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Veröffentlicht am 29. September 2026

Massnahme 10: Überprüfung und Weiterentwicklung von Subventionen und Anreizen

Die Massnahme verbessert die Grundlagen, um Fehlanreize bei Bundessubventionen zu verringern und Instrumente des Bundes besser aufeinander abzustimmen.

Worum geht es

Subventionen und steuerliche Vergünstigungen können die Biodiversität beeinträchtigen, etwa wenn sie eine intensive Nutzung von Boden, Ressourcen oder Infrastruktur begünstigen. Gleichzeitig bestehen in verschiedenen Politikbereichen Potenziale, um Anreize biodiversitätsfreundlicher auszurichten.

Die Massnahme baut auf Arbeiten aus der ersten Phase des Aktionsplans auf. Sie trägt dazu bei, Biodiversitätswirkungen von Bundessubventionen systematischer zu prüfen, transparent zu machen und bei der Weiterentwicklung von Instrumenten stärker zu berücksichtigen. Gleichzeitig sucht das BAFU den Austausch mit kantonalen Fachstellen und die Zusammenarbeit über Politikbereiche hinweg.

Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen

Was wird umgesetzt

Ziele bis 2030

  • Die Biodiversitätswirkungen von Bundessubventionen und Steuervergünstigungen werden systematischer geprüft.
  • Aktuelle Erkenntnisse zu schädlichen Anreizen und Synergiepotenzialen liegen vor.
  • Die Transparenz hinsichtlich biodiversitätsrelevanter Steuervergünstigungen ist verbessert.
  • Die Berichterstattung zu Target 18 des Global Biodiversity Frameworks ist weiterentwickelt.
  • Bund und Kantone verfügen über bessere Grundlagen für politische und fachliche Entscheidungen.

Nutzen

Die Massnahme stärkt die Biodiversität indirekt, indem Fehlanreize sichtbar und bei der Weiterentwicklung von Subventionen stärker berücksichtigt werden. Sie verbessert die Entscheidungsgrundlagen in Politik und Verwaltung und fördert eine kohärentere Abstimmung zwischen Biodiversität und anderen öffentlichen Interessen, etwa in den Bereichen Ernährung, Verkehr, Energie, Gesundheit und Raumentwicklung.

Stand der Umsetzung

Die Massnahme baut auf Vertiefungen aus der ersten Phase des Aktionsplans auf. Erste Arbeiten zur Transparenz bei Steuervergünstigungen, zur Verknüpfung bestehender Informationen sowie zum Austausch zwischen Bundesstellen wurden bereits gestartet. Bis 2028 werden die Erkenntnisse gebündelt und in einem Fortschrittsbericht dem Bundesrat vorgelegt.

Verantwortlichkeiten

  • Federführung: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
  • Leitung: Sektion Ökonomie
  • Zusammenarbeit: unter anderem mit ESTV, EFV, ARE, BAZG, BLW sowie weiteren Fachstellen des Bundes und der Kantone

Weiterführende Informationen