Der Bund kann Vereinigungen von gesamtschweizerischer Bedeutung mit Aufgaben betrauen, die im Interesse der Walderhaltung liegen und ihnen dafür Finanzhilfen ausrichten.
Mit dem angepassten Leitfaden und dem Gesuchsformular erhalten Sie Anleitungen und eine Hilfestellung für Ihre Gesucheingaben.
Der Leitfaden legt die Rahmenbedingungen für eine Gesucheingabe fest und umschreibt Zuschlags- und Ausschlusskriterien. Das überarbeitete Gesuchsformular unterstützt Sie bei Ihrer Gesuchseingabe. Gemäss Art. 32 WaG werden Aufgaben (nicht Vereinigungen) unterstützt, die im Interesse der Walderhaltung liegen. Mit den beiden überarbeiteten Dokumenten stellen wir sicher, dass die knapperen finanziellen Mittel effizient und im Sinne der Gesetzgebung optimal vergeben werden.
Termin für die Einreichung der Gesuche: Bis spätestens 10. August 2022
Kontakt für Rückfragen und Gesucheingabe: Cornelia Weber
Gesuche für Projekte im Bildungsbereich werden nicht mehr über Art. 32 WaG finanziert. Diese können künftig direkt über die entsprechenden Fachpersonen der Abteilung Wald BAFU eingereicht werden.
Letzte Änderung 31.03.2022