Massnahme 15: Siedlungen für Mensch und Natur
Die Massnahme verbessert die Rahmenbedingungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsraum. Sie setzt bei Finanzierung und Planung an, stösst die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren an und setzt einen Fokus auf die Qualität von Pflanzmaterial und Saatgut.
Worum geht es
In Siedlungen leben und arbeiten Menschen, gleichzeitig bieten sie Tieren und Pflanzen Lebensräume und leisten einen Beitrag an die ökologische Infrastruktur. Naturnah gestaltete Grün- und Gewässerräume sowie begrünte Dächer und Fassaden leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität, zur Klimaanpassung und erhöhen gleichzeitig die Lebensqualität.
Grundlagen und gute Beispiele sind vorhanden. In der Umsetzung zeigen sich jedoch weiterhin Defizite: Biodiversität und Landschaftsqualität werden in Planungen oft zu wenig berücksichtigt, rechtliche Vorgaben uneinheitlich umgesetzt und Synergien mit anderen Politikbereichen noch zu wenig genutzt. Zudem fehlen verlässliche Qualitätsstandards für Saat- und Pflanzgut, das im Siedlungsraum verwendet wird.
Die Massnahme setzt hier an und bearbeitet vier Teilbereiche.
Was wird umgesetzt
Ziele bis 2030
- Die Rahmenbedingungen für eine naturnahe Gestaltung des Siedlungsraums sind verbessert.
- Biodiversität und Landschaftsqualität sind in Bundesinstrumenten und Finanzierungsansätzen besser verankert.
- Kantone und Gemeinden verfügen über Vollzugs- und Planungshilfen für die Anwendung des Bundesrechts.
- Synergien mit anderen Bereichen, insbesondere Gesundheit und Immobilien, werden gezielter genutzt.
- Für Pflanzmaterial und Saatgut im Siedlungsraum bestehen Qualitätskriterien und ein Gütezeichen.
- Kantone und Gemeinden können künftig konkrete Massnahmen mit Unterstützung des Bundes umsetzen.
Nutzen
Die Massnahme stärkt Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsraum und trägt gleichzeitig zu einer höheren Lebensqualität für die Bevölkerung bei. Sie verbessert die Grundlagen für naturnahe Freiräume, fördert die Zusammenarbeit über Politikbereiche hinweg und unterstützt eine qualitätsvolle, biodiversitätsfördernde Siedlungsentwicklung. Davon profitieren Natur und Klima ebenso wie die Bevölkerung.
Stand der Umsetzung
Die Massnahme baut auf den Ergebnissen des Pilotprojekts «Biodiversität und Landschaftsqualität in Agglomerationen fördern» aus der ersten Phase des Aktionsplans auf. In der Umsetzungsphase 2025 bis 2030 werden daraus resultierte Fragestellungen anhand der vier Teilmassnahmen schrittweise vertieft und in konkrete Produkte überführt. Dazu zählen unter anderem Grundlagenberichte, Hilfsmittel für Kantone und Gemeinden, eine Charta für die Immobilienbranche sowie Qualitätsstandards und ein Gütezeichen für Saat- und Pflanzgut.
Verantwortlichkeiten
- Federführung: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Zusammenarbeit: Kantone, Gemeinden und Städte im Rahmen der Tripartiten Konferenz
- Weitere Partner: Akteure aus den Bereichen Raumplanung, Gesundheit, Immobilienwirtschaft und aus der Grünen Branche
