Prevention of major accidents: Specialist services

Federal services

Für Anlagen, die von Bundesbehörden genehmigt werden, ist die entsprechende Bundesbehörde für den Vollzug zuständig. Zu solchen Anlagen gehören z.B. militärische Anlagen (zuständig ist das Generalsekretariat des Departements für Bevölkerungsschutz, Verteidigung und Sport, GS VBS), Eisenbahnanlagen (Bundesamt für Verkehr, BAV), Nationalstrassen (Bundesamt für Strassenbau, ASTRA), Rohrleitungsanlagen (Bundesamt für Energie, BFE) und Flugplätze (Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL).

Das BAFU hat die Oberaufsicht über den Vollzug der Störfallverordnung und wirkt beim Vollzug durch eine Bundesstelle mit.

Angaben betreffend Betriebe mit biologischen Gefahrenpotentialen sind dem Fachbereich Biotechnologie zu entnehmen.

Services of cantons

Für den Vollzug der Störfallverordnung bei Anlagen, die von kantonalen Behörden genehmigt werden, ist der Kanton verantwortlich. Der Kanton organisiert sich nach eigenem Ermessen und führt das Kontroll- und Beurteilungsverfahren durch.

Services of the EU

International services and commissions

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Last modification 16.11.2022

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