Grundwasserschutz

In der Schweiz werden mehr als 80% des Trink- und Brauchwassers aus Grundwasservorkommen gewonnen. Damit diese Ressourcen nicht durch menschliche Aktivitäten verschmutzt werden, braucht es Schutzmassnahmen. Denn Landwirtschaft, Verkehr, Industrie und Gewerbe, aber auch Freizeitaktivitäten können eine Bedrohung, sowohl qualitativ wie quantitativ, für die wichtigste Trinkwasserressource der Schweiz darstellen.

Nutzbare Grundwasservorkommen

Der Gewässerschutzbereich Au ist als Instrument des flächendeckenden, ressourcenorientierten Grundwasserschutzes auf den quantitativen und auf den qualitativen Grundwasserschutz ausgerichtet. Dieser Gewässerschutzbereich umfasst die nutzbaren Grundwasservorkommen und die Randgebiete, die zu ihrem Schutz nötig sind.

Grundwasser als Trinkwasser

Die Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Grundwasser vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Verschmutzung zu schützen. Sie müssen um alle Grundwasserfassungen ausgeschieden werden, die im öffentlichen Interesse liegen und stellen das wichtigste Instrument des nutzungsorientierten planerischen Grundwasserschutzes dar.

Zukünftiges Trinkwasser

Grundwasser, das in der Zukunft für die öffentliche Wasserversorgung genutzt wird, muss schon heute geschützt werden. Zu diesem Zweck scheiden die Kantone die Grundwasserschutzareale aus.

Sanierungsmassnahmen

Wenn das Grundwasser durch Stoffe verunreinigt ist, die nicht genügend abgebaut oder zurückgehalten werden, ist ein Zuströmbereich ZU auszuscheiden. Typische Beispiele solcher Stoffe sind Nitrat und Pflanzenschutzmittel. Innerhalb des Zuströmbereichs werden Massnahmen zur Sanierung festgelegt.

Tankanlagen

Der Bund hat Anfang 2007 sein Engagement bei Tankanlagen auf ein Minimum reduziert. Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2006 die entsprechende Revision des Gewässerschutzgesetzes auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

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Letzte Änderung 16.12.2019

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