Schwall und Sunk

Das neue Gewässerschutzgesetz will die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässerökosysteme beseitigen. Dazu zählen unter anderem die Folgen von künstlichen Abflussschwankungen in Gewässern unterhalb von Wasserkraftanlagen dem sogenannten Schwall und Sunk.

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG, SR 814.20) verpflichtet die Inhaber von Wasserkraftwerken in Artikel 39a dazu, kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses (Schwall-Sunk), welche die einheimischen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume wesentlich beeinträchtigen, zu verhindern oder zu beseitigen. Bei bestehenden Anlagen müssen bis 2030 entsprechende Massnahmen umgesetzt werden.

100 Wasserkraftanlagen beeinträchtigen die Gewässer durch Schwall und Sunk

Eine Bestandesaufnahme der Beeinträchtigungen durch die Kantone im Rahmen ihrer strategischen Planungen zur Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes zeigt, dass zur Behebung der Schwall-Sunk-Problematik schweizweit rund 100 Kraftwerkanlagen saniert werden müssen.

Sanierungspflichtig_SanS-CH
Kraftwerke in der Schweiz, die bezüglich Schwall-Sunk saniert werden müssen

Auswertung der kantonalen strategischen Planungen:

Die Sanierungspläne der Kantone ab 2015 (PDF, 5 MB, 06.11.2015)Bericht Renaturierung der Gewässer - 2015

Stand der Umsetzung

Die Kantone erstatten dem Bund alle vier Jahre Bericht über die durchgeführten Massnahmen. Ende 2018 war bei 25 Anlagen das Variantenstudium in Erarbeitung. Die Massnahmenplanung war zu diesem Zeitpunkt bei keiner Anlage in Erarbeitung. Bei fünf Anlagen war die Sanierungsmassnahme im Bau und bei vier realisierten Projekten war die Wirkungskontrolle am Laufen.

Umsetzungsstand_SanS_2018-d
Stand der Umsetzung von Sanierungsprojekten bezüglich Schwall-Sunk bei Wasserkraftwerken in den einzelnen Kantonen sowie bei Grenzkraftwerken (GK), Stand 2018

Auswertung der kantonalen Berichte zum Umsetzungsstand

Hilfsmittel für die Planung und Umsetzung von Sanierungsmassnahmen

Um die Auswirkungen des Schwallbetriebs zu vermindern, sind unter anderem folgende Massnahmen möglich:

  • Eine Umleitung des Schwalls, beispielsweise in einen See oder in ein grösseres Gewässer
  • Die Einleitung des Schwalls in ein Ausgleichbecken und die dosierte Rückgabe des Wassers ins Fliessgewässer.
  • Das Verkleinern der Schwankungen zwischen Schwall- und Sunkabfluss durch das Erhöhen der minimalen Wasserrückgabe ab der Zentrale.
  • Das Abdämpfen des Schwall-Sunk-Übergangs durch langsameres Anfahren und Zurückfahren der Turbinen.

In einer Vollzugshilfe zeigt das BAFU, wie die Grundlagen für diese Sanierung erarbeitet werden können.
 

Schwall-Sunk - Massnahmen

Cover Schwall-Sunk Massnahmen uv-1701-d

Ein Modul der Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer. 2017

Finanzierung von Sanierungsmassnahmen

Die Inhaber von bestehenden Wasserkraftanlagen werden für die Kostenfolgen der notwendigen Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebe und Fischgängigkeit entschädigt (siehe Finanzierung Sanierung Wasserkraft).

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 23.08.2022

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