Massnahme 08: Artenförderung
Nicht alle Arten können allein durch den Schutz ihrer Lebensräume erhalten werden. Manche benötigen zusätzliche, spezifische Artenfördermassnahmen. Die Massnahme M08 «Artenförderung» entwickelt dafür neue Grundlagen und Instrumente. Ziel ist es, prioritäre Arten wirksamer zu erhalten und fördern und die vorhandenen Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen entfalten.
Worum geht es
In der Schweiz gelten rund 3'000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten als national prioritär. Für viele dieser Arten ist biodiversitätsfreundliche Nutzung auf der ganzen Landesfläche und die Umsetzung der ökologischen Infrastruktur von zentraler Bedeutung. Andere Arten benötigen jedoch zusätzliche, spezifische Massnahmen, damit ihre Bestände langfristig erhalten bleiben können.
Heute werden Artenförderprogramme häufig pro Kanton und für einzelne Arten entwickelt. Die Massnahme M08 verfolgt einen ergänzenden Ansatz: Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen sollen vermehrt gemeinsam betrachtet werden. Dadurch können Synergien genutzt und Schutzmassnahmen effizienter umgesetzt werden.
Geht genetische Vielfalt verloren, steigt das Risiko, dass Populationen langfristig geschwächt werden (z.B. durch Inzucht) oder sogar verschwinden. Während für Nutzpflanzen und Nutztiere bereits zahlreiche Informationen vorliegen, bestehen bei Wildpflanzen, Tieren und Pilzen noch grosse Wissenslücken. Die genetische Vielfalt wird deshalb heute im Naturschutz oft nur am Rand berücksichtigt. Die Pilotstudie für eine Monitoring der genetischen Vielfalt (GenDiv) hat hier die ersten Lücken identifiziert und Lösungen gezeigt.
Was wird umgesetzt
Grundlagen für Artenförderprogramme entwickeln
Zunächst werden Arten mit ähnlichen Bedürfnissen zu Gruppen zusammengefasst. Darauf aufbauend werden nationale Mehrarten-Aktionspläne entwickelt, die als Grundlage für künftige Fördermassnahmen dienen.
Wichtige Vorkommen sichtbar machen
Die Massnahme identifiziert sogenannte Hotspots und kleinräumige Strukturen, die für prioritäre Arten besonders wichtig sind. Diese Informationen sollen künftig in Planungs- und Entscheidungsgrundlagen einfliessen und den Schutz wertvoller Vorkommen erleichtern.
Wissenslücken schliessen
Für bestimmte Organismengruppen fehlen heute wichtige Informationen. Deshalb werden zusätzliche Daten in 4 Lebensräume in 6 Standorten erhoben, insbesondere zu Flechten, Moosen und Pilzen in alpinen Lebensräumen. Diese Grundlagen helfen, Schutzmassnahmen gezielter auszurichten.
Ziele bis 2030
- Für zehn prioritäre Artengruppen liegen nationale Mehrarten-Aktionspläne vor.
- Hotspots und wichtige Kleinstrukturen für prioritäre Arten sind besser bekannt.
- Die entwickelten Grundlagen können in Programmvereinbarungen und Förderinstrumente integriert werden.
- Wissenslücken bei ausgewählten Artengruppen werden reduziert.
Nutzen
Die Massnahme trägt dazu bei, prioritären Arten gezielter und wirksamer zu fördern. Durch die gemeinsame Betrachtung von Artengruppen können Schutzmassnahmen besser koordiniert und vorhandene Ressourcen effizienter eingesetzt werden.
Gleichzeitig entstehen wichtige Grundlagen für Kantone, Gemeinden und weitere Akteure, die sich für den Erhalt der Biodiversität engagieren. Langfristig sollen so Verluste von Populationen gebremst und die Situation besonders prioritärer Arten verbessert werden.
Stand der Umsetzung
Derzeit werden die methodischen Grundlagen für die Entwicklung von Mehrarten-Aktionsplänen erarbeitet. Parallel dazu laufen Arbeiten zur Schliessung von Wissenslücken sowie zur Identifikation von Hotspots und wichtigen Kleinstrukturen für prioritäre Arten.
Verantwortlichkeiten
- Federführung: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Enge Zusammenarbeit: Mit InfoSpecies (die Dachorganisation der nationalen Daten- und Informationszentren für Arten)
