Finanzhilfen nach Art. 32 WaG Periode 2027/28
Der Bund kann Vereinigungen von gesamtschweizerischer Bedeutung mit Aufgaben betrauen, die im Interesse der Walderhaltung liegen und ihnen dafür Finanzhilfen ausrichten.
Mit dem Leitfaden und dem Gesuchsformular erhalten Sie Anleitungen und eine Hilfestellung für Ihre Gesucheingaben.
Der Leitfaden legt die Rahmenbedingungen für eine Gesucheingabe fest und umschreibt Zuschlags- und Ausschlusskriterien. Das Gesuchsformular unterstützt Sie bei Ihrer Gesuchseingabe. Gemäss Art. 32 WaG werden Aufgaben (nicht Vereinigungen) unterstützt, die im Interesse der Walderhaltung liegen. Mit den beiden Dokumenten stellen wir sicher, dass die knapperen finanziellen Mittel effizient und im Sinne der Gesetzgebung optimal vergeben werden
Termin für die Einreichung der Gesuche: Bis spätestens 8. Juni 2026
E-Mailkontakt für Rückfragen und Gesucheingabe: Cornelia Weber