Text: Lucienne Rey
Am Anfang stand die Angst vor Seuchen und bedrohten Fanggründen. Erste Gesetze zum Schutz der Gewässer um 1880 verboten das Einleiten von Schmutzwasser in Fischereigründe. Als klar wurde, dass ein Zusammenhang besteht zwischen versickern dem Abwasser und Krankheiten, die über das Trinkwasser verbreitet werden, wurden vermehrt Quellen abseits der grossen Siedlungen genutzt. Ab den 1950er-Jahren, als Seen durch zu viele Nährstoffe am Algenwachstum erstickten und schäumende Flüsse Irritation hervorriefen, nahm der Gewässerschutz an Fahrt auf. 1971 wurde die Reinigung von Abwasser gesetzlich vorgeschrieben. Auch Schutzzonen bei Grundwasserfassungen zur Sicherung der Trinkwasserressourcen wurden Pflicht. Treibende Kraft war vielfachdie Bevölkerung. Die Fischer etwa sorgten immer wieder für politischen Druck. Die später zurückgezogene Volksinitiative «Lebendiges Wasser» führte 2009 zur Revision des Gewässerschutzgesetzes. Das Ziel: Flüsse, Bäche und Seen sollen wieder naturnäher werden. Das bislang letzte Kapitel in der Geschichte des Schweizer Gewässerschutzes ist eine Strategie gegen Mikroverunreinigungen in den Gewässern, die zurzeit umgesetzt wird.
Letzte Änderung 03.04.2023