Gefährliche Eigenschaft H13: Stoffe, die auf irgendeine Weise nach der Entsorgung andere Substanzen erzeugen
Die gefährliche Eigenschaft H13 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Die gefährliche Eigenschaft H13 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft: