Gefährliche Eigenschaft H4.3: Stoffe oder Abfälle, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Die gefährliche Eigenschaft H4.3 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Die gefährliche Eigenschaft H4.3 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft: