Abkommen für Biodiversität in Meeren: Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung
Bern, 12.06.2026 — Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Ratifikation und zur Umsetzung des internationalen Hochseeschutzabkommens eröffnet. Dieses strebt den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsgebiete an. Über die Ratifizierung und Umsetzung entscheidet das Parlament.
Die Schweiz profitiert in ökologischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Hinsicht vom Hochseeschutzabkommen: So übernehmen funktionierende Meeresökosysteme eine zentrale Funktion bei der Speicherung von CO2. Das Abkommen regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen des Meeres, was insbesondere für pharmazeutische Produkte und Innovationen in der Biotechnologie von Bedeutung ist. Weiter erleichtert die Ratifikation des Abkommens Schweizer Meeresforschenden die Teilnahme an internationalen Forschungsprojekten und den Wissensaustausch.
Die Schweiz hat das Abkommen am 5. Februar 2025 unterzeichnet und der Bundesrat hat nun am 12. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Ratifikation des Abkommens eröffnet. Die Vernehmlassungsvorlage umfasst nebst dem für die Ratifikation notwendigen Bundesbeschluss auch das neue Bundesgesetz über die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens (Hochseeschutzgesetz, HoSG).
Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Oktober 2026. Danach wird der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens vorlegen. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum.