Klassierung von Altfahrzeugen, Abfällen aus der Behandlung von Altfahrzeugen sowie aus dem Unterhalt von Fahrzeugen
Definitionen werden mit fortlaufendem Text, Beispiele mit Aufzählungspunkten dargestellt.
Von Abgeberbetrieben oder Haushalten erzeugte Abfälle
Weil auch bei ausgedienten und nicht betriebssicheren Fahrzeugen, deren sich der Inhaber nicht entledigt, die Gefahr besteht, dass durch den Austritt von wassergefährdenden Flüssigkeiten das Grundwasser verunreinigt wird, müssen beim Abstellen von Altfahrzeugen die Vorschriften über den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten beachtet werden (Art. 3, Art. 6, Art. 22 Abs. 1 und 2 GSchG).
Entsorgungsverfahren für Altfahrzeuge, die Flüssigkeiten und andere gefährliche Bestandteile enthalten 16 01 04 [ak]
Abfälle aus der Behandlung von Altfahrzeugen sowie aus dem Unterhalt von Fahrzeugen
Entsorgungsverfahren für Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten 16 01 06 [ak]
Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
Hinweise zur Klassierung von Abfällen aus der Behandlung von metallischen Abfällen (z.B. Schredderleichtfraktion, Siebtrommelfraktion, etc.) finden sich unter der Rubrik metallische Abfälle.