Veröffentlicht am 13. März 2026
Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie eine Liste der häufigsten Fragen aus der Praxis mit ihren Antworten. Die Liste wird periodisch ergänzt.
Der Boden, umgangssprachlich auch Erde, Erdboden oder Erdreich genannt, ist die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können. Er besteht aus mineralischen Bestandteilen, Humus, Wasser, Luft und Lebewesen. Versiegelte Flächen, Kies-Mergel-Plätze oder mit Steinplatten abgedeckte Flächen zählen nicht als Boden. Siehe auch: Boden und seine Funktionen
Wenn die Nutzungsgeschichte darauf hindeutet, dass der Platz Schadstoffbelastungen aufweisen könnte, die die Gesundheit der darauf spielenden Kleinkinder gefährden könnten, wäre eine Untersuchung und gegebenenfalls eine Sanierung sicher angebracht. Da es sich jedoch nicht um einen natürlich gewachsenen Boden handelt, wird sich der VASA-Altlastenfonds des Bundes nicht an den Kosten beteiligen.
Holz und Kohle enthalten natürlicherweise Schwermetalle in geringen Mengen. Durch den Verbrennungsprozess reichern sich diese Stoffe in der Asche an. Werden Aschen nun über Jahrzehnte hinweg als Dünger auf ein- und demselben Boden ausgebracht, reichern sich die Schwermetalle im Boden an. Kleinkinder sollten diese Erde nicht verschlucken.
Von den Belastungen geht keine unmittelbare, akute Gesundheitsgefährdung aus. Die Kinder werden davon nicht im klassischen Sinne «krank». Die Schadstoffe belasten jedoch den Organismus und können Schäden verursachen, die sich auf die Entwicklung auswirken oder später chronische Erkrankungen begünstigen. Die Sanierung ist in dem Sinne in erster Linie eine vorsorgliche Massnahme.
Grundsätzlich nicht, denn Kleinkinder spielen in der Regel nicht mehrmals wöchentlich im Gemüsegarten (sonst bliebe vom Gemüse wohl nicht mehr viel übrig…). Wenn Sie jedoch viel Zeit gemeinsam mit den Kleinkindern in den Pflanzungen verbringen und die Kinder sogar ihre eigenen Gemüsebeete bearbeiten, sollten Sie eine Sanierung ins Auge fassen.
Wenn Ihre Gemüsebeete Schadstoffbelastungen aufweisen, nehmen Sie am besten mit der kantonalen Bodenfachstelle Kontakt auf. Diese kann Sie beraten, ob Sie bestimmte Gemüse nicht mehr anbauen sollten und welche anderen Massnahmen wie z.B. sorgfältiges Waschen oder Schälen angebracht wären.
Als Privateigentümer müssen Sie die Untersuchungskosten selbst tragen. Anders bei der Sanierung: wenn die Untersuchungsergebnisse einen Sanierungsbedarf belegen, beteiligt sich der VASA-Altlastenfonds des Bundes auf Gesuch hin mit 40% an den notwendigen Sanierungskosten.
Hier gilt es im Einzelfall abzuwägen: Handelt es sich um einen alten, wertvollen Baum, der durch den Bodenaustausch Schaden nehmen würde? Spielen die Kleinkinder ausschließlich dort oder handelt es sich nur um eine kleine Teilfläche des Spielbereichs? Wie hoch sind die Belastungen? In jedem Fall sollte beim Bodenaustausch das Wurzelwerk möglichst geschont werden, indem beispielsweise nicht mechanisch, sondern mit Handwerkzeugen gearbeitet wird.
Da es sich bei der Untersuchung und Sanierung von Kinderspielflächen im Privateigentum um freiwillige Massnahmen handelt, müssen Sie die kantonalen Behörden nicht informieren. Vorbehalten bleiben selbstverständlich Vorgaben in Zusammenhang mit Baubewilligungsverfahren.
Als Privateigentümer können Sie nach Abschluss der Sanierung beim Kanton ein Gesuch um Abgeltungen aus dem VASA-Altlastenfonds des Bundes stellen. Das heisst, die Arbeiten müssen vorgängig abgeschlossen, abgerechnet und bezahlt sein.
Wenn die im Abgeltungsgesuch beschriebenen Anforderungen erfüllt sind, der Sanierungsbedarf belegt ist und die Belastungen soweit nötig entfernt wurden, besteht ein Anspruch auf VASA-Abgeltungen. Ein Gesuch wird nur abgelehnt, wenn die Vorgaben nicht eingehalten wurden oder die erforderlichen Belege fehlen.