Als medizinische Abfälle gelten alle Abfälle, die spezifisch bei gesundheitsdienstlichen Tätigkeiten (insbesondere: Untersuchung, Vorsorge, Pflege, Behandlung, Therapie, Diagnostik und Forschung) im Gesundheitswesen anfallen.
Als medizinische Abfälle gelten alle Abfälle, die spezifisch bei gesundheitsdienstlichen Tätigkeiten (insbesondere: Untersuchung, Vorsorge, Pflege, Behandlung, Therapie, Diagnostik und Forschung) im Gesundheitswesen anfallen.
Letzte Änderung 28.07.2021