2. Newsletter Wald und Holz 2026
Liebe Leserinnen und Leser,
Der Bundesrat hat zudem festgehalten, dass die Strategie innerhalb des bewilligten Budgets zu verwirklichen sei. Das von den eidgenössischen Räten genehmigte Entlastungsprogramm 27 (EP27) steckt den finanziellen Rahmen nun noch enger ab. In diesem Newsletter finden Sie die wichtigsten Informationen zum EP27 und zu dessen Auswirkungen auf den Bereich Wald und Holz.
Auch beim Aktionsplan Holz gibt es Neues: Dieser wird künftig unter dem Dach der IWHS 2050 weitergeführt. Die vorgesehenen Budgetkürzungen machen jedoch schlankere Entscheidungsstrukturen und effizientere Verfahren bei der Projektvergabe erforderlich. Weitere Auskünfte folgen zu gegebener Zeit.
Nun wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre dieses Newsletters mit viel Wissenswertem rund um das Thema Wald und Holz.
Michael Reinhard
Abteilungschef Wald, Bundesamt für Umwelt BAFU
Integrale Wald- und Holzstrategie 2050: Umsetzung
Das BAFU treibt die Arbeiten an der IWHS 2050 voran: Nach der Ankündigung im letzten Newsletter vom März ist das Konzept für die koordinierte Umsetzung und die Erfolgskontrolle nun in Arbeit.
Der erste Entwurf des Konzepts wurde bereits im Mai mit den Kantonen im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsförster KOK diskutiert und abgestimmt. Im Juni wurden weitere Akteure aus dem Bereich Wald und Holz anlässlich der gemeinsamen Sitzung der Foren Wald und Holz mit einbezogen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden nun in den Entwurf eingearbeitet. Ziel ist es, auf dieser Grundlage nun ein pragmatisches Instrument für die laufende Dokumentation zum Stand der Umsetzung zu entwickeln.
Integrale Wald- und Holzstrategie 2050
Entlastungspaket 2027: Entscheide im Bereich Wald und Holz
National- und Ständerat haben in der Wintersession 2025 und der Frühjahrssession 2026 das Entlastungspaket 2027 (EP 27) beraten und Sparmassnahmen beschlossen, von denen auch der Bereich Wald und Holz betroffen ist. Die Höhe der Sparmassnahmen ist am Schluss jedoch geringer ausgefallen, als in der Botschaft vorgesehen.
- Die Verbundaufgaben im Umweltbereich sollen um 2% gekürzt werden, das betrifft insbesondere auch die Programmvereinbarung Wald.
- Gemäss Botschaft sollte die Holzförderung in den kommenden Jahren komplett gestrichen werden. Die Räte beschlossen jedoch anstelle eines kompletten Verzichts lediglich eine Kürzung der Mittel von 3 auf 1.3 Millionen Franken pro Jahr.
- Bei der Umweltbildung kommt es anstelle des Verzichts ebenfalls zu einer teilweisen Kürzung der Mittel. Für die Waldbildung sollen allerdings nach wie vor rund 1 Million Franken zur Verfügung stehen.
- Das Parlament verzichtete auf rechtliche Änderungen oder Streichungen im Waldgesetz und im Umweltschutzgesetz bleibt die Grundlage für die Rückverfolgbarkeit und Deklaration von Holz und Holzerzeugnissen bestehen.

Schwerpunkt Aktionsplan Holz
Sie lesen in dieser Rubrik News und Beiträge zu aktuellen Ergebnissen des Aktionsplan Holz.
Holzförderung ab 2027
Der Aktionsplan Holz 2021–2026 wird Ende dieses Jahres abgeschlossen. Ab 2027 erfolgt die Holzförderung unter dem Dach der integralen Wald- und Holzstrategie IWHS 2050. Aufgrund des Entlastungspakets 2027 (EP27) werden die verfügbaren Fördermittel jedoch auf 1,3 Millionen CHF pro Jahr gekürzt.
Die thematischen Schwerpunkte des Programms orientieren sich an der IWHS 2050: zukunftsfähige Wertschöpfungskette Wald und Holz sowie kreislauffähiges Bauen und Sanieren mit Holz. Die Programmorganisation wird sich dem reduzierten Budget anpassen. Es ist geplant, dass Projektgesuche einmal jährlich, erstmals im ersten Halbjahr 2027, beim BAFU eingereicht werden können. Die Details werden bis Ende dieses Jahres bekannt gegeben. Aufgrund der reduzierten Ressourcen gewinnt eine gute Zusammenarbeit mit den Verbänden der Wald- und Holzwirtschaft und den Projektpartnern, insbesondere beim Wissenstransfer, noch mehr an Gewicht.
Projekte aus dem Aktionsplan Holz die zeigen, was möglich ist
Timber Startup Incubator TSI
Der Timber Startup Incubator (TSI) fördert innovative Startups rund um Holz – von der Idee bis zum Markteintritt. So stärkt er die Innovationskraft der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft. Seit 2019 entstanden erste Angebote im Umfeld der BFH-AHB. Von 2024 bis 2026 wurde der TSI mit Unterstützung des Aktionsplans Holz gezielt weiterentwickelt und hat sich zur etablierten Plattform für Innovation und Unternehmertum im Holzbereich entwickelt.
Webseite Timber Startup Incubator
Leitfaden « Foncier & activités du bois »

Die Ansiedlung und die Erweiterung von Holzbetrieben gestalten sich insbesondere wegen ihres grossen Flächen- und Raumbedarfs, der Investitionskosten sowie der Standortbeschränkungen nach wie vor schwierig.
Der Leitfaden soll Unternehmen praxisnahe Antworten zu verschiedenen Standortfragen bieten. Dazu werden auch mögliche Situationen beschrieben, Grenzen erläutert sowie Handlungsoptionen und die zugehörigen Verfahren aufgezeigt.
Aramis-Eintrag: Plateforme vaudoise du bois
MEHRwert HOLZ – Wertschöpfung Holzindustrie

Die Studie «MEHRwert HOLZ» zeigt, dass Schweizer Holzbauunternehmen stark regional arbeiten und ihre Lieferketten sich meist im Umkreis von 10–50 km befinden. Untersucht wurden die Materialflüsse, Prozesse und Netzwerke der schaerholzbau AG, der Robert Schaub AG und der Uffer Holz AG.
Herausforderungen wie Fachkräftemangel, die Sicherung geeigneter Industriestandorte sowie die klimaangepasste Transformation der Wald- und Holzwirtschaft treten dabei deutlich hervor. Die Studie entstand im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von HILDEBRAND, ITER und dem Institut Urban Landscape der ZHAW Winterthur.
Aramis-Eintrag zum Projekt MEHRwert HOLZ
Studienbericht «MEHRwertHOLZ» (PDF)
Leitfaden kreislauffähiges Bauen
Der neue Leitfaden «Kreislauffähiger Holzbau» zeigt, wie Holzgebäude nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft geplant, umgesetzt und rückgebaut werden können. Im Zentrum stehen dabei praxisnahe Ansätze, um den Ressourcenverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Bausektor zu reduzieren. Wesentliche Prinzipien sind dabei die Systemtrennung, die Zugänglichkeit und die Gleichteiligkeit von Bauteilen, die eine spätere Wiederverwendung ermöglichen. Ergänzend betont der Leitfaden die Bedeutung einer sorgfältigen Bauwerksdokumentation und einer rückbauorientierten Planung.
Der Leitfaden richtet sich an Planende, Bauherrschaften und Entscheidungstragende und versteht sich als Arbeitsinstrument zur Weiterentwicklung des Holzbaus hin zu einer zukunftsfähigen, zirkulären Bauweise.
Aramis-Eintrag: Pirmin Jung_Leitfaden kreislauffähiges Bauen
Leitfaden als PDF: Leitfaden kreislauffähiger Holzbau
Wald- Holzforschungsförderung Schweiz WHFF-CH
Bis zum Stichtag vom 31. Januar 2026 sind 13 Gesuche für Beiträge der Wald‑ und Holzforschungsförderung Schweiz (WHFF‑CH) eingegangen. Inzwischen hat das zuständige Expertengremium alle Projekte beurteilt und das Leitungsgremium die Förderentscheide gefällt. Die ausgewählten Vorhaben leisten einen wichtigen Beitrag zur innovativen und nachhaltigen Entwicklung von Wald und Holz in der Schweiz.
Parallel dazu wurde der WHFF‑CH Jahresbericht 2025 fertiggestellt und veröffentlicht. Er gibt einen Überblick über die geförderten Projekte sowie über die Schwerpunkte und Entwicklungen der Forschungsförderung im vergangenen Jahr.
Der nächste Eingabetermin für neue Beitragsgesuche ist der 31. Juli 2026.
Entwicklungen bei den Indikatoren Wald und Holz

Im Rahmen des Umweltmonitorings des BAFU werden seit mehreren Jahren verschiedene Indikatoren im Bereich Wald und Holz überwacht. In den Jahren 2025 und 2026 wird das Indikatorenset grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, jene Indikatoren auszuwählen, mit denen sich der Zustand und die tendenzielle Entwicklung des Waldes und des Holzsektors in der Schweiz am aussagekräftigsten abbilden lassen. Viele Indikatoren werden daher nicht mehr angezeigt und bis 2027 schrittweise durch neue ersetzt
Indikator : Waldfläche
Vernehmlassung zur Revision der Holzhandelsverordnung HHV
Der Bundesrat hat am 26. November 2025 ein Massnahmenpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz beschlossen. Dazu gehört auch eine Anpassung der Holzhandelsverordnung (HHV), die seit dem 1. Januar 2022 gilt. Sie soll verhindern, dass illegal geschlagenes oder gehandeltes Holz in der Schweiz in Verkehr gebracht wird. Unternehmen, die Holz oder Holzerzeugnisse erstmals in der Schweiz verkaufen, müssen deshalb eine Sorgfaltspflicht erfüllen.
Künftig sollen Holz und Holzprodukte, die bereits nachweislich in der EU in Verkehr gebracht wurden, in der Schweiz einer vereinfachten Sorgfaltspflicht unterliegen – sofern keine Hinweise auf Verstösse gegen die EU-Vorschriften bestehen. Dafür benötigen Schweizer Erstinverkehrbringer eine Bestätigung ihrer EU-Lieferanten über die gesetzeskonforme Inverkehrbringung in der EU.
Die Anpassung soll den administrativen Aufwand bei Importen aus der EU deutlich reduzieren. Über 90 Prozent der Holzimporte in die Schweiz stammen aus der EU. Die Vernehmlassung dauert vom 22. April bis 13. August 2026.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrats unter: Revision der Holzhandelsverordnung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Fachstelle Codoc: Strategischer Beirat und Fachliche Inputgruppen

Weitere Details zum Beirat sowie das Formular für die Aufnahme in die Inputgruppen (nicht öffentlich einsehbar): Codoc Beirat | Fachstelle Codoc
Veranstaltung: HHV-Austauschplattform am 2.7.2026
Auch im Jahr 2026 führt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Austauschplattform zur Anwendung der Holzhandelsverordnung (HHV) weiter. Nach der erfolgreichen Premiere im letzten Jahr wird die Veranstaltung erneut durchgeführt. Sie findet diesmal online statt, um eine breite Teilnahme zu ermöglichen und Termine einfacher zu koordinieren.
Datum: Donnerstag, 2. Juli 2026
Zeit: 13.00 bis 16.30 Uhr
Ort: Online (MS Teams o. ä.)
Die Veranstaltung gibt einen kompakten Überblick über die laufende Revision der Holzhandelsverordnung sowie die aktuelle Vernehmlassung. Zudem stellt das BAFU wichtige Erkenntnisse aus seinen Kontrollen vor und zeigt praxisnahe Unterstützungsangebote. Anhand konkreter Beispiele wird der Einsatz von IT-Tools bei der Umsetzung der HHV erläutert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf offenen Fragen aus der Praxis.
Eine beschränkte Anzahl an Teilnehmern kann sich noch bis am 30. Juni 2026 per E-Mail unter wald@bafu.admin.ch anmelden.
Personelles: Willkommen Dominik Brantschen
Am 15. Juni hat Dominik Brantschen die Nachfolge von Jean-Laurent Pfund in der Sektion Waldleistungen und Waldpflege der Abteilung Wald angetreten. Nach seinem Studium der Umweltnaturwissenschaften mit Vertiefung Wald- und Landschaftsmanagement konnte er sich während seiner vierjährigen Tätigkeit bei WaldSchweiz fundierte Kenntnisse im Bereich Waldleistungen aneignen. Zudem bringt er umfassendes forstliches Praxiswissen mit, das er in drei Jahren mit Anstellungen bei verschiedenen kantonalen Forst- und Naturschutzämtern erworben hat. Nicht zuletzt dank seinem viermonatigen Einsatz bei der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) gewann er zudem Einblick in die forstwissenschaftliche Forschung. Beim BAFU wird Dominik Brantschen für die Themen Freizeit und Erholung im Wald, Filtrierung des Wassers in Waldböden sowie zahlreiche Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Wald zuständig sein, insbesondere für das Waldmonitoring soziokulturell (WaMos) und die Auswirkungen von Waldbaden auf die menschliche Gesundheit.
