Massnahme 05: Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
Der Bund übernimmt Verantwortung für die Biodiversität: Im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität Schweiz 2025–30 sollen bis spätestens 2030 mindestens 30 Prozent der Grünflächen in seinem Besitz naturnah bewirtschaftet werden. Mit gezielten Aufwertungsmassnahmen, einem Pilotprogramm mit den Kantonen sowie adressatengerechter Kommunikation setzt die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion in die Praxis um.
Worum geht es
Die Massnahme verfolgt zwei Ziele:
- Bis spätestens 2030 werden mindestens 30 Prozent der Grünflächen im Besitz oder unter direkter Einflussnahme des Bundes naturnah bewirtschaftet.
- Kantone, Gemeinden und weitere Akteure werden dabei unterstützt, ähnliche Ansätze auf ihren Flächen umzusetzen.
Naturnahe Grünflächen fördern die Artenvielfalt, verbessern das Mikroklima, stärken die ökologische Vernetzung und erhöhen die Aufenthalts- und Erholungsqualität für die Menschen.
Was wird umgesetzt
Bundesflächen analysieren und Aufwertungsmassnahmen umsetzen
Bundesstellen wie das Bundesamt für Bauten und Logistik, Armasuisse und der ETH-Rat arbeiten dabei eng zusammen, ihre Grünflächen zu erfassen, aufzuwerten und naturnah zu pflegen.
Aufwertungs- und Pflegeprogramme entwickeln
Im Rahmen eines Pilotprogramms werden Erfahrungen zwischen Bund und Kantonen ausgetauscht. Ziel ist es, erfolgreiche Ansätze sichtbar zu machen und weitere Aufwertungsprojekte anzustossen.
Wissen teilen und Erfolge sichtbar machen
Die Massnahme fördert den Austausch zwischen den beteiligten Stellen und verbessert die Information zu biodiversitätsfördernden Grünflächen.
Ziele bis 2030
- Mindestens 30 Prozent der relevanten Grünflächen des Bundes werden naturnah bewirtschaftet.
- Die Flächen und ihre ökologische Qualität sind erfasst.
- Aufwertungs- und Pflegeprogramme sind umgesetzt.
- Der Wissensaustausch zwischen Bund und Kantonen ist gestärkt.
- Gute Beispiele werden sichtbar gemacht und fördern die Nachahmung auf weiteren Flächen der öffentlichen Hand.
Nutzen
Die Massnahme verbessert die Biodiversität auf Flächen der öffentlichen Hand und stärkt deren Vernetzung. Gleichzeitig entstehen attraktivere Freiräume für die Menschen, die zu Erholung und Gesundheit beitragen und einen positiven Effekt auf die Anpassung an den Klimawandel haben. Durch die Vorbildfunktion des Bundes werden die Bestrebungen auch auf kantonaler und kommunaler Ebene unterstützt.
Stand der Umsetzung
Derzeit werden Grundlagen zur Erfassung und Bewertung der Bundesflächen erarbeitet. Parallel dazu laufen Vorbereitungen für den Erfahrungsaustausch mit Kantonen sowie für die Entwicklung und Umsetzung von Aufwertungs- und Pflegeprogrammen.
Verantwortlichkeiten
- Federführung: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Zusammenarbeit: Mit den Bau- und Liegenschaftsorganen des Bundes (BBL, Armasuisse und ETH Rat, den Kantonen sowie weiteren Fachstellen des Bundes.
