen (Art. 12 des Fischereigesetzes) Projekte, die national oder für eine ganze Sprachregion von Bedeutung sind und folgende Bereiche betreffen:

  • Punktuelle Massnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von aquatischen Lebensräumen von Fischen und Krebsen
  • Angewandte Forschungsarbeiten über die Artenvielfalt, den Bestand und die Lebensräume der Fische, Krebse und Fischnährtiere
  • Information der Bevölkerung über die Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern

Die Finanzhilfen des Bundes betragen zwischen 25 und 40 %.


Fischereiliche Aus- und Weiterbildung

Angler, Fischereiaufseher, Berufsfischer und Fischzüchter brauchen eine Aus- oder Weiterbildung für die Ausübung ihres Hobbies oder Berufs. Das Freiangelrecht und das Angeln mit Kurzzeitpatenten sind von der Pflicht zum Sachkundenachweis ausgenommen.

Angelfischerei:

Die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei verlangt von den Fischenden eine minimale Ausbildung. Dies ist insbesondere zur Umsetzung der tierschutzrelevanten Auflagen notwendig.

Vollzugshilfe Anforderung an die Fangberechtigung

Cover Vollzugshilfe Anforderung an die Fangberechtigung. Nachweis zur Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen. 2007. 9 S.

Nachweis zur Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen. 2007

Fischereiaufseher und Berufsfischer:

Anstelle einer formellen Berufslehre, die mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abschliesst, können die Berufsverbände eine Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis (Weiterbildung für Fischereiaufseher und Berufsfischer) durchführen.

Fischzüchter:

An der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei Starnberg und der Berufsschule Starnberg können Personen aus der Schweiz einen EU anerkannten Abschluss als Fischwirt erwerben.

Anmeldung zur Schlussprüfung (PDF, 30 kB, 29.03.2010)Zusammenstellung der zur Anmeldung erforderlichen Dokumente. Die Anmeldung muss über das BAFU erfolgen.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 16.11.2020

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