Bundesrat will bessere Koordination zwischen Umweltschutz und Raumplanung

Bern, 03.09.2008 - Der Bundesrat will mit verschiedenen Massnahmen die Koordination zwischen Umweltschutz und Raumplanung verbessern. In einem Bericht an das Parlament schlägt er Regelungen in Gesetzen und Verordnungen sowie neue Vollzugshilfen vor.

Mit der Motion 04.3664 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, im Bereich des Vollzuges und der Gesetzgebung Massnahmen vorzuschlagen, mit denen die Koordination von Umweltschutz und Raumplanung gewährleistet wird. In Erfüllung der Motion legt nun der Bundesrat dem Parlament einen Bericht vor.

Für den Bundesrat ist die Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz gelungen, wenn die geltenden Umweltschutzziele und -vorschriften auf allen Stufen des Planungsprozesses stufengerecht und rechtzeitig in die raumplanerische Interessenabwägung einfliessen. Damit soll insbesondere vermieden werden, dass Bauten und Anlagen an ungeeigneten Standorten geplant werden.

Der Bundesrat hat die Absicht, auf drei Ebenen tätig zu werden:

  • Auf Gesetzesstufe (namentlich im Umweltschutzgesetz und im Raumplanungsgesetz) will er eine generelle Koordinationsregelung vorschlagen. Zudem sollen Vorgaben gemacht werden, wie die Umweltwirkungen von Raumplänen (insbesondere von Sachplänen des Bundes und von Richtplänen der Kantone) bereits während deren Erarbeitung beurteilt werden können.
  • Die Verordnungen der einzelnen Umweltschutzbereiche sollen systematisch überprüft werden. Der Bundesrat wird hier Änderungen vornehmen, damit Umweltschutz- und Raumplanungsrecht bessert koordiniert werden können.
  • Um den Vollzug besser abzustimmen und möglichst zu vereinheitlichen, werden die betroffenen Bundesämter, insbesondere ARE und BAFU, Vollzugshilfen aktualisieren oder den Kantonen neue zur Verfügung stellen.


Adresse für Rückfragen

Florian Wild, Chef Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 324 93 06
Stephan Scheidegger, Chef Sektion Recht und Finanzen, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. 031 322 40 65



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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Bundesamt für Raumentwicklung
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