Ökologische Sanierung der Wasserkraft

Foto Rupperswil
Umgehungsgewässer beim Kraftwerk Rupperswil-Auenstein
© Oekovision GmbH, Widen

Die Nutzung von Wasserkraft kann Gewässerlebensräume empfindlich beeinträchtigen. Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Inhaber bestehender Wasserkraftwerke, wesentliche negative Auswirkungen von Anlagen bis 2030 zu beseitigen.

Die Biodiversität in der Schweiz ist unter Druck. Besonders stark ist dies in unseren Gewässern der Fall. Die intensive Nutzung der Gewässer – unter anderem durch die Wasserkraft – beeinträchtigt diesen Lebensraum und die darin vorkommenden Lebensgemeinschaften. So sind von den 75 einheimischen Fisch- und Krebsarten insgesamt 70°% gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben.

Der stark beeinträchtigte Zustand der Schweizer Gewässer zeigt auf: Sollen die Leistungen (z.B. Trinkwasser, Erholung, Fischerei), welche die Gewässer für Wirtschaft und Gesellschaft erbringen, langfristig erhalten bleiben, müssen die Gewässer wieder artenreicher, naturnaher und lebendiger werden.

Das revidierte Gewässerschutzgesetz von 2011 verlangt dies. Neben weiteren Massnahmen sollen auch die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzug auf die Gewässer reduziert werden. Bestehende Anlagen, welche die Fischwanderung behindern, die natürliche Geschiebedynamik stören oder künstliche Abflussschwankungen (Schwall-Sunk) in den Gewässern verursachen, müssen bis 2030 ökologisch aufgewertet werden.

Sanierungen schreiten voran

Die Kantone haben bis Ende 2014 im Rahmen einer strategischen Planung die Anlagen identifiziert, welche saniert werden müssen. Gemäss dieser Planung sind schweizweit rund 1000 Hindernisse von Wasserkraftanlagen betroffen, welche die Auf- und/oder Abwanderung von Fischen beeinträchtigen.

Dazu kommen 140 Wasserkraftanlagen sowie 360 andere Anlagen wie Geschiebesammler oder Kieswerke, welche Geschiebedefizite in den Gewässern verursachen. Bei weiteren 100 Wasserkraftanlagen müssen Massnahmen zur Dämpfung von Schwall und Sunk ergriffen werden.

Die Kantone berichten alle vier Jahre über den Umsetzungsstand der Sanierungen. Die letzte Datenauswertung zeigt, dass Ende 2022 schweizweit von rund 1000 gemeldeten Sanierungsprojekten 111 oder rund 10°% in der Umsetzung bzw. bereits umgesetzt waren.

Weitere rund 450 Sanierungsprojekte und damit 45% der gemeldeten Projekte befanden sich 2022 in Planung. Im Vergleich zur ersten Umsetzungsperiode von 2014 bis 2018 konnte die Umsetzungsgeschwindigkeit insgesamt verdoppelt werden.

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Entwicklung aller Sanierungsbereiche Sanierung Wasserkraft; Fischwanderung; Geschiebehaushalt; Schwall-Sunk

Dort wo Massnahmen bereits realisiert werden konnten, zeigen sie eine positive Wirkung. Gute Beispiele erfolgreicher Sanierungen veranschaulichen, dass es den Gewässern dank der umgesetzten Massnahmen besser geht.

Berichte zu Planung und Umsetzung der Sanierung Wasserkraft bis 2030

Die Sanierungspläne der Kantone ab 2015 (PDF, 5 MB, 06.11.2015)Bericht Renaturierung der Gewässer - 2015

Finanzierung der Sanierungsmassnahmen

Die Inhaber von bestehenden Wasserkraftanlagen, die nach Gewässerschutzgesetz Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit durchführen müssen, erhalten die anrechenbaren Kosten der Massnahmen vollumfänglich zurückerstattet. Diese Kosten werden über den nationalen Netzzuschlagfonds finanziert.

Insgesamt wurden bis Ende 2023 den Gesuchstellern Entschädigungen in der Höhe von 471.5 Millionen Franken für Sanierungsprojekte zugesichert: 249.4 Millionen für Massnahmen zur Wiederherstellung der Fischwanderung, 175.7 Millionen für Schwall-Sunk-Massnahmen und 46.3 Millionen für Geschiebemassnahmen (Stand 31.12.2023).

Gemäss seinem gesetzlichen Auftrag begleitet der Bund die Sanierungen eng. Er beurteilt die Projekte und ist für die Verwaltung der Finanzen zuständig.
 

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Letzte Änderung 26.09.2024

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