Massnahme 12: Dem Insektensterben entgegenwirken
Die Massnahme stärkt den Schutz von Insekten in der Schweiz und verbessert die Grundlagen für eine insektenfreundliche Bewirtschaftung. Im Fokus stehen der Wissenstransfer, die Förderung der Bestäuber, der Erhalt der Dunkelheit in natürlichen Lebensräumen sowie die Entwicklung neuer, auf KI automatisierter Instrumente zur Erfassung von Insektenpopulationen.
Worum geht es
Insekten sind für funktionierende Ökosysteme unverzichtbar: Sie bestäuben Wild- und Kulturpflanzen, dienen vielen Tierarten als Nahrungsgrundlage und tragen wesentlich zur Biodiversität bei. Gleichzeitig gehen viele Insektenbestände zurück. Ursachen sind unter anderem der Verlust und die Zerschneidung von Lebensräumen, ein mangelndes Nahrungsangebot, Belastungen durch Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe sowie Lichtverschmutzung.
Bestehende Grundlagen und Strategien decken wichtige Aspekte ab. In der Praxis bestehen jedoch weiterhin Wissenslücken, insbesondere zu Wildbienen, Nachtinsekten und zur Wirkung konkreter Fördermassnahmen. Zudem ist vorhandenes Wissen für viele Zielgruppen noch zu wenig zugänglich. Die Massnahme setzt deshalb auf bessere Grundlagen, praxistaugliche Empfehlungen und gezielte Pilotprojekte.
Was wird umgesetzt
Teilmassnahme 12a: Insektenfreundliche Bewirtschaftung stärken
Bestehendes und neues Wissen zur Insektenförderung wird auf einer Web-Plattform gebündelt und für verschiedene Sektoren zugänglich gemacht. Es werden praxisnahe Empfehlungen zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung erarbeitet. Ein Gutachten soll aufzeigen, welche rechtlichen Anpassungen nötig sind, um insektenfreundliche Praktiken als Grundprinzip zu etablieren.
Teilmassnahme 12b: Insekten-Hotspots identifizieren und erhalten
Räumliche Analysen zu Insektenverbreitung schaffen eine fundierte Grundlage und werden wo nötig ergänzt. Zudem zeigen Pilotprojekte auf, wie Wild- und Honigbienen standortgerecht und möglichst konfliktarm gefördert werden können. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in gezielte Fördermassnahmen ein.
Teilmassnahme 12c: Lichtverschmutzung reduzieren
Ein Projekt legt wissenschaftlich fundierte Grenzwerte für Lichtemissionen für ökologisch wertvolle Lebensräume fest, mit Schwerpunkt auf Gewässern und Biotope von nationaler Bedeutung. Es prüft die Wirksamkeit der Massnahmen und ergänzt die bestehende Vollzugshilfe (BAFU, 2021) mit klaren, praxisnahen und lebensraumspezifischen Empfehlungen.
Teilmassnahme 12d: Grundlagen für Insektenmonitoring
Entwicklung von automatisierten Technologien auf Basis künstlicher Intelligenz zur Erfassung und Überwachung von Nachtfalterpopulationen. Gleichzeitig werden Wissenslücken, insbesondere zu Nachtinsekten, reduziert und neue Ansätze zur Erfassung von Insektenbiomasse geprüft. Ziel ist es, Trends bei Insektenpopulationen künftig effizienter zu erfassen und Massnahmen wirksamer weiterzuentwickeln.
Ziele bis 2030
- Insektenfreundliche Bewirtschaftung ist in relevanten Sektoren als Grundprinzip etabliert.
- Die Wissensgrundlagen zu Wildbienen und Nachtinsekten sind erweitert.
- Insekten-Hotspots sind best möglich identifiziert
- Fördermassnahmen für Bestäuber und der Umgang mit Konkurrenzsituationen zwischen Honig- und Wildbienen sind verbessert.
- Der Schutz von ökologisch wertvollen Lebensräumen und Insekten vor Lichtverschmutzung ist gestärkt.
- Monitoring und Erfolgskontrollen liefern bessere Grundlagen zur Entwicklung von Insektenpopulationen.
Nutzen
Die Massnahme trägt dazu bei, Insektenverluste zu vermeiden und ihre Lebensräume besser zu schützen und angepasster zu bewirtschaften. Insekten gehören zu den artenreichsten Organismengruppen und erfüllen wichtige Funktionen in den Ökosystemen. Sie sind die Grundvoraussetzung für zahlreiche Ökosystemleistungen, von denen viele Sektoren der Wirtschaft profitieren (z.B. Bestäubungsleistung für die Produktion von Nahrungsmittel). Gleichzeitig werden Kantone, Gemeinden, Fachstellen und Bewirtschaftende dabei unterstützt, Insekten gezielter zu schützen und konkrete Massnahmen in der Praxis umzusetzen.
Stand der Umsetzung
Die Massnahme ist in vier Teilbereiche gegliedert und wird schrittweise bis 2030 umgesetzt. Geplant sind unter anderem eine Web-Plattform mit praxisnahen Grundlagen, Pilotprojekte zur Förderung von Wild- und Honigbienen, Massnahmen zur Reduktion der Lichtverschmutzung sowie Arbeiten zu den Grundlagen des Monitorings. Bestehende Forschungsprojekte und Kooperationen mit Fachstellen und Partnerorganisationen werden dabei gezielt eingebunden und weiter genutzt.
Verantwortlichkeiten
- Federführung: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Zusammenarbeit: unter anderem mit BLW, Kantonen, Fachstellen, Forschungsinstitutionen und Partnerorganisationen
- Wichtige Umsetzungspartner: unter anderem Infofauna, BienenSchweiz sowie weitere Fachinstitutionen
